AVA-Programm für die Bayerische Wasserwirtschaft und die Bayerischen Nationalparkverwaltungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000541
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
AVA-Programm für die Bayerische Wasserwirtschaft und die Bayerischen Nationalparkverwaltungen
Für die Bayerische Wasserwirtschaft und die Bayerischen Nationalparkverwaltungen wird ein neues AVA-Programm benötigt.
Die Wasserwirtschaftsämter in Bayern sind Vergabestellen für Bau- und Unterhaltsleistungen an Gewässern I. und II. Ordnung sowie an Staatlichen Wasserspeichern. Hierzu werden Bau- und Lieferleistungen nach gemeinschaftlichen bzw. nationalen Rechtsnormen vergeben. Für die Vergabeverfahren ist in Bayern die auf der Software [gelöscht] basierende elektronische Vergabe-Plattform www.vergabe.bayern.de verpflichtend eingeführt.
Die Vertrags- und Vergabeunterlagen der Wasserwirtschaft werden dabei sowohl von externen Dienstleistern (Ingenieurbüros) als auch von den Bauabteilungen der Wasserwirtschaftsämter erstellt. Letzteres gilt insbesondere bei Maßnahmen der Gewässerunterhaltung im Zuständigkeitsbereich der staatlichen Fluss- und Seemeisterstellen.
Die Bayerische Wasserwirtschaft verwendet für die Abwicklung von Vergabevorhaben bisher das AVA-Programm RIB-ARRIBA planen und die Standardleistungsbücher bzw. -kataloge STLB-Bau, STLK-W (BAW) und LB StB-By. Mit der schrittweisen Einstellung des Supports für RIB-ARRIBA planen ergibt sich die Notwendigkeit der Neubeschaffung eines AVA-Programmes für die Erstellung, Bearbeitung und Auswertung der GAEB-Daten.
Auftragsbeginn mit Zuschlagserteilung.
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
Die Angebotswertung erfolgt nach der einfachen Richtwertmethode gem. Nr. 4.2.3 UfAB 2018
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
AVA-Programm für die Bayerische Wasserwirtschaft und die Bayerischen Nationalparkverwaltungen
Ort: Heppenheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Leistung erfolgt für den Freistaat Bayern als Auftraggeber. Der Freistaat Bayern wird durch das Bayerische Landesamt für Umwelt als zentrale Vergabestelle für das Vergabeverfahren und im Übrigen durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des Vertragsvollzuges vertreten.
---------------------------
Das Verfahren wird vollständig und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.auftraege.bayern.de abgewickelt. Dort können nach kostenloser Registrierung die kompletten Vergabeunterlagen eingesehen und bearbeitet werden. Die elektronische Abgabe des Angebotes ist dort möglich. Unterlagen in konventioneller Form werden nicht abgegeben. Angebote werden ausschließlich elektronisch via Vergabeplattform akzeptiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.