Security Information and Event Management System (SIEM) Referenznummer der Bekanntmachung: O017-22-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bb-krankenhausverbund.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Security Information and Event Management System (SIEM)
Der Auftraggeber beabsichtigt die Aktualisierung eines softwaregestützten Security Information and Event Management Systems (SIEM) und dabei die Dimensionierung sowie Installation eines neuen Systems. Das neue System muss mit den Produkten Elasticserach, Logstash und Kibana realisiert werden und vollumfänglich lizensiert sein. Das SIEM muss im Rechenzentrum des Auftraggebers aufgebaut und in Betrieb genommen werden, sowie angemessen dimensioniert sein, um einen performanten Betrieb zu gewährleisten. Weitere Anforderungen sind im Leistungsumfang in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
93049 Regensburg
-Die vorliegende Ausschreibung ersetzt die aufgehobene Ausschreibung (ABl. EU 2021/S 241-634766). In der vorliegenden Ausschreibung ist der Bezug der Lizenzen als Subscription-Modell ausgestaltet.
-Das bestehende System soll aktualisiert und dabei ein neues System dimensioniert und installiert werden.
-Die bestehenden Anbindungen an die Logstash-Server sollen innerhalb des Projekts validiert und optimiert werden.
-Das Security Information and Event Management System (SIEM) muss im Rechenzentrum des Auftraggebers aufgebaut und in Betrieb genommen werden.
-Das neue System muss mit den Produkten Elasticsearch, Logstash und Kibana realisiert werden und muss vollumfänglich lizensiert sein.
-Die Lösung muss über Machine-Learning-Mechanismen in der Lage sein, Anomalien selbständig zu erkennen, grafisch darzustellen und zu alarmieren.
-Die erfassten Logdaten müssen mindestens 90 Tage gespeichert werden können.
-Das System ist für einen unterbrechungsfreien Betrieb konfiguriert
-Das System muss angemessen dimensioniert sein um einen performanten Betrieb zu gewährleisten (siehe Ziffer 3.3.1 der Leistungsbeschreibung)
-Auf allen Servern wird der Virenschutz Cisco AMP installiert (Lizenz ist beim Auftraggeber vorhanden, Installation erfolgt durch Auftraggeber).
-Weitere Anforderungen sind im Leistungsumfang in der Leistungsbeschreibung beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SVA System Vertrieb Alexander GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65205
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.sva.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYRF
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html
"§ 160 GWB
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Der Auftraggeber ist kein öffentlicher Auftraggeber im Sinne des GWB und führt dieses Vergabeverfahren aufgrund von zuwendungsrechtlichen Bestimmungen als europaweites Verfahren aus. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein Rechtsschutz vor der Vergabekammer damit nicht statthaft ist, gibt aber aus Gründen der Vollständigkeit vorsorglich die etwaig örtlich zuständige Vergabekammer in Abschnitt VI.4.1) an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufgaben/40028/40083/leistung/leistung_49673/index.html