Rahmenvereinbarung Abfall Referenznummer der Bekanntmachung: EC 33
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Abfall
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind fünf Rahmenvereinbarungen zur Müllentsorgung sowie der damit zusammenhängenden Bereitstellung von Müllbehältern in unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe für die Multivenue-Großveranstaltung European Championships 2022.
Die Bieter können einen Kombinationsrabatt auf eine Loskombination (Lose 1 und 2) anbieten. Der Zuschlag wird auf die Loskombination erteilt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Vergabe auf die Loskombination günstiger ist als die Einzelvergabe. Näheres hierzu siehe das Formblatt "Angebot eines Kombinationsrabatts" in den Vergabeunterlagen.
Müllentsorgung - Olympiapark
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 zur Müllentsorgung sowie der damit zusammenhängenden Bereitstellung von Müllbehältern in unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe für den Event-Bereich inkl. deren Entleerung in unterschiedlichen Müll-Kategorien (insbesondere, jedoch nicht abschließend: Wertstoffgemische zur Sortierung, Altpapier, Kunststoffabfälle, Speiseabfälle, Glasmüll, Holzabfälle, etc.). Der Leistungsort umfasst dabei im vorgenannten Los das gesamte Gelände des Olympiaparks München (u.a. das gesamte Außengelände, das Olympiastadion, die Olympiahalle, etc.).
Müllentsorgung - Innenstadt
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 zur Müllentsorgung sowie der damit zusammenhängenden Bereitstellung von Müllbehältern in unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe für den Event-Bereich inkl. deren Entleerung in unterschiedlichen Müll-Kategorien (insbesondere, jedoch nicht abschließend: Wertstoffgemische zur Sortierung, Altpapier, Kunststoffabfälle, Speiseabfälle, Glasmüll, Holzabfälle, etc.). Der Leistungsort umfasst dabei im vorgenannten Los die Locations der European Championships in der Münchner Innenstadt (insbesondere, jedoch nicht abschließend: den Königsplatz sowie den Odeonsplatz).
Müllentsorgung - Fürstenfeldbruck
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 zur Müllentsorgung sowie der damit zusammenhängenden Bereitstellung von Müllbehältern in unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe für den Event-Bereich inkl. deren Entleerung in unterschiedlichen Müll-Kategorien (insbesondere, jedoch nicht abschließend: Wertstoffgemische zur Sortierung, Altpapier, Kunststoffabfälle, Speiseabfälle, Glasmüll, Holzabfälle, etc.). Der Leistungsort umfasst dabei im vorgenannten Los die Veranstaltungsbereiche der European Championships in Fürstenfeldbruck.
Müllentsorgung - Regatta
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 zur Müllentsorgung sowie der damit zusammenhängenden Bereitstellung von Müllbehältern in unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe für den Event-Bereich inkl. deren Entleerung in unterschiedlichen Müll-Kategorien (insbesondere, jedoch nicht abschließend: Wertstoffgemische zur Sortierung, Altpapier, Kunststoffabfälle, Speiseabfälle, Glasmüll, Holzabfälle, etc.). Der Leistungsort umfasst dabei im vorgenannten Los die Veranstaltungsbereiche der European Championships an der Regattaanlage in Oberschleißheim.
Müllentsorgung - Sonstige EC-Locations
Gegenstand dieses Loses ist ein Rahmenvertrag im Zuge der European Championships 2022 zur Müllentsorgung sowie der damit zusammenhängenden Bereitstellung von Müllbehältern in unterschiedlichster Art, Ausführung und Größe für den Event-Bereich inkl. deren Entleerung in unterschiedlichen Müll-Kategorien (insbesondere, jedoch nicht abschließend: Wertstoffgemische zur Sortierung, Altpapier, Kunststoffabfälle, Speiseabfälle, Glasmüll, Holzabfälle, etc.). Der Leistungsort umfasst dabei im vorgenannten Los die sonstigen Locations der European Championships im Raum München und der näheren bayerischen Umgebung (insbesondere, jedoch nicht abschließend: die Rudi-Sedlmayer-Halle in München sowie die Messe München).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
2) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
3) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
4) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
5) Angabe zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt Erklärung zu den Mindestanforderungen der Eignung)
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Die Bieter haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Ihrem Angebot einzureichen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall aufweisen:
EUR 5.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
EUR 5.000.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden
Ein-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Deckungserweiterungen (mindestens):
EUR 1.000.000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
EUR 1.000.000,00 für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebotes keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherbarkeit oder eine Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags besteht.
1) Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar ist (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt Erklärung zu den Mindestanforderungen der Eignung)
2) Eignungsnachweis(e) Entsorgungsfachbetrieb
1) Benennung von mindestens einer Referenz aus den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar ist. Eine Vergleichbarkeit der Leistungen setzt mindestens voraus, dass die Referenz eine Großveranstaltung (beispielsweise großes Sportevent, großes Kulturevent, großes Messeevent etc.) zum Gegenstand hat. Die Vergleichbarkeit setzt zudem voraus, dass die Netto-Auftragssumme der Referenz mindestens 10 % der Höchstabnahmemenge für das jeweilige Los entspricht.
2) Vorlage einer Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG. Alternativ genügt die Vorlage gleichwertiger Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, dass es eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes vorliegt.
Abschnitt IV: Verfahren
München
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angabe unter Ziffer IV.1.3) ("Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer") bezieht sich auf das jeweilige Los. In den einzelnen Losen werden die Rahmenvereinbarungen also jeweils nur mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Bieter abgeschossen. Gleichwohl können in den unterschiedlichen Losen auch unterschiedliche Bieter zum Zuge kommen.
2. Die Höchstabnahmemengen für die einzelnen Lose werden wie folgt verbindlich festgelegt:
Los 1: 54.000 € netto
Los 2: 40.000 € netto
Los 3: 6.000 € netto
Los 4: 30.000 € netto
Los 5: 30.000 € netto
Die vorgenannten Mengen sind als Höchstabnahmemengen verbindlich. Die Rahmenvereinbarungen in den einzelnen Losen enden jeweils, sobald diese Höchstabnahmemengen erreicht sind. Die bereits abgerufenen Einzelaufträge bestehen bis zum Erreichen der Höchstabnahmemengen fort. Die Bestimmung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Mindestabnahmemengen bestehen nicht. Die Höchstabnahmemengen müssen also nicht zwingend vom AG voll ausgeschöpft werden. Dem Auftragnehmer wird nur die Leistung vergütet, die vom AG durch einen Einzelabruf beauftragt, vom Auftragnehmer erbracht und vom Auftraggeber
abgenommen wurden.
3. Hinsichtlich der Wertung von Kombinationsrabatten ist auf das Formblatt "Angebot eines Kombinationsrabatts" in den Vergabeunterlagen zu verweisen.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.