Rahmenvertrag für Catering in städtischen Notunterkünften für die Stadt Landshut Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84028
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Catering in städtischen Notunterkünften für die Stadt Landshut
Rahmenvertrag für Catering in städtischen Notunterkünften für die Stadt Landshut
Flüchtlingsunterkunft Siemensstraße 15b
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die Verpflegung von Geflüchteten wird in Unterkünften der Stadt Landshut der Einsatz eines externen Dienstleisters angestrebt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Verpflegung für die im Erstversorgungszentrum (EVZ) Alte Weberei befindlichen Schutzsuchenden anzuliefern und auszugeben.
Die für die Dienstleistung erforderlichen gewerberechtlichen Erlaubnisse sind durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Das eingesetzte Personal muss über die erforderlichen rechtlichen Erlaubnisse zur Ausübung der Tätigkeit verfügen.
Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag mit der Stadt Landshut, Referat 4 über die Versorgung von Bewohner*innen in Unterkünften für Flüchtlinge durch tägliches Catering und die Verteilung der Speisen. Die Zahl der zu versorgenden Personen beträgt maximal bis zu 230 Personen.
Die tatsächliche Belegungszahl der Einrichtung unterliegt unvorhersehbaren, teils erheblichen Schwankungen. Daher erfolgt der Abruf der Cateringleistungen flexibel nach Bedarf, dies bedeutet, dass die Anzahl der zu liefernden und zu verteilenden Portionen täglich wechseln kann.
Ein Anspruch auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht. Ebenso kann ein bestimmtes Abrufverhalten nicht prognostiziert werden. Es handelt sich vorliegend um einen Vertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann.
Flüchtlingsunterkunft Klötzlmüllerstraße 140
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für die Verpflegung von Geflüchteten wird in Unterkünften der Stadt Landshut der Einsatz eines externen Dienstleisters angestrebt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Verpflegung für die im Erstversorgungszentrum (EVZ) Klötzlmüllerstraße befindlichen Schutzsuchenden anzuliefern und auszugeben.
Die für die Dienstleistung erforderlichen gewerberechtlichen Erlaubnisse sind durch den Auftragnehmer nachzuweisen. Das eingesetzte Personal muss über die erforderlichen rechtlichen Erlaubnisse zur Ausübung der Tätigkeit verfügen. Vertragsgegenstand ist ein Dienstleistungsvertrag mit der Stadt Landshut, Referat 4 über die Versorgung von Bewohner*innen in Unterkünften für Flüchtlinge durch tägliches Catering und die Verteilung der Speisen. Die Zahl der zu versorgenden Personen beträgt maximal bis zu 155 Personen.
Die tatsächliche Belegungszahl der Einrichtung unterliegt unvorhersehbaren, teils erheblichen Schwankungen. Daher erfolgt der Abruf der Cateringleistungen flexibel nach Bedarf, dies bedeutet, dass die Anzahl der zu liefernden und zu verteilenden Portionen täglich wechseln kann. Ein Anspruch auf Abruf eines bestimmten Leistungsumfangs besteht nicht. Ebenso kann ein bestimmtes Abrufverhalten nicht prognostiziert werden. Es handelt sich vorliegend um einen Vertrag, bei dem das zukünftige Auftragsvolumen nicht abschließend festgelegt werden kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Abgabe eines Angebotes ist gem. der o. g. Ziff. I.3) elektronisch einzureichen. Dabei ist die Textform ausreichend (§ 126b BGB).
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Die Eignung ist für jeden Bieter sowie jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert schriftlich nachzuweisen:
- Referenzliste: in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren zzgl. des laufenden Geschäftsjahres vergleichbare Leistungen. Vergleichbarkeit bezieht sich insbesondere auf die Anzahl der täglich ausgegebenen Mahlzeiten und zu verpflegenden Personen, vergleichbar mindestens der Preisstufe 2 (51 - 100 Mahlzeiten)
- Konzept zur Implementierung,
- Nachweis der erforderlichen Eignung anhand einer Eigenerklärung (§§ 123, 124 GWB, Terrorliste)
Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO i. V. m. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Abschnitt IV: Verfahren
§ 15 Abs. 3 VgV ("Die „hinreichend begründete Dringlichkeit“ i.S.d [§ 15] Abs. 3 [VgV] hat […] Vielmehr reicht eine nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung, die nicht innerhalb der für das offene Verfahren geltenden Fristen durchgeführt werden kann, aus […] (Ziekow/Völlink/Völlink, 4. Aufl. 2020, VgV § 15 Rn. 9)." Im Fall von Beschaffungen, die im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine stehen, sind damit die Voraussetzungen eines unvorhersehbaren Ereignisses und äußerst dringlicher zwingender Gründe gegeben, wodurch lediglich ein beschleunigtes Verfahren möglich ist. Die Frist zum Einreichen der Angebote wird daher auf 15 Tage verkürzt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.