Objektplanung Gebäude und Innenräume Referenznummer der Bekanntmachung: 40/7205-2021-0073
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutsche-rentenversicherung-nordbayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff. HOAI 2021
Deutsche Rentenversicherung Nordbayern
Wittelsbacherring 11
95444 Bayreuth
Bauort:
Frankenklink
Menzelstraße 5-7
97688 Bad Kissingen
Die Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (DRV Nordbayern) plant die Generalsanierung des Bettenhauses in der Frankenklinik - Bad Kissingen. Die Rehaklinik, welche 1973 erbaut wurde, ist auf Orthopädie, sowie Innere Medizin mit dem Schwerpunkt Kardiologie und Stoffwechsel spezialisiert. Die Patientenzimmer sind u. a. mit Duschen und WCs ausgestattet und haben Hotelcharakter. Letzte Sanierungen fanden in den 80er Jahren statt. Das Bettenhaus befindet sich im östlichen Flügel und soll bis auf den Rohbau zurückgebaut werden. Der Klinikkopfbau ist nicht Bestandteil der Generalsanierungsmaßnahme und bleibt unverändert in Betrieb. Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff. HOAI 2021, LPH 1 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung.
Optimierungs- und Sanierungsbedarf im Bettenhaus besteht insbesondere:
- beim baulichen Brandschutz (Brandschutznachweis liegt bereits vor),
- bei den Fenster- und Türelementen,
- bei den Balkonen der Südseite,
- beim Flachdach, - bei der Wärmedämmung
und bei den Nutzeranforderungen:
- die Nasszellen sind zu klein
- die Möblierung sowie die Teppichböden genügen nicht mehr den heutigen Anforderungen
- die Zimmer der Nord- bzw. Südseite sind unterschiedlich groß bzw. haben keine Loggia (Balkone).
Die Auslagerung der Patienten im Bettenhaus ist während der Baumaßnahme zwingend notwendig. Zudem ist sicherzustellen, dass die Patienten im Klinikkopfbau bei ihren Rehabilitationsmaßnahmen nicht beeinträchtigt werden.
Ein Architekturbüro hat eine Machbarkeitsstudie mit drei Varianten erstellt, der Bauherr möchte die Variante 1 - Gleichwertige, große Räume, in bestehender Gebäudeabmessung energetisch gut auszubildende Hülle, französische Balkone als Loggia-Ersatz - bei der Umsetzung weiter verfolgen. Um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen wird die Machbarkeitsstudie allen Teilnehmern der Vergabeverhandlung (Stufe 2) zur Verfügung gestellt.
Die Generalsanierungsmaßnahme umfasst eine BGF von ca. 4000 m2.
Zeitschiene:
Die Vergabeverhandlung findet voraussichtlich im März 2022 statt. Die Auftragsvergabe und der unmittelbar darauffolgende Projektstart ist für Anfang Mai 2022 vorgesehen. Die Fertigstellung soll bis Ende 2026, die Inbetriebnahme (mit abgeschlossener Mängelbeseitigung) zu Beginn des Jahres 2027 erfolgen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1-2, gem. § 34 f. HOAI 2021
Stufe 2: LPH 3-4, gem. § 34 f. HOAI 2021
Stufe 3: LPH 5-7, gem. § 34 f. HOAI 2021
Stufe 4: LPH 8-9, gem. § 34 f. HOAI 2021
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Teilnahmeanträge und Angebote, sowie auch Rückfragen, dürfen ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude und Innenräume
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Salz
NUTS-Code: DE266 Rhön-Grabfeld
Postleitzahl: 97616
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de