Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner Referenznummer der Bekanntmachung: 003/22 EU o
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Microsoft Handelspartner
Ziel dieser Vergabe ist der Abschluss eines Rahmenvertrages mit einem Handelspartner über den Bezug von zeitlich unbefristeten Microsoftvolumenlizenzen und anderen Microsoftlizenzen sowie die Verlängerung von Software-Assurance.
Kempten (Allgäu)
Die Stadt Kempten (Allgäu) ist derzeit Vertragspartner eines Microsoft Enterprise Agreement (EA).
Der Auftragnehmer übernimmt die Rolle eines Handelspartners. Seine Aufgaben sind Dienstleistungen über den Bezug von zeitlich unbefristeten Microsoftvolumenlizenzen und anderen Microsoftlizenzen.
Dazu zählen:
- Übernahme einer Partnerfunktion, entsprechend des BMI EA
- Durchführung der regelmäßigen allgemeinen Tätigkeiten zur Abwicklung und Betreuung der Konditionenverträge und weitergehende Leistungen im Bereich Lizenz- und Vertragsüberwachung
- Verwaltung der Verträge
- Unterstützung bei der Jahresmeldung (TrueUp)
- TrueUp: Beratung beim Bezug von neuen Lizenzen
- Beratung über Lizenzeinsatz, Lizenzmanagement und Lizenzoptimierung
- Information bei Änderungen der Lizenzbedingungen und neuer Microsoft Produkte
- Unterstützung bei der Nutzung von Software Assurance Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04158
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland