2022-1003309_Flughafen München_Beschaffung von Passagierbussen mit Elektroantrieb, zugehöriger Ladetechnik sowie Managementsystemen (LMS / BHMS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1003309
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München-Flughafen
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-1003309_Flughafen München_Beschaffung von Passagierbussen mit Elektroantrieb, zugehöriger Ladetechnik sowie Managementsystemen (LMS / BHMS)
Die AeroGround Flughafen München GmbH beabsichtigt die Beschaffung von Niederflur- und Gelenkbussen mit Elektroantrieb sowie zugehöriger Ladetechnik und Managementsystemen
als Rahmenvereinbarungen mit insgesamt bis zu 75 Passagierbussen (incl. Verlängerungsoption)
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass für einzelne Produkte und Materialien zu starken Preisanstiegen und auch zu Lieferengpässen gekommen ist. Nach einem ersten erheblichen Anstieg der Stoffpreise ist aktuell eine Entspannung zu beobachten. Um den Umgang mit volatilen Preisen bei der Materialbeschaffung und auch Lieferengpässe im vorliegenden Vergabeverfahren sachgerecht zu behandeln, können die Bieter mit dem Erstangebot über ein Verhandlungsangebot die Positionen des Leistungsverzeichnisses benennen, für die aus ihrer Sicht aufgrund der aktuellen Situation eine Flexibilisierung erforderlich ist und ihre Vorschläge für eine derartige Flexibilisierung, z.B. eine Preisgleitklausel, einzureichen.
Einzelheiten zum Ablauf des Vergabeverfahrens sowie zum Leistungsinhalt sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen (vgl. Ziff. I.3 der Bekanntmachung).
Flughafen München GmbH Postfach 23 17 55 85326 München
Die Flughafen München GmbH beabsichtigt die Beschaffung von Niederflur- und Gelenkbussen mit Elektroantrieb sowie zugehöriger Ladetechnik und Managementsystemen
als Rahmenvereinbarungen mit insgesamt bis zu 75 Passagierbussen (incl. Verlängerungsoption)
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass für einzelne Produkte und Materialien zu starken Preisanstiegen und auch zu Lieferengpässen gekommen ist. Nach einem ersten erheblichen Anstieg der Stoffpreise ist aktuell eine Entspannung zu beobachten. Um den Umgang mit volatilen Preisen bei der Materialbeschaffung und auch Lieferengpässe im vorliegenden Vergabeverfahren sachgerecht zu behandeln, können die Bieter mit dem Erstangebot über ein Verhandlungsangebot die Positionen des Leistungsverzeichnisses benennen, für die aus ihrer Sicht aufgrund der aktuellen Situation eine Flexibilisierung erforderlich ist und ihre Vorschläge für eine derartige Flexibilisierung, z.B. eine Preisgleitklausel, einzureichen.
Einzelheiten zum Ablauf des Vergabeverfahrens sowie zum Leistungsinhalt sind den informatorischen Vergabeunterlagen zu entnehmen (vgl. Ziff. I.3 der Bekanntmachung).
Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber zwei Optionen auf Verlängerung des Vertrages mit einer Laufzeit von jeweils einem weiteren Jahr. Dem Auftraggeber steht deshalb das Recht zu, den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Optionsausübung muss schriftlich bis spätestens 3 Monate vor Ende der Laufzeit dieses Vertrages erfolgen. Soweit der Auftraggeber von seinem Optionsrecht keinen Gebrauch macht, kann der Auftragnehmer hieraus keine Rechte ableiten.
siehe Vergabeunterlagen
Die benannte Bindefrist in Ziffer IV.2.6 bezieht sich auf verbindliche Angebote, nicht auf die indikativen Erstangebote.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Eigenerklärung,
aa) dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist.
bb) dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
dd) dass für den Bewerber kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
ee) dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anit-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden
ff) dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, vorliegt.
b) dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zutrifft und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen.
c) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben der Bieter zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) der vorliegenden Bekanntmachung verwiesen, für eine ggf. erforderliche Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden (Bewertung) wird auf Ziffer II.2.9) verwiesen. Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers nach voranstehender Ziffer III.1.1 a) sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.
a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (EUR, netto), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen.
a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl
b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, insbesondere für die Zuständigkeiten, in die die hier ausgeschriebenen Leistungen fallen, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens
Hinweis: Vorliegend wird kein auftragsbezogenes Projektorganigramm gefordert, sondern eine unternehmensbezogene Darstellung, z.B. ein Unternehmensorganigramm.
c) Darstellung und Nachweis eines aktuell verwendeten Qualitätsmanagementsystems, beispielsweise nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig
d) Angaben zu realisierten oder in der Realisierung weit fortgeschrittenen Referenzprojekte des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 36 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Weit fortgeschritten ist ein Referenzprojekt, wenn bereits die Auslieferung von Bussen / Fahrzeugen erfolgt ist.
Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt getrennt für Busse und Ladetechnik:
1. Busse
- Name und Adresse des Auftraggebers, die Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
- Bezeichnung des Referenzobjekts
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Beschreibung der Busse / Fahrzeuge nach Antrieb. (Solobus oder Gelenkbus)
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit ca. Angaben zur Auftragssumme, Anzahl der beauftragten Busse / Fahrzeuge sowie Anzahl der zum Schlusstermin für die Einreichung von Teilnahmeanträgen bereits ausgelieferten Busse
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
3. Ladetechnik
- Name und Adresse des Auftraggebers, die Benennung eines Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt vorbehalten;
- Bezeichnung des Referenzobjekts
- Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Beschreibung der Ladetechnik und Managementsysteme
- Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit ca. Angaben zur Auftragssumme, Anzahl der beauftragten Ladetechnik sowie Anzahl der zum Schlusstermin für die Einreichung von Teilnahmeanträgen bereits ausgelieferten Systeme.
- Zeitraum der Leistungserbringung;
- Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie ggf. Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden.
Für die Verwendung eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerbungsbogens wird auf Ziffer VI.3 d) verwiesen.
Für die Prüfung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffer III.1.4) verwiesen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass vergleichbare Referenzen vorgegeben werden und keine identischen Referenzen. Ein Bewerber kann seine Erfahrung auch durch Referenzen für Gelenkbusse einerseits und Busse mit Elektroantrieb darlegen.
Zu Ziffer III.1.3.d) : Erwartet wird mindestens eine Referenz für Busse und eine Referenz für Ladetechnik, die die voranstehenden Anforderungen erfüllen
Der Auftraggeber behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren.
Der Auftraggeber wird anschließend die vollständigen und fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannter Mindestanforderungen. Der Auftraggeber verweist ausdrücklich auf die Geltung der in Art. 5k) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Verbote einer Auftragserteilung und die hierzu geforderten Eigenerklärungen.
Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den in Ziffer III.1.1) bis III.1.3) genannten Unterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss - zusätzlich zum Bewerbungsbogen nach Ziffer VI.3 d) für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft - eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft in Textform abgegeben werden. Die Aufteilung der Leistungsbereiche bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im Auftragsfall ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der Auftraggeber ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Auftraggeber im vorliegenden Vergabeverfahren ist die AeroGround Flughafen München GmbH.
Der v.g. Auftraggeber wird im Vergabeverfahren von der Flughafen München GmbH vertreten.
Zur Vereinfachung wird der v.g. Auftraggeber in der Bekannt-machung nur als "Auftraggeber" bezeichnet.
b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren:
Die unter Ziffer III.1.1) bis Ziffer III.1.3) benannten Unterlagen sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen.
Beabsichtigt der Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen (z. B. durch Subunternehmer) zu berufen, so sind die unter Ziffer III.1.2) bis III.1.3) benannten Unterlagen für die anderen Unternehmen insoweit in einem gesonderten Bewerbungsbogen vorzulegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber gesondert mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Zusätzlich sind zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen von eignungsleihenden Unternehmen die Erklärungen nach Ziff. III.1.1 a) abzugeben.
Bei einer Bezugnahme auf Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet.
Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung.
d) Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge einen Bewerbungsbogen erstellt. Dieser ist für die Einreichung der Teilnahmeanträge zu verwenden. Der Bewerbungsbogen ist über die Vergabeplattform des Deutschen Vergabeportals unter https://www.dtvp.de/ herunterzuladen. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist erforderlich.
Die Teilnahmeanträge müssen bis zum Schlusstermin (s. Ziffer IV.2.2) über die Vergabeplattform in Textform eingereicht werden.
e) Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens:
aa) Der Auftraggeber behält sich vor, die nach Ziffer I.3 veröffentlichten informatorischen Vergabeunterlagen anzupassen und den ausgewählten Bewerbern eine überarbeitete Fassung der Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung zur Verfügung zu stellen.
bb) Alle erfolgreichen Bewerber, die vom Auftraggeber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, haben zunächst indikative Angebote einzureichen. Im Rahmen der indikativen Angebotsrunde wird der Auftraggeber Aufklärungen zu Angebotsinhalten durchführen. Die Bieter haben im Rahmen des vorliegenden Verfahrensschrittes die Möglichkeit, Anpassungsvorschläge bzw. Verhandlungsangebote im Hinblick auf die Leistungsinhalte sowie die vertraglichen Grundlagen einzureichen.
Der Auftraggeber wird die von den Bietern eingereichten Anpassungsvorschläge bzw. Verhandlungsangebote prüfen und nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Einzelfall entscheiden, ob diese aufgegriffen werden und/oder die Vergabeunterlagen entsprechend den Verhandlungsangeboten angepasst werden. Ein Anspruch auf Berücksichtigung von Verhandlungsangeboten besteht nicht.
Aus dem Verfahrensschritt der indikativen Angebote können sich somit Anpassungen, Ergänzungen und Präzisierungen der Leistungsbeschreibung sowie der vertraglichen Grundlagen ergeben.
Zum Abschluss dieses Verfahrensschrittes wird der Auftraggeber die Vergabeunterlagen präzisieren und die Bieter auf dieser Grundlage zur Einreichung verbindlicher Angebote innerhalb einer angemessenen Angebotsfrist auffordern. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der verbindlichen Erstangebote ohne Eintritt in Verhandlungen zu vergeben.
f) Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Zeitangaben stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung.
g) Anfragen von interessierten Unternehmen müssen bis spätestens 06.05.2022 über die Vergabeplattform des Auftraggebers eingereicht werden.
h) Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von drei zulassungsfähigen Bewerbungen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9DRQ7K
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.