Gewässerrenaturieung & Gewässerentwicklung Kupfersgraben Referenznummer der Bekanntmachung: SG13/St
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Uttenreuth
NUTS-Code: DE257 Erlangen-Höchstadt
Postleitzahl: 91080
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerrenaturieung & Gewässerentwicklung Kupfersgraben
Planungsleistungen Lph 1-9 und örtliche Bauüberwachung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Abwasserverband Schwabachtal leitet seit den 1980er Jahren aus einem Regenüberlaufbecken Mischwasser in den Kupfersgraben in 91080 Marloffstein ein.
Durch die Einleitung von Wassermengen bis zu 1500l/s in den Entwässerungsgraben ist es im oberen Gewässerbereich zu Auskolkungen und Eingrabung des Gewässers gekommen. Im mittleren Bereich des ca. 820 m langen Fließgewässers ist es zu auflandungen bzw. Verlandung des Bachbettes gekommen. Hier tritt das Wasser regelmäßig über die Ufer auf die landwirtschaftlich genutzen Flächen. Im letzten Drittel liegt ein klassischeer entwässerungsgraben vor.
Um die Erlaubnis für die Einleitung von Mischwasser in den Kupfersgraben aus dem Ersatzneubau SKO 26 zu erhalten, muss bei der zuständigen Genehmigungsbehörde eine Planung für die renaturierung des Kupfersgraben sowie der Nachweis des schadlosen Ableitens der Entlastungswässer eingereicht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.