Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen Referenznummer der Bekanntmachung: 51-2022-PersB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Beschaffung von Beförderungsleistungen für den freigestellten Schülerverkehr im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen
Los 1 Marie-Luise-Schultze-Jahn-Schule
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1 beinhaltet die Durchführung von Beförderungsleistungen zum einen aufgrund körperlicher oder geistiger Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern und zum anderen aufgrund nicht bestehender öffentlicher Verbindungen zwischen deren Wohnorten und des Förderzentrums Bad Tölz in beide Richtungen:
Marie-Luise-Schultze-Jahn-Schule
Sonderpädagogisches Förderzentrum Bad Tölz
Alter Bahnhofplatz 7
83646 Bad Tölz
Betroffene Gemeinden:
- Gemeinde Bad Heilbrunn
- Gemeinde Bichl
- Gemeinde Benediktbeuern
- Gemeinde Kochel am See
- Gemeinde Schlehdorf
- Gemeinde Königsdorf (Ortsteile Au, Brandl, Graben, Heigl, Höfen Pfö-derl, Schönrain und Schwaighofen)
Los 2 Marie-Luise-Schultze-Jahn-Schule
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 2 beinhaltet die Durchführung von Beförderungsleistungen zum einen aufgrund körperlicher oder geistiger Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern und zum anderen aufgrund nicht bestehender öffentlicher Verbindungen zwischen deren Wohnorten und des Förderzentrums Bad Tölz in beide Richtungen:
Marie-Luise-Schultze-Jahn-Schule
Sonderpädagogisches Förderzentrum Bad Tölz
Alter Bahnhofplatz 7
83646 Bad Tölz
Betroffene Gemeinden:
- Gemeinde Wackersberg
- Stadt Bad Tölz (westlich der Isar)
- Gemeinde Lenggries (westlich der Isar)
- Gemeinde Jachenau
Los 3 Marie-Luise-Schultze-Jahn-Schule
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 3 beinhaltet die Durchführung von Beförderungsleistungen zum einen aufgrund körperlicher oder geistiger Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern und zum anderen aufgrund nicht bestehender öffentlicher Verbindungen zwischen deren Wohnorten und des Förderzentrums Bad Tölz in beide Richtungen:
Marie-Luise-Schultze-Jahn-Schule
Sonderpädagogisches Förderzentrum Bad Tölz
Alter Bahnhofplatz 7
83646 Bad Tölz
Betroffene Gemeinden:
- Gemeinde Sachsenkam
- Gemeinde Reichersbeuern
- Gemeinde Greiling
- Stadt Bad Tölz (östlich der Isar)
- Gemeinde Gaißach
- Gemeinde Lenggries (östlich der Isar)
Los 4 Franz-Marc-Schule Geretsried
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 4 beinhaltet die Durchführung von Beförderungsleistungen zum einen aufgrund körperlicher oder geistiger Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern und zum anderen aufgrund nicht bestehender öffentlicher Verbindungen zwischen deren Wohnorten und des Förderzentrums Bad Tölz in beide Richtungen:
Franz-Marc-Schule Geretsried
Sonderpädagogisches Förderzentrum
Robert-Schumann-Weg 5
82538 Geretsried
Betroffene Gemeinden:
- Gemeinde Icking
- Gemeinde Münsing
- Stadt Wolfratshausen
- Stadt Geretsried (ohne Ortsteile östlich der B11)
- Gemeinde Eurasburg
- Gemeinde Königsdorf (ohne Ortsteile Au, Brandl, Graben, Heigl, Höfen Pföderl, Schönrain und Schwaighofen)
Los 5 Franz-Marc-Schule Geretsried
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 5 beinhaltet die Durchführung von Beförderungsleistungen zum einen aufgrund körperlicher oder geistiger Benachteiligungen von Schülerinnen und Schülern und zum anderen aufgrund nicht bestehender öffentlicher Verbindungen zwischen deren Wohnorten und des Förderzentrums Bad Tölz in beide Richtungen:
Franz-Marc-Schule Geretsried
Sonderpädagogisches Förderzentrum
Robert-Schumann-Weg 5
82538 Geretsried
Betroffene Gemeinden:
- Gemeinde Egling
- Gemeinde Dietramszell
- Stadt Geretsried (nur Ortsteile östlich der B11)
Los 6 Schulbusbeförderung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 6 beinhaltet die Durchführung der Beförderungsleistungen von Schülerinnen und Schülern weiterführender Schulen aufgrund fehlender öffentlicher Verbindungen von Langau zur Endhaltestelle in Hohenbirken (Gemeinde Bad Heilbrunn).
Los 7 Erzbischöfliche St.-Ursula-Schulen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Erzbischöfliche Mädchenrealschule u. Erzbischöfliche St.-Ursula-Gymnasium
Los 7 beinhaltet die Durchführung der Beförderungsleistungen von Schülerinnen vom Bahnhof in Lenggries zu den Erzbischöflichen St.-Ursula-Schule in beide Richtungen.
Erzbischöfliche St.-Ursula-Schulen
Schloss Hohenburg
83661 Lenggries
Los 8 Taxibeförderung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Hierbei handelt es sich um eine Beförderung von Schülerinnen und Schülern, die aufgrund nicht vorhandener öffentlicher Verbindungen von Hechenberg über Bairawies zur nächsten Bushaltestelle nach Einöd gefahren werden müssen (in beide Richtungen).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Eigenerklärung zur Eignung
- Erklärung und Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
- Befähigung zur Berufsausübung: Auszug aus dem Gewerbezentralregister
Sollte das Angebot in die engere Wahl kommen, wird der Bieter gegenüber dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen erklären, dass ihm für das einzusetzende Fahrpersonal und sich selbst ein erweitertes Führungszeugnis im Original vorgelegt wurde, das nicht älter als 1 Monat ist und keine Eintragungen über rechtskräftige Verurteilungen wegen einer Straftat nach § 123 GWB und insbesondere wegen der Beförderung von Schülern wegen einer Straftat nach §§ 171, 174 bis 174 c, 176 bis 180 a, 181 a, 182 bis 184 f, 225, 232 bis 233 a, 234, 235 oder 236 des Strafgesetzbuches enthalten sind.
Der Bieter gilt als zuverlässig im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 2 PBefG (Personenbeförderungsgesetz) i.V.m. § 1 Abs. 1 PBZugV (Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr), wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass bei der Führung des Betriebes die für den Straßenpersonenverkehr geltenden Vorschriften missachtet wurden, insbesondere gilt bzw. ist zu erklären:
- Es liegt keine rechtskräftige Verurteilung wegen schwerer Verstöße gegen strafrechtliche Vorschriften (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV) vor.
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen Vorschriften des PBefG bzw. der auf diesem Gesetz beruhenden Rechtsverordnung vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV).
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen arbeits- oder sozialrechtliche Pflichten, insbesondere gegen die Vorschriften über die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals, vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV).
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen Vorschriften, die im Interesse der Verkehrs- und Betriebssicherheit erlassen wurden (insbesondere die Vorschriften des Straßenverkehrsgesetzes, der Straßenverkehrs-Ordnung oder der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV).
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen umweltschützende Vorschriften, dabei insbesondere des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, vor (i.S.v. § 1 Abs. 1 PBZugV).
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen die abgaberechtlichen Pflichten, die sich aus unternehmerischer Tätigkeit ergeben, vor (i.S.v. § 1 Abs.1 PBZugV) und der Bieter ist der Zahlung von Steuern und Abgaben nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedstaates des Auftraggebers nachgekommen.
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen § 1 des Pflichtversicherungsgesetzes vom 5. April 1965 (BGBI, S. 213) in der jeweils geltenden Fassung vor (i.S.v. § 1 Abs.1 PBZugV) und der Bieter hat seine Verpflichtung zur Zahlung der Sozialbeiträge nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates, in dem er ansässig ist, oder nach den Rechtsvorschriften des EU-Mitgliedsstaates des Auftraggebers erfüllt.
- Es liegen keine schweren Verstöße gegen Bestimmungen zu Arbeitsschutz- und Arbeitsrecht vor.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber von den Bewerbern, welche zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen bzw. von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn die finanziellen Mittel verfügbar sind, die zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich sind. Sie ist zu verneinen, wenn die Zahlungsfähigkeit nicht gewährleistet ist oder erhebliche Rückstände an Steuern oder an Beiträgen zur Sozialversicherung bestehen, die aus unternehmerischer Tätigkeit geschuldet werden.
- Der Bieter erklärt mit seiner Angebotsabgabe, dass die Finanzmittel auftragsbezogen zur Verfügung stehen und nicht vorrangig durch andere Rechte belastet sind
- Erklärung und Angaben zur Zahlung von Steuern und über Abgaben und Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
- Erklärung über das Vorliegen einer Kfz- und Betriebshaftpflichtversicherung
- Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bzgl. der Busverkehrsleistungen, die mit dem Gegenstand der Vergabe zu vergleichen sind, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre
- Vorlage von 3 geeigneten Referenzen der letzten 3 Geschäftsjahre
- Nachweis eines Betriebsleiters nach BOKraft oder vergleichbar
- Angabe des voraussichtlichen Standorts
- Verkehrsvertrag nebst Anlagen.
- Die der Ausschreibung beigefügte Leistungsbeschreibung nebst Anlagen sowie von der Vergabestelle mitgeteilten Bieterinformationen.
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL/B, Stand 05.08.2003.
- Die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, insbesondere Werkvertragsrecht (§§ 631 ff BGB).
- Zu beachten sind ferner alle nationalen und europaweit geltenden Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Satzungen und behördlichen Verfügungen, die Bezug zum Vertragsgegenstand haben, insbesondere das Personenbeförderungsgesetz und das einschlägige Straßenverkehrsrecht in der jeweils geltenden Fassung.
- Das Angebot des Bieters.
- Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des AN sind nicht Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.