Neubau einer Kinderkrippe, eines Feuerwehrgerätehauses sowie eines Bürgersaals in Weiding - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weiding
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93495
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.weiding.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av170efa
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Kinderkrippe, eines Feuerwehrgerätehauses sowie eines Bürgersaals in Weiding - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Die Gemeinde Weiding plant den Neubau eines Gemeindezentrums, bestehend aus einer Kinderkrippe (2 Gruppen / 24 Kinder / BGF = 460 m²) sowie einem Feuerwehrgerätehaus (3 Fahrzeugstellplätze) mit drüberliegendem Bürgersaal als Versammlungsstätte mit einer Gesamt-BGF von ca. 990 m².
Die Kosten wurden mit ca. 3,86 Mio. € brutto (KG 300+400, DIN 276) berechnet.
Ein Baubeginn im Frühjahr 2023 ist angedacht.
Eine Fertigstellung ist für 2025 gewünscht.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Lph. 2-9 gem. §§ 33 ff. HOAI
Pf. Spießl-Platz / Buchenstraße / Bahnhofsstraße
93495 Weiding
Die Gemeinde Weiding plant den Neubau eines Gemeindezentrums, bestehend aus einer Kinderkrippe (2 Gruppen / 24 Kinder / BGF = 460 m²) sowie einem Feuerwehrgerätehaus (3 Fahrzeugstellplätze) mit drüberliegendem Bürgersaal als Versammlungsstätte mit einer Gesamt-BGF von ca. 990 m².
Die Kosten wurden mit ca. 3,86 Mio. € brutto (KG 300+400, DIN 276) berechnet.
Ein Baubeginn im Frühjahr 2023 ist angedacht.
Eine Fertigstellung ist für 2025 gewünscht.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß §§ 33 ff. HOAI. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst wird in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphase 2 (Vorplanung) gemäß § 34 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3-9 werden stufenweise in den weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 gemäß § 34 HOAI;
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7 gemäß § 34 HOAI;
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 und 9 gemäß § 34 HOAI.
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
— Besondere Leistungen gem. Anlage 10 HOAI, hier insbesondere:
1. Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9).
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau einer Kinderkrippe, eines Feuerwehrgerätehauses sowie eines Bürgersaals in Weiding - Objektplanung Gebäude und Innenräume, Leistungsphasen 2-9 gemäß §§ 33 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kötzting
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93444
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittlefranken.bayern.de
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Abs. 2 S. 2 i. V. m. Abs. 1 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de