Bewachungsdienste bei der Regierung von Oberbayern, Hofmannstraße 51, Gebäude D, 81379 München Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-22-2
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 073-195859)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bewachungsdienste bei der Regierung von Oberbayern, Hofmannstraße 51, Gebäude D, 81379 München
Sicherheitsleistungen (Objektschutz, Empfangsdienste, Kontrolldienste, Alarmdienste, Unterstützung der Verwaltung im Brandschutz) für ein Dienst- u. Verwaltungsgebäude mit Publikumsverkehr.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=2Bo6YKNNF%252b8%253d
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=BZ8kbpq9jDQ%253d
Ortsbesichtigung
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Eine Ortsbesichtigung ist am 19.04.2022 und am 25.04.2022 jeweils zwischen 09:00 Uhr und 12:00 Uhr möglich.
Wir bitten um vorzeitige Terminvereinbarung. Die Terminabsprache erfolgt über die Zentrale Vergabestelle der Regierung von Oberbayern unter: www.auftraege.bayern.de/Bieterkommunikation.
Teilnahmeberechtigt sind maximal zwei Personen pro Interessent, die namentlich zu benennen sind.
Bei der Besichtigung muss eine medizinische Atemschutzmaske oder eine Maske der Schutzklasse FFP2 getragen werden.
Die Ortsbesichtigung dient der Information über die Verhältnisse vor Ort.
Fragen, die sich aus der Ortsbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich über www.auftraege.bayern.de/Bieterkommunikation zu stellen. Vor Ort werden keine Fragen beantwortet.
Ortsbesichtigung
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Eine Ortsbesichtigung ist am 19.04.2022, am 25.04.2022, am 26.04.2022, am 28.04.2022 und am 02.05.2022 jeweils zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr möglich.
Wir bitten um vorzeitige Terminvereinbarung. Die Terminabsprache erfolgt über die Zentrale Vergabestelle der Regierung von Oberbayern unter: www.auftraege.bayern.de/Bieterkommunikation.
Teilnahmeberechtigt sind maximal zwei Personen pro Interessent, die namentlich zu benennen sind.
Bei der Besichtigung muss eine medizinische Atemschutzmaske oder eine Maske der Schutzklasse FFP2 getragen werden.
Die Ortsbesichtigung dient der Information über die Verhältnisse vor Ort.
Fragen, die sich aus der Ortsbesichtigung ergeben, sind ausschließlich schriftlich über www.auftraege.bayern.de/Bieterkommunikation zu stellen. Vor Ort werden keine Fragen beantwortet.
Vergleiche die Änderungen unter der Ziffer VI.3) (Zusätzliche Angaben), d. h. der Zeitraum etwaiger Ortsbesichtigungen wird ausgeweitet. Im Übrigen wurden folgende Eigenerklärungen hinzugefügt: "Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 VO (EU) Nr. 833/2014", "Eigenerklärung zum Einsatz von nach dem Verpflichtungsgesetz verpflichteten Mitarbeitern" und "Eigenerklärung zur Auftragsverarbeitung (DSGVO)"; auf die dahingehenden Hinweise innerhalb des Dokuments "01.1_L 211 EU Korrektur", vergleiche auch die jeweiligen farblichen Hervorhebungen darin, wird verwiesen.