ElbX_Tunnelfahrzeuge
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: Amtsgericht Bayreuth: HRB 4923
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95448
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tennet.eu/de/
Adresse des Beschafferprofils: https://platform.negometrix.com/PublishedTenders.aspx?tenderid=194222
Abschnitt II: Gegenstand
ElbX_Tunnelfahrzeuge
Allgemeine Hinweise zum Gesamtprojekt SuedLink Nord:
Im Rahmen der Neuerrichtung eines Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungssysteme (HGÜ-System) wird folgender Leistungsumfang ausgeschrieben:
Planung, Herstellung und Montage von zwei Tunnelfahrzeugen inklusive Kabeltrommelanhänger, der Verfahrmöglichkeit im Zugangsbauwerk sowie der Ladevorrichtung. Die Detail- und Werksplanung der gesamten Schienenkonstruktion inkl. Schienenführung. Darüber hinaus die Instandhaltung der Tunnelfahrzeuge und Kabeltrommelanhänger samt Fahrsystem und Betriebsinfrastruktur wie Batterien inkl. Ladeinfrastruktur.
Planung, Herstellung und Montage von zwei Tunnelfahrzeugen inklusive Kabeltrommelanhänger, der Verfahrmöglichkeit im Zugangsbauwerk sowie der Ladevorrichtung. Die Detail- und Werksplanung der gesamten Schienenkonstruktion inkl. Schienenführung. Darüber hinaus die Instandhaltung der Tunnelfahrzeuge und Kabeltrommelanhänger samt Fahrsystem und Betriebsinfrastruktur wie Batterien inkl. Ladeinfrastruktur.
Bewertung / Auswertung gemäß beigefügten Zuschlagskriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
• Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs-
oder Handelsregister
• Auszug zur Eintragung in einem amtlichen Handels- oder Berufsregister (vgl. Anlage A03)
• Darstellung der Unternehmensorganisation (vgl. Anlage A03)
• Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen (vgl. Anlage A06)
• Eigenerklärung, dass die Vorgaben zum gesetzlichen Mindestlohn bzw. tariflichen Vergütungsregeln eingehalten werden,
soweit anwendbar
• Briefkopf mit Informationen zu Bankdaten, Umsatzsteuer-ID, Anschrift, u.a.
1. Erklärung über den projektspezifischen Umsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit folgenden Mindestanforderungen (vgl. Anlage A04):
• 5 Mio.€ Jahresumsatz bei Bewerbung
2. Nachweis einer Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung oder Zusicherung der Versicherung mit folgenden Mindestanforderungen (vgl. Anlage A04):
• Die Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall für Sach-, Personen- und Vermögensschäden nachfolgend zusammengestellte Deckungssummen betragen:
- Personen-/Sach- und Vermögensschäden: Mindestdeckungssumme 10 Mio. pro Schadensereignis – zweifach maximiert pro Jahr
- Umweltschaden-/Umwelthaftpflichtversicherung Mindestdeckungssumme 3 Mio. pro Schadensereignis – zweifach maximiert pro Jahr
3. Nachweise bei Unternehmen, die Ihren Hauptsitz nicht in Deutschland haben:
• Arbeitsunfallversicherungen (workman’s compensation)
• Arbeitgeberhaftpflichtversicherung (employers liability)
3. Geschäftsberichte, ersatzweise Bilanzen (zu begründen), äußerst ersatzweise eine Gewinn- und Verlustrechnung (zu begründen) der letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahre.
1. Es wird der Nachweis von Erfahrungen im Bereich der hier zu vergebenden Leistungen durch Angabe von mindestens 5 entsprechenden in den letzten 10 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgeführten Referenzaufträgen gefordert, die nach Art und Schwierigkeit mit den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Merkmalen der hier zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit einem Mindestauftragswert von 2 Mio. € (vgl. Anlage A05).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen des Auftraggebers (AG) in den Vergabeunterlagen soll eine
Geheimhaltungsvereinbarung geschlossen werden. In diesem Zusammenhang behält sich der AG vor, die Bewerber dahingehend zu prüfen, ob diese ein berechtigtes Interesse an der Auftragsausführung darlegen können.
Das Vergabeverfahren steht unter dem Vorbehalt der Aufhebung. Die Einzelheiten zu den Voraussetzungen einer Aufhebung sind unter Ziff. 7 des Verfahrensleitfadens dargelegt. Die Aufhebungsgründe nach § 57SektVO bestehen neben diesen Aufhebungsvorbehalten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
Die Marktteilnehmer haben die Möglichkeit, eine von ihnen angenommene Verletzung von Vergabevorschriften mit einer Rüge und einem Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer zu beanstanden. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird zudem auf folgende Fristen hingewiesen:
- Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 GWB).
- Die Unwirksamkeit eines Vertrags kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de