Franz-Marc-Schule Geretsried: Aufstockung + Generalsanierung SEKE 2035 - Bodenbelag BA 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 210
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-toelz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lra-toelz.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Franz-Marc-Schule Geretsried: Aufstockung + Generalsanierung SEKE 2035 - Bodenbelag BA 2
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:
• Schutzmaßnahmen Bodenbelag nach Verlegung: ca. 860 m²
• Untergrund reinigen: ca. 1.670 m²
• Untergrund schleifen und Absaugen: ca. 860 m²
• Untergrund vorbereiten: ca. 1.670 m²
• Teppichboden Kugelgarn „Creation“: 810 m²
• Mosaikparkett, Eiche 8 mm, Parallelverband liegend: 860 m²
• Anschlüsse Parkett, sichtbar: 860 m
• Belagabschluss, Edelstahl, einteilig: 65 m
• Sockelleisten, 20/80 mm, Eiche furniert: 270 m
• Stellsockel Teppich: 550 m;
Geretsried
Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen führt eine Aufstockung + Generalsanierung SEKE 2035 an der Franz-Marc-Schule in Geretsried durch. Dazu ist das hier bekannt gemachte und im Zuge der Beschaffung auszuschreibende Gewerk Bodenbelag im BA2 erforderlich (siehe II. 1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bodenbelag BA 2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung zu erkennen sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]