Franz-Marc-Schule Geretsried: Aufstockung + Generalsanierung SEKE 2035 - Fliesenarbeiten BA 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 208
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-toelz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lra-toelz.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Franz-Marc-Schule Geretsried: Aufstockung + Generalsanierung SEKE 2035 - Fliesenarbeiten BA 2
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:
• Haftgrund Boden-/Wandfliesen: ca. 240 m²
• Abdichtung Boden-/Wandflächen: ca. 150 m²
• Wandfliesen, Steingut lasiert 20 cm x 20 cm bzw. 20 cm x 40 cm, Buchtal Plural : ca. 180 m²
• Bodenfliesen, Feinsteinzeug, 20 cm x 20 cm, Buchtal Basis 3: ca. 60 m²
• Wandspiegel, 80 cm x 80 cm, mit Fliesen flächenbündig: 7 Stück
• Sockelfliesen: ca. 20 m
• Silikonfugen: ca. 270 m;
Geretsried
Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen führt eine Aufstockung + Generalsanierung SEKE 2035 an der Franz-Marc-Schule in Geretsried durch. Dazu ist das hier bekannt gemachte und im Zuge der Beschaffung auszuschreibende Gewerk Fliesenarbeiten im BA2 erforderlich (siehe II. 1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fliesenarbeiten BA2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaulsdorf
NUTS-Code: DEG0I Saalfeld-Rudolstadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung zu erkennen sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]