Erweiterung Schutzmaßnahme für Rechenzentrum mittels Colocation-Space Referenznummer der Bekanntmachung: 2020AHE000009
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterung Schutzmaßnahme für Rechenzentrum mittels Colocation-Space
Das Rechenzentrum Nord (RZ) des Bayerischen Landesamts für Steuern ist ein Dienstleistungsrechenzentrum für bayerische Behörden. Hier werden die Systeme für den Betrieb der Bayerischen Finanzverwaltung betreut und Dienstleistungen für andere Behörden erbracht. Teil des RZ Nord ist der ean::betrieb.
Die zentrale Produktions- und Servicestelle (sog. ZPS ELSTER-Kommunikation) des Bayerischen Landesamt für Steuern (Auftraggeber = AG) benötigt aufgrund gestiegener Kapazitäts- und Sicherheitsanforderungen (ISO 27001) einen Produktionsstandort im Raum München. Hierzu soll ein Bereich mit 1200 Höheneinheiten (HE) als Colocation-Space mit optionaler Erweiterungsmöglichkeit auf 2000 HE angemietet werden. Zusätzlich wird eine Option eines weiteren Bereichs mit gleichen Rahmenbedingungen in einem anderen Brandabschnitt, idealerweise in einem anderen Gebäudeteil, vereinbart. Der Betrieb der IT-Systeme obliegt dem AG. Der Betrieb der Infrastruktur (Strom, Klima etc.) obliegt dem Auftragnehmer (AN). Die technischen und organisatorischen Anforderungen sind in dieser Leistungsbeschreibung beschrieben und für den Bieter bindend. Die Kopplung mit anderen Standorten des Auftraggebers erfolgt über Provider und Meet-Me-Räume. Die Mietbereiche sind jeweils gegen andere Kunden abzutrennen, sodass ein exklusiver Zugriff durch Mitarbeiter des AG und AN möglich wird. Die Ausbildung durch sogenannte Cages auf einer gemeinsam genutzten RZ-Fläche ist zulässig.
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) ist die Mittelbehörde der bayerischen Steuerverwaltung und das Bindeglied zwischen dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (StMFH) und den bayerischen Finanzämtern. Das BayLfSt unterteilt sich in den Bereich Steuer und den Bereich Information und Kommunikation (IuK).
Das Rechenzentrum Nord (RZ) ist ein Dienstleistungsrechenzentrum für Bayerische Behörden. Hier werden die Systeme für den Betrieb der Bayerischen Finanzverwaltung betreut und Dienstleistungen für andere Behörden erbracht. Teil des RZ Nord ist der ean::betrieb.
Im ean::betrieb werden folgende IT-Verbünde, zertifiziert gemäß BSI ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz, betrieben:
• Zentrale Produktions- und Servicestelle Elster-Kommunikation (ZPS-EK):
Kommunikation zwischen den Steuerverwaltungen der Länder und des Bundes
• authega-zentral
Betrieb eines generischen Authentifizierungsdienstes für eGovernment-Anwendungen
• SizA NdB-VN RZ Nord
Betrieb einer Sicherheitszugangsarchitektur zwischen Netze des Bundes – Verbindungsnetz (NdB-VN) und dem RZ-Nord
Der produktive Betrieb der genannten Verbünde erfolgt gegenwärtig ausschließlich am Standort Nürnberg des Bayerischen Landesamts für Steuern (RZ Nord).
Die zentrale Produktions- und Servicestelle (sog. ZPS ELSTER-Kommunikation) des Bayerischen Landesamt für Steuern (Auftraggeber = AG) benötigt aufgrund gestiegener Kapazitäts- und Sicherheitsanforderungen einen Produktionsstandort im Raum München. Hierzu soll ein Bereich mit 1200 Höheneinheiten (HE) als Colocation-Space mit optionaler Erweiterungsmöglichkeit auf 2.000 HE angemietet werden. Zusätzlich wird eine Option eines weiteren Bereichs mit gleichen Rahmenbedingungen in einem anderen Brandabschnitt, idealerweise in einem anderen Gebäudeteil, vereinbart. Der Betrieb der IT-Systeme obliegt dem AG. Der Betrieb der Infrastruktur (Strom, Klima etc.) obliegt dem Auftragnehmer (AN). Die technischen und organisatorischen Anforderungen sind in dieser Leistungsbeschreibung beschrieben und für den Bieter bindend. Die Kopplung mit anderen Standorten des Auftraggebers erfolgt über Provider und Meet-Me-Räume. Die Mietbereiche sind jeweils gegen andere Kunden abzutrennen, sodass ein exklusiver Zugriff durch Mitarbeiter des AG und AN möglich wird. Die Ausbildung durch sogenannte Cages auf einer gemeinsam genutzten RZ-Fläche ist zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Unternehmensdarstellung
- 2 vergleichbare Referenzen
Zertifizierungen:
- EN 50600 mit VK4, SK4 und EK3 (C13)
- BSI ISO 27001 auf der Basis von IT-Grundschutz mit mind. Schutzbedarf "hoch"
Die Zertifizierungen sind während der Vertragslaufzeit aktuell zu halten.
Die gültigen Zertifikate sind mit der Angebotsabgabe vorzulegen.
Eigenerklärung russische Unternehmen
Scientology Schutzerklärung
Auftragsverarbeitung
Geheimhaltungsvereinbarung
Verpflichtungserklärung
Einfache Sicherheitsüberprüfung Ü1 nach BaySÜG oder SÜG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.