Neubau Grundschule mit Einfeldsporthalle (zur Mehrzwecknutzung)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Grundschule mit Einfeldsporthalle (zur Mehrzwecknutzung)
Die Stadt Kempten (Allgäu) plant den Neubau einer Grundschule mit einer Einfachsporthalle zur Mehrzwecknutzung in Kempten (Allgäu).
Es werden Planungsleistungen der Objektplanung gem. §34 HOAI (2021) für den Neubau der Grundschule samt Einfeldsporthalle (zur Mehrzwecknutzung)in Heiligkreuz vergeben.
Rahmenbedingungen der Grundschule:
-Grundstücksgröße: 7600m²
-zweizügige Grundschule mit offenem Ganztagsangebot
-8 Klassen à 28 Schüler (max.) = max. 224 Schüler aufgeteilt in 2
-Cluster mit Marktplätzen
-80% Ganztagsanteil = max. 180 Schüler
-Mensa mit Ausgabeküche für 180 Schüler (Zweischichtbetrieb) als
Bürgersaal nutzbar
-Einfeldsporthalle plus extra Bühne (105m²) als Mehrzweckhalle für
Bürgerschaft nutzbar
-Sporthalle außerhalb der Schulzeiten durch Vereine genutzt
-Pausenhof ca. 680m²
-Allwetterplatz 20x28m mit angebautem Weitsprung
-65m Laufbahn
-konzipiert als Passivhaus an Nahwärmenetz angebunden (Biogas
-und Holzpellets)
-Bauzeit 03/2026 bis 04/2028
Kempten (Allgäu)
Leistungen der Objektplanung gem. § 34 HOAI 2021, LPH 1-9, stufenweise Beauftragung für den Neubau der Grundschule mit Einfeldsporthalle (zur Mehrzwecknutzung) in Kempten (Allgäu).
Nach Auswertung der eingereichten Teilnahmeanträge werden die zur Angebotsabgabe ausgewählten Bewerber voraussichtlich zum 01.07.2022 zur Erstellung des Angebotes inklusive Erarbeitung von Lösungsvorschlägen aufgefordert.
Das ausgearbeitete Angebot inklusive der Lösungsvorschläge und Modell ist bis zum 08.09.2022, 10.00 Uhr einzureichen.
Das Angebot wird durch ein Bewertungsgremium bewertet.
Jeder Bieter darf nur einen Lösungsvorschlag einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen.
Die Lösungsvorschläge sind nachfolgend auszuarbeiten:
- Analysieren der Grundlagen und Leistungsziele des Auftraggebers
- Vorplanung mit konzeptionellen Aussagen zur Baukörperausbildung, städtebaulicher Einbindung, baurechtlicher Zulässigkeiten sowie gestalterischer und funktionaler Lösungsansätze
- Geforderte Plandarstellungen
-Lageplan M 1 : 500
-EG-Grundriss mit Erschließung und großem Umgriff und Außenbereichszuordnung M 1: 200
-alle anderen Grundrisse M 1 : 200
-Schnitt(e) M 1 : 200
-Ansichten M 1 : 200
-Fassadenschnitt M 1 : 50
-Grafische räumliche Darstellung
Photorealistische Darstellung (Renderings)
Jeder Teilnehmer darf 1 photorealistische Darstellung oder Außenperspektive im Format max. 30cm x 30cm auf den Plänen reinreichen.
-Flächen-/Kubaturberechnungen
(Struktur wird mit Aufforderung zur Angebotserstellung zur Verfügung gestellt)
-Berechnung der Wirtschaftlichkeit auf Basis eines Kriterienkatalogs
(Struktur wird mit Aufforderung zur Angebotserstellung zur Verfügung gestellt)
-Erstellung Kostenschätzung mit Elementen nach DIN276
(Struktur wird mit Aufforderung zur Angebotserstellung zur Verfügung gestellt)
-Modell M 1: 500
Das Modell ist zum Submissionstermin am 08.09.2022, 11.00 Uhr der Vergabestelle per Post oder Boten zuzusenden.
Die Erstellung und Einreichung eines Lösungsvorschlages wird jedem Bieter eine Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR brutto vergütet. Die Aufwandsentschädigung wird bei Auftragsvergabe dem Honorar der LPH 2 angerechnet.
Bitte die nachfolgende Zusammenfassung der Verfahrensweise beachten.
Die Vergabeverhandlung, in welcher die sonstigen Unterlagen, die ausgearbeiteten Lösungsvorschläge und das Modell vorgestellt werden, findet voraussichtlich Anfang November statt.
Auftragsvergabe ist voraussichtlich in KW 1/2023.
Baubeginn ist für März 2026 und die Fertigstellung bis April 2028 vorgesehen.
Der Kostenrahmen der Gesamtmaßnahme liegt bei ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Zusammenfassung der Verfahrensweise:
-Einreichung der Teilnahmeanträge bis 25.05.2022, 10.00 Uhr
-Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes am 01.07.2022
-Ausarbeitung des Angebotes bis zum 08.09.2022, 10.00 Uhr
Bestandteile des Angebotes, welches komplett und vollständig eingereicht werden muss: Präsentation 1 der Zuschlagkriterien Punkt 1 und Punkt 2,
Honorarangebot (Punkt 3)
Präsentation 2 der Lösungsvorschläge inkl. Modell und Pläne Zuschlagskriterium Punkt 4)
anhand der Matrix Zuschlagskriterien zur Vergabeverhandlung
-Persönliche Vorstellung und Präsentation der Lösungsvorschläge, Zuschlagskriterium Punkt 4 Anfang November 2022
-Persönliche Vorstellung des Projektteams im Zuge der Vergabeverhandlung, Zuschlagskriterium Punkt 1 und 2 Anfang November 2022
Sie erhalten zur Angebotsaufforderung alle notwenigen Unterlagen zur Erstellung des Angebotes und detaillierte Vorgehensweise zur Verfügung gestellt.
Laufzeit inkl. Gewährleistung ab Fertigstellung voraussichtlich April 2028
Es werden mindestens sechs Bewerber zur Angebotsabgabe/Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen aufgefordert.
Bei mehr als sechs Teilnahmeanträgen, die alle Anforderungen nach den Vergabeunterlagen/Auswahlkriterien erfüllen, wird der Auftraggeber voraussichtlich nicht alle Bewerber auffordern. Es werden mindestens die sechs am höchsten bewerteten Teilnahmeanträge zur Angebotsabgabe ausgewählt Die Auswahl erfolgt anhand der Bewertungsmatrix Auswahlverfahren.
Objektive Kriterien für die Auswahl der Anzahl von Bewerbern:
-wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
-technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Die Wertung erfolgt nach der in den Beschaffungsunterlagen dargestellten Bewertungsmatrix.
Hinweis Losverfahren: Falls die aufzufordernden Bewerber wegen Punktgleichstand/Gleichstand der Eignung nicht zweifelsfrei bestimmt werden können, wird die Rangfolge in diesem Bereich im Losverfahren bestimmt.
Hinweis Nachnominierung: Im Falle einer Absage eines Teilnehmers der Vergabeverhandlung behält sich die Vergabestelle vor, der Rangfolge des Auswahlverfahrens entsprechend das nächstplatzierte Büro zur Teilnahme an der Vergabeverhandlung einzuladen. Ein Rechtsanspruch auf diese sogenannte Nachnominierung besteht aber nicht. Eine Nachnominierung wird wenn, rechtzeitig vor dem Verhandlungstermin und Abgabe der Lösungsvorschläge ausgesprochen. Diese Regelung soll einem nachnominierten Teilnehmer eine ausreichende Bearbeitungszeit für die Lösungsvorschläge und somit die Gleichbehandlung aller Teilnehmer sicherstellen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: LPH 1 - 2 gem. §34 HOAI 2021
Stufe 2: LPH 3 - 4 gem. §34 HOAI 2021
Stufe 3: LPH 5 - 7 gem. §34 HOAI 2021
Stufe 4: LPH 8 - 9 gem. §34 HOAI 2021
Zuerst wird die Stufe 1 beauftragt.
Seitens des Auftragnehmers besteht kein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. einer Gesamtbeauftragung.
Sonstige zu vergebende Leistungen sind nicht Bestandteil der vorliegenden Ausschreibung und werden gesondert vergeben.
Der Vertrag, das Honorarangebot und die Lösungsvorschläge sind erst in der 2. Stufe des VgV-Verfahrens mit Lösungsvorschlägen einzureichen. Hierzu erhalten die für das Verhandlungsverfahren ausgewählten Teilnehmer gem. § 17 Abs. 4 VgV eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes mit allen erforderlichen Unterlagen für die Angebotserstellung (u.a. Formblätter Erfüllung des Raumprogrammes, Verhältnis Kennwerte BGF/NUF etc.)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
a)Erklärung des Bewerbers über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und §124 GWB.
b)Erklärung des Bewerbers, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen.
c)Ist der Bewerber eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers gem. § 75 Abs. 3 i.V.m. § 43 Abs. 1 VgV nachgewiesen wird, dass der tatsächliche Leistungserbringer (Projektleiter) und dessen Stellvertreter die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllen.
d)Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmer bedienen, hat er diese gem. § 36 VgV im Teilnahmeantrag zu benennen. Der Bewerber muss außerdem gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrages er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmer ist abzugeben.
e)Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben.
f)Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
a)Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021) gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR netto.
b)Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 bzw. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Auf die Möglichkeit des Abschlusses einer objektbezogenen Versicherung oder einer exzedenten Versicherung wird hingewiesen. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckung (d.h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als sechs Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss der Bewerbung beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein. Bei Bewerbergemeinschaften muss für jedes Mitglied ein entsprechender Versicherungsnachweis vorgelegt werden.
a)Erklärung des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft über die Anzahl der festangestellten Mitarbeiter und der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2019, 2020 ,2021) gem. §46 Abs. 3 Nr. 8 VgV. Mindestanforderung ist ein jährliches Mittel von 2 Architekten und 2 Mitarbeitern inklusive Geschäftsführung.
b)Angabe der Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen. Erklärung des Bewerbers über die Berufsqualifikation des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters gem. § 75 VgV. Die Person des Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) im jeweiligen Herkunftsstaat des Bewerbers (Sitz des Bewerbers) zu führen. Die Person des stellvertretenden Projektleiters erfüllt die fachlichen Anforderungen, wenn sie berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ (im Sinne des § 75 Abs. 1 VgV) zu führen. Falls im jeweiligen Herkunftsstaat die Berufsbezeichnung „Architekt“ nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergleichbare fachliche Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c)Die Berufserfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters im Leistungsbild Objektplanung ist jeweils durch Vorlage eines aussagekräftigen Lebenslaufs nachzuweisen. Mindestanforderung sind fünf Jahre Berufserfahrung für den Projektleiter und drei Jahre für den stellvertretenden Projektleiter im Leistungsbild Objektplanung. Die Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung zählt ab dem Zeitpunkt Eintrag in die Architektenliste.
d)Angabe von mindestens zwei Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV. Der Referenzzeitraum ist in der Regel auf die zurückliegenden drei Jahre begrenzt. Hierbei werden jedoch Referenzen geprüft, die aus den letzten zehn Jahren stammen.
e)Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen:
Bitte die Matrix Auswahlverfahren beachten.
-Der Referenzzeitraum muss zwischen 01.05.2012 – 01.05.2022 liegen, die LPH 2 muss in diesem Zeitraum begonnen und die LPH 8 abgeschlossen sein.
Folgende Angaben sind bei beiden Referenzprojekten erforderlich:
-Projektbezeichnung
-Beauftragte Leistungsphasen
-Projektlaufzeit
-Projektvolumen (KG 200-700)
-BGF
-Name des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters
-Öffentliche Vergabe
-Auftraggeber
-Erfahrung mit Fördermitteln
-Projektdarstellung des Referenzprojekts auf höchstens zwei DIN A4-Seiten oder einer DIN A3-Seite, graphische Darstellung z.B. mit Plänen, Fotos etc. und Beschreibung in Textform.
f)Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern. Bewerber, bei denen im Zuge der Referenzprüfung festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3) b) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die ausgefüllten Teilnahmeanträge (und später im Verfahren entsprechend auch die Honorarangebote) sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Bewerbungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen.
Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten §57 Absatz 1 Satz 1 VgV);
b)Während der Bewerbungsphase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/mitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht;
c) Bewerbungsunterlagen können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG;
d)Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen;
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht.
Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag auswirken, gelten folgende Regelungen:
Ist der Teilnahmeantrag bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
-Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird,
-Der alte Teilnahmeantrag für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag abgegeben wird.
Der neue Teilnahmeantrag muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
-Der alte Teilnahmeantrag – ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben – aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
-Der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Teilnahmeantrag, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss.
Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Teilnahmeantrag unverändert aufrecht gehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: Kein Eintrag
Land: Deutschland
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Bewerber im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland