BIENE KONSENS technisches Design, Entwicklung und Testabdeckung Referenznummer der Bekanntmachung: 2022JWE000001
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 065-170278)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
BIENE KONSENS technisches Design, Entwicklung und Testabdeckung
Das Bayerische Landesamt für Steuern (BayLfSt) schreibt eine Rahmenvereinbarung über Beratungsleistungen in den Bereichen technisches Design, Entwicklung und Testabdeckung für das Projekt BIENE KONSENS aus.
Mit dem Verfahren BIENE (Bundeseinheitliche integrierte evolutionäre Neuentwicklung der Erhebung) wird ein technisch modernisiertes Verfahren zur Erhebung von Steuern entwickelt. Damit können sämtliche Prozesse des Zahlungsverkehrs sowie der Buchführung effizient und transparent umgesetzt werden.
Der Auftraggeber benötigt Unterstützungsleistungen im Bereich der Software-Entwicklung im Projekt BIENE. Hierdurch soll methodisch und praktisch zur Sicherstellung der Softwarequalität beigetragen werden, sowie die aufgrund der Migration vom Modellierungstools ADONIS classic zu MagicDraw erforderlichen Neumodellierungen methodisch und beratend begleitet werden. Ein weiterer Leistungsbereich ist die Unterstützung der Integrationstest-Durchführung und des Testreportings. Falls zur Terminsicherung erforderlich, sollen in abgegrenzten Umfang auch Programmierleistungen erbracht werden.
Die Rahmenvereinbarung hat eine maximale Laufzeit von 4 Jahren (zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um je ein Jahr), wobei die geschätzte Abnahmemenge 170 Personentage pro Vertragsjahr beträgt. Ort der Leistungserbringung ist das BayLfSt, Dienststelle Nürnberg. Nach erfolgreicher Einarbeitung und mit Zustimmung des Auftraggebers können Teile der Leistung auch remote erbracht werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=zJ9NrpWS%252fmI%253d
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=n2VuFhpQ710%253d
- Scientology Schutzerklärung
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
- Verpflichtungserklärung der eingesetzten Berater
- Teleservicevereinbarung
- Scientology Schutzerklärung
- Geheimhaltungsvereinbarung
- Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
- Verpflichtungserklärung der eingesetzten Berater
- Teleservicevereinbarung
- Eigenerklärung zu russischen Unternehmen
Vom Bieter ist eine Eigenerklärung zu russischen Unternehmen abzugeben.