Unterhalts- und Glasreinigung, Sonderreinigungen nach Bedarf, Winterdienstarbeiten in den UBahnhöfen Reinigungsabschnitt 4&5
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/privatkunden/unternehmen/einkauf-logistik.html
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts- und Glasreinigung, Sonderreinigungen nach Bedarf, Winterdienstarbeiten in den UBahnhöfen Reinigungsabschnitt 4&5
Unterhalts- und Glasreinigung, Sonderreinigungen nach Bedarf, Winterdienstarbeiten in den UBahnhöfen Reinigungsabschnitt 4&5:
U-Bahnhöfe im Reinigungsabschnitt 4:
Marienplatz, Goetheplatz, Poccistraße, Implerstraße, Harras, Partnachplatz, Westpark, Holzapfelkreuth, Haderner Stern, Großhadern, Klinikum Großhadern
und U-Bahnhöfe im Reinigungsabschnitt 5:
Brudermühlstraße, Thalkirchen, Obersendling, Aidenbachstraße, Machtlfinger Straße, Forstenrieder Allee, Basler Straße, Fürstenried West
UBahnhöfe Reinigungsabschnitte 4 & 5
Unterhalts- und Glasreinigung, Sonderreinigungen nach Bedarf, Winterdienstarbeiten in den UBahnhöfen Reinigungsabschnitt 4&5:
U-Bahnhöfe im Reinigungsabschnitt 4:
Marienplatz, Goetheplatz, Poccistraße, Implerstraße, Harras, Partnachplatz, Westpark, Holzapfelkreuth, Haderner Stern, Großhadern, Klinikum Großhadern
und U-Bahnhöfe im Reinigungsabschnitt 5:
Brudermühlstraße, Thalkirchen, Obersendling, Aidenbachstraße, Machtlfinger Straße, Forstenrieder Allee, Basler Straße, Fürstenried West
4-malige Verlängerungsoption der Laufzeit auf maximal 8 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhalts- und Glasreinigung, Sonderreinigungen nach Bedarf, Winterdienstarbeiten in den UBahnhöfen Reinigungsabschnitt 4&5
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3 genannten URL zum
freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der
Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine
Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3). Diese ist mit Angabe des
Aktenzeichens SV-JSC-201023-001 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen
während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf
Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer
Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben
auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).