DOSB Medien- und Acrylsteinmöbel Referenznummer der Bekanntmachung: DOSB-04-EU-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ifz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
DOSB Medien- und Acrylsteinmöbel
Die hier ausgeschriebenen Leistungen sind Teil der Errichtung der neuen Dauerausstellung und betreffen den Ausstellungsbau. Insbesondere
die Produktion, Lieferung und Montage vor Ort von freistehenden Tischmöbeln (tw. aus CORIAN) mit Exponatvitrinen und Metallstelen inkl.
Vitrinenbeleuchtung.
Hinzu kommen eine freistehende Medienstation als Medientisch (tw. aus FENIX) mit 86", sowie weitere freistehende oder
wandhängende Medienstationen und Grafikproduktionen im Direktdruck und im Siebdruck. Die Arbeiten erfolgen in zwei Abschnitten, teilweise
parallel zu anderen Möbeleinbauten und am Ende (siehe Aufbauabfolge unter II.2.4). Die Bemusterungen werden vor Ort am Obersalzberg in
der neuen Dauerausstellung durchgeführt.
Dokumentation Obersalzberg, Salzbergstraße 41, 83471 Berchtesgaden
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
DOSB Medien- und Acylsteinmöbel
Nationale Identifikationsnummer: DE 141294806
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Drebach OT Scharfenstein
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09430
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen.
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 insbesondere dann unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer V1.3.1 der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.