Rahmenvereinbarung Cateringleistungen für Kita-Einrichtungen in Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 511 22 03 001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Cateringleistungen für Kita-Einrichtungen in Augsburg
Die Stadt Augsburg vergibt die Mittagsverpflegung durch Warmanlieferung in 12 Kleinst-Kita-Einrichtungen und 8 größeren Kita-Einrichtungen.
Siehe weiter in Ziff. II.2.4).
Stadtmitte Hochfeld Pfersee Haunstetten Göggingen
Die Stadt Augsburg vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Mittagsverpflegung durch Warmanlieferung in 12 Kleinst-Kita-Einrichtungen und 8 größeren Kita-Einrichtungen.
Ausgeschrieben wird Mittagsverpflegung in 12 Kleinst-Kita-Einrichtungen mit bis zu 18 Kindern und 8 größeren Kita-Einrichtungen mit 30 bis 125 Essensteilnehmern. Es sind Krippen- (Unter 3 Jahre), Kindergarten- (3-6 Jahre) und auch Hortkinder (6-9 Jahre) zu versorgen.
Bei der Speisenausgabe arbeitet die Stadt in diesen Einrichtungen mit eigenem Personal. Es soll die Hauptkomponente und entweder eine Suppe oder eine Nachspeise aus dem Bereich „Verpflegung von Kindertageseinrichtungen und Schulen“ warm angeliefert werden. Die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen sollen ab dem Kindergartenjahr 2022/2023, das am 01.09.2022 beginnt, versorgt werden.
Gegenstand des vorliegenden Rahmenvertrags sind Dienstleistungen des Caterings für die Mittagsverpflegung in Form der Warmanlieferung durch einen Dienstleister (im Folgenden: Auftragnehmer). Die Ausschreibung ist in drei lokale Teillose aufgeteilt. Los 1 umfasst die Stadtteile Innenstadt/Hochfeld/Pfersee/Haunstetten/Göggingen mit derzeit bis zu 210 Essen pro Versorgungstag. Los 2 umfasst die Stadtteile Lechhausen/Hochzoll mit derzeit 230 Essen pro Versorgungstag. Los 3 umfasst Kriegshaber/Oberhausen mit 250 Essen pro Versorgungstag (Schätzmenge). Die Stadt behält sich vor, weitere Kita-Einrichtungen in die Rahmenvereinbarung aufzunehmen und/oder die versorgten Einrichtungen um weitere Kita-Gruppen zu erweitern. Die Höchstmenge der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung liegt je Los bei 300 Essen pro Versorgungstag.
Die Stadt Augsburg legt besondere Wert auf die Qualität der zu verarbeitenden Lebensmittel. Insbesondere wird ein Mindestanteil von ökologisch/biologisch produzierten Lebensmittel (Bioquote) von mind. 25 % gefordert.
Die Einzelheiten und weiteren Anforderungen, etwa an Qualität der Lebensmittel, Speiseplangestaltung, Lebensmittelkennzeichnung und Nachhaltigkeit sowie die Vorgaben zu den Anlieferungen, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Textform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 31.08.2026 um 24.00 Uhr.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt je Los in 3 Stufen.
1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch.
2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge anhand der in der Eignungsmatrix benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweiligen Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen). Zum Angebot aufgefordert werden die besten fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, welche die meisten Wertungspunkte erreicht haben. Erreichen zwei oder mehr Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die gleiche Punktzahl, entscheidet unter ihnen das Los.
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung gewährleisten zu können.
Lechhausen Hochzoll
Die Stadt Augsburg vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Mittagsverpflegung durch Warmanlieferung in 12 Kleinst-Kita-Einrichtungen und 8 größeren Kita-Einrichtungen.
Ausgeschrieben wird Mittagsverpflegung in 12 Kleinst-Kita-Einrichtungen mit bis zu 18 Kindern und 8 größeren Kita-Einrichtungen mit 30 bis 125 Essensteilnehmern. Es sind Krippen- (Unter 3 Jahre), Kindergarten- (3-6 Jahre) und auch Hortkinder (6-9 Jahre) zu versorgen.
Bei der Speisenausgabe arbeitet die Stadt in diesen Einrichtungen mit eigenem Personal. Es soll die Hauptkomponente und entweder eine Suppe oder eine Nachspeise aus dem Bereich „Verpflegung von Kindertageseinrichtungen und Schulen“ warm angeliefert werden. Die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen sollen ab dem Kindergartenjahr 2022/2023, das am 01.09.2022 beginnt, versorgt werden.
Gegenstand des vorliegenden Rahmenvertrags sind Dienstleistungen des Caterings für die Mittagsverpflegung in Form der Warmanlieferung durch einen Dienstleister (im Folgenden: Auftragnehmer). Die Ausschreibung ist in drei lokale Teillose aufgeteilt. Los 1 umfasst die Stadtteile Innenstadt/Hochfeld/Pfersee/Haunstetten/Göggingen mit derzeit bis zu 210 Essen pro Versorgungstag. Los 2 umfasst die Stadtteile Lechhausen/Hochzoll mit derzeit 230 Essen pro Versorgungstag. Los 3 umfasst Kriegshaber/Oberhausen mit 250 Essen pro Versorgungstag (Schätzmenge). Die Stadt behält sich vor, weitere Kita-Einrichtungen in die Rahmenvereinbarung aufzunehmen und/oder die versorgten Einrichtungen um weitere Kita-Gruppen zu erweitern. Die Höchstmenge der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung liegt je Los bei 300 Essen pro Versorgungstag.
Die Stadt Augsburg legt besondere Wert auf die Qualität der zu verarbeitenden Lebensmittel. Insbesondere wird ein Mindestanteil von ökologisch/biologisch produzierten Lebensmittel (Bioquote) von mind. 25 % gefordert.
Die Einzelheiten und weiteren Anforderungen, etwa an Qualität der Lebensmittel, Speiseplangestaltung, Lebensmittelkennzeichnung und Nachhaltigkeit sowie die Vorgaben zu den Anlieferungen, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Textform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 31.08.2026 um 24.00 Uhr
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt je Los in 3 Stufen.
1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch.
2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge anhand der in der Eignungsmatrix benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweiligen Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen). Zum Angebot aufgefordert werden die besten fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, welche die meisten Wertungspunkte erreicht haben. Erreichen zwei oder mehr Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die gleiche Punktzahl, entscheidet unter ihnen das Los.
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung gewährleisten zu können.
Kriegshaber Oberhausen
Die Stadt Augsburg vergibt eine Rahmenvereinbarung zur Mittagsverpflegung durch Warmanlieferung in 12 Kleinst-Kita-Einrichtungen und 8 größeren Kita-Einrichtungen.
Ausgeschrieben wird Mittagsverpflegung in 12 Kleinst-Kita-Einrichtungen mit bis zu 18 Kindern und 8 größeren Kita-Einrichtungen mit 30 bis 125 Essensteilnehmern. Es sind Krippen- (Unter 3 Jahre), Kindergarten- (3-6 Jahre) und auch Hortkinder (6-9 Jahre) zu versorgen.
Bei der Speisenausgabe arbeitet die Stadt in diesen Einrichtungen mit eigenem Personal. Es soll die Hauptkomponente und entweder eine Suppe oder eine Nachspeise aus dem Bereich „Verpflegung von Kindertageseinrichtungen und Schulen“ warm angeliefert werden. Die nachfolgend aufgeführten Einrichtungen sollen ab dem Kindergartenjahr 2022/2023, das am 01.09.2022 beginnt, versorgt werden.
Gegenstand des vorliegenden Rahmenvertrags sind Dienstleistungen des Caterings für die Mittagsverpflegung in Form der Warmanlieferung durch einen Dienstleister (im Folgenden: Auftragnehmer). Die Ausschreibung ist in drei lokale Teillose aufgeteilt. Los 1 umfasst die Stadtteile Innenstadt/Hochfeld/Pfersee/Haunstetten/Göggingen mit derzeit bis zu 210 Essen pro Versorgungstag. Los 2 umfasst die Stadtteile Lechhausen/Hochzoll mit derzeit 230 Essen pro Versorgungstag. Los 3 umfasst Kriegshaber/Oberhausen mit 250 Essen pro Versorgungstag (Schätzmenge). Die Stadt behält sich vor, weitere Kita-Einrichtungen in die Rahmenvereinbarung aufzunehmen und/oder die versorgten Einrichtungen um weitere Kita-Gruppen zu erweitern. Die Höchstmenge der ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung liegt je Los bei 300 Essen pro Versorgungstag.
Die Stadt Augsburg legt besondere Wert auf die Qualität der zu verarbeitenden Lebensmittel. Insbesondere wird ein Mindestanteil von ökologisch/biologisch produzierten Lebensmittel (Bioquote) von mind. 25 % gefordert.
Die Einzelheiten und weiteren Anforderungen, etwa an Qualität der Lebensmittel, Speiseplangestaltung, Lebensmittelkennzeichnung und Nachhaltigkeit sowie die Vorgaben zu den Anlieferungen, ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Der Vertrag verlängert sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 6 Monaten vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit vom Auftraggeber in Textform gekündigt wird. Das Vertragsverhältnis endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf, zum 31.08.2026 um 24.00 Uhr.
Die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, erfolgt je Los in 3 Stufen.
1) Die Teilnahmeanträge werden zunächst daraufhin untersucht, ob sie ausgefüllt und vollständig sind. Die Entscheidung über das Nachfordern von Unterlagen steht im Ermessen des Auftraggebers. Die Bewerber haben hierauf keinen Anspruch.
2) Die Teilnahmeanträge werden sodann daraufhin untersucht, ob die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt sind.
3) Auf der dritten Stufe werden die Teilnahmeanträge anhand der in der Eignungsmatrix benannten Wertungskriterien mit Unterkriterien, der Punktezahl und der jeweiligen Wichtung bewertet (siehe insb. Ziff. III.1.2) und III.1.3) der Auftragsbekanntmachung sowie die Eignungsmatrix in den Vergabeunterlagen). Zum Angebot aufgefordert werden die besten fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, welche die meisten Wertungspunkte erreicht haben. Erreichen zwei oder mehr Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften die gleiche Punktzahl, entscheidet unter ihnen das Los.
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung gewährleisten zu können.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregistereintragung
Bewertet wird der Jahresumsatz, der vom Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft im Bereich der Catering-/Verpflegungsdienstleistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren (2019 bis 2021) erzielt worden ist.
Hinweis: Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerber behandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bei Bewerbergemeinschaften ist daher der jeweils addierte Umsatz aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft im jeweiligen Kalenderjahr maßgebend.
1. Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L 124), Präqualifizierung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung.
(Hinweis: Die nachfolgenden Nachweise und Erklärungen sind auch im Falle einer Präqualifizierung bzw. einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung einzureichen).
2. Eigenerklärung Scientology und Demokratieerklärung (Formblatt A 1).
3. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindesthöhe der Versicherungssumme für Personenschäden von 2.500.000,- EUR und für sonstige Schäden von 1.000.000,- EUR je Schadensfall. Die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres muss mindestens das Zweifache der in der Leistungsbeschreibung jeweils genannten Versicherungssumme pro Versicherungsjahr umfassen. Die Einzelheiten der Mindestanforderung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung.
Die Versicherung ist bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht.
Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert.
4. Auszug aus Gewerbezentralregister für Bieter (bei juristischen Personen: Auskunft
für juristische Person). Der Gewerbezentralregisterauszug darf keine Eintragungen
enthalten, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Er darf nicht älter
als 6 Monate sein.
5. Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als sechs Monate bzw. Befristung noch nicht abgelaufen).
6. Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen (Krankenkassen, Künstlersozialkasse, Deutschen Rentenversicherung, Knappschaft-Bahn-See) über die ordnungsgemäße Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung (nicht älter als sechs Monate bzw. Befristung noch nicht abgelaufen).
7. Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz der letzten 3 Kalenderjahre im Tätigkeitsbereich des Auftrags (Catering-/Verpflegungsdienstleistungen) von mind. [Betrag gelöscht] EUR p.a. je Los, auf das ein Angebot eingereicht werden soll.
1. Referenzen
Der Auftraggeber wertet die Eignung der Bewerber anhand von vergleichbaren Referenzen (siehe Formblatt A 2 Eigenerklärung Referenz). Aufgrund der besonderen Anforderungen an das Catering/die Verpflegung für Kitaeinrichtungen
stellt der Auftraggeber für die Vergleichbarkeit auf die nachfolgenden Unterkriterien ab.
Um einen hinreichenden Wettbewerb zu gewährleisten, wird der in § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV vorgesehene Zeitraum auf fünf Jahre verlängert und werden alle Referenzen gewertet, die Catering-/Verpflegungsdienstleistungen im Referenzzeitraum vom 01.05.2017 bis 30.04.2022 mit einer Laufzeit von mindestens 12 Monaten umfassen (Mindestanforderung)
Die Bewerber sollen mit ihrem Teilnahmeantrag eine Eigenerklärung zu fünf Referenzen einreichen (vgl. Formblatt A 2 Eigenerklärung Referenz). Werden mehr Referenzen eingereicht, werden nur die aus Sicht des Auftraggebers besten fünf Referenzen anhand der nachfolgenden Kriterien gewertet:
a) Referenz umfasst Catering-/Verpflegungsdienstleistungen (Warmanlieferung) für eine mindestens 200 Mahlzeiten pro Tag.
b) Referenz umfasst Catering-/Verpflegungsdienstleistungen für eine Kita, Schule oder vergleichbare Einrichtung zur Betreuung von Kindern.
c) Referenz umfasst Verpflegung von Kindern unter drei Jahren.
d) Referenz umfasst Einsatz und Verarbeitung von ökologisch/biologisch erzeugten Lebensmitteln mit einem Anteil ("Bioquote") von mind. 15 v.H.
e) Referenz wurde zur vollen Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht (Eigenerklärung).
Der Auftraggeber behält sich vor, bei der angegebenen Kontaktstelle des Referenzgebers zu überprüfen, ob die Referenzen jeweils zur Zufriedenheit des Referenzgebers erbracht worden sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzen nicht zu werten, wenn diese nicht vollständig oder nicht im Wesentlichen auftragsgemäß ausgeführt worden sind. Sind mehrere Referenzen nicht wertbar, wird der Auftraggeber im Rahmen einer Prognoseentscheidung beurteilen, ob der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt. Den Bietern wird anheim gestellt, bereits vorhandene Referenzbescheinigungen ihrem Teilnahmeantrag beizufügen.
Es werden die o.g. Kriterien anhand derselben besten fünf Referenzen gewertet (also nicht Kriterium a) mit Referenz 1 bis 5, Kriterium b) mit Referenz 6 bis 10 etc.).
Bewerbergemeinschaften werden wie ein Einzelbewerberbehandelt (§ 43 Abs. 2 S. 1 VgV). Bewerbergemeinschaften legen daher eine gemeinsame Referenzliste vor.
2. Zertifizierung des Unternehmens (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Qualitätssicherungssystem (DIN IOS 9001:2015 oder vergleichbar)
Zertifiziertes Umweltmanagementsystem DIN ISO 14001 oder vergleichbar.
1. Eigenerklärung, dass alle Mitarbeitenden, die in den Transport des Essens involviert sind, über zwei Masernschutzimpfungen oder ein ärztliches Zeugnis über eine ausreichende Masernimmunität verfügen (Mindestanforderung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind spätestens 7 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist zu stellen, um eine rechtzeitige Beantwortung gewährleisten zu können.
Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen. Die Bewerber haben sich durch regelmäßige Kontrolle der Internetseite selbst über Antworten auf Bewerberfragen oder Änderungen der Bewerbungsunterlagen zu informieren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]