Fachplanung - Technische Ausrüstung - ELT Referenznummer der Bekanntmachung: 21D0520
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung - Technische Ausrüstung - ELT
Am Standort Freising soll für die BPOL ein Neubau für eine Doppel-Raumschießanlage errichtet werden. (BPOL D-RSA)
Der Neubau mit einer Nutzfläche NUF (R) 1 - 6 von 856,56 m2 umfasst neben zwei Schießhallen mit 405 m2 auch Büro- und Kommunikationsflächen sowie die notwendigen Nebenräume, Technik- und Verkehrsflächen.
Wichtiger Hinweis:
Das Staatliche Bauamt Freising ist in der Zeit vom 24.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 nicht besetzt. In
dieser Zeit können keine Fragen beantwortet werden. Dieser Zeitraum wurde bei den Fristen angemessen
berücksichtigt.
Freising
Am Standort Freising soll für die BPOL ein Neubau für eine Doppel-Raumschießanlage errichtet werden. (BPOL D-RSA)
Der Neubau mit einer Nutzfläche NUF (R) 1 - 6 von 856,56 m2 umfasst neben zwei Schießhallen mit 405 m2 auch Büro- und Kommunikationsflächen sowie die notwendigen Nebenräume, Technik- und Verkehrsflächen.
Wichtiger Hinweis:
Das Staatliche Bauamt Freising ist in der Zeit vom 24.12.2021 bis einschließlich 09.01.2022 nicht besetzt. In
dieser Zeit können keine Fragen beantwortet werden. Dieser Zeitraum wurde bei den Fristen angemessen
berücksichtigt.
stufenweise Beauftragung
— Stufe 1: Leistungsphasen 3,
— Stufe 2: Leistungsphasen 5,
— Stufe 3: Leistungsphasen 6-7,
— Stufe 4: Leistungsphasen 8
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Waldkirchen
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend
gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf
der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar
sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag
ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
Postleitzahl: 85354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]