Arbeitnehmerüberlassungsvereinbarung für den Zensus 2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-30-22-1
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90762
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Arbeitnehmerüberlassungsvereinbarung für den Zensus 2022
Arbeitnehmerüberlassungsvereinbarung für den Zensus 2022
Für die Abwicklung des Projektes „Zensus 2022“ besteht Personalbedarf bei der Durchführung der Zensus-Erhebungen zur Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben im Rahmen der mündlichen und schriftlichen Betreuung von Anfragen durch Auskunftspflichtige und Projektbeteiligte. Aufgrund personeller Engpässe soll der Bedarf mit externer Unterstützung gedeckt werden. Die Leistung in den Jahren 2022 bis 2023 soll durch Leiharbeitnehmer (Austausch nach Ende der Höchstüberlassungsdauer notwendig) im Umfang von 40 Stunden wöchentlich im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung erbracht werden. Die Aufgabenkoordination wird durch das Bayerische Landesamt für Statistik erbracht.
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Aufgabenbeschreibung:
- Hotline für Auskunftspflichtige der Gebäude- und Wohnungszählung, Haushaltsstichprobe, Wiederholungsbefragung sowie Hotline für kommunale Erhebungsstellen
- ggf. Mitarbeit bei der Eingangsprüfung von postalischen Sendungen, Entkuvertierung und Vorbereitung der Beleglesung sowie Prüf- und Korrekturarbeiten der gescannten Belege nach Texterkennung
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Anforderungen an die Leiharbeitnehmer:
- erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Fachangestellter für Markt- und Sozialforschung bzw. im kaufmännischen Bereich oder Berufserfahrung in den genannten Bereichen oder mehrjährige Erfahrung in der telefonischen und/oder schriftlichen Kundenbetreuung
- Grundkenntnisse in MS Word und MS Excel
- hohe Motivation, Belastbarkeit sowie sorgfältige, zuverlässige und engagierte Arbeitsweise
- gewandte mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
- hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit
- idealerweise Erfahrung als Callcenter-Agent oder Erfahrung mit der (automatisierten) Massenverarbeitung von Briefeingängen
- Bereitschaft zum Schichtdienst (in der Zeit von Montag bis Freitag von 7:00 bis 18:00 Uhr, in Ausnahmefällen auch bis 20:00 Uhr)
- sichere Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift (mindestens entsprechend Sprachniveau C1)
Der Verleiher ist – auch im Verhältnis zum Entleiher – verpflichtet, für die dem Entleiher überlassenen Leiharbeitnehmer sämtliche Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes sowie alle sonst einschlägigen arbeits-, sozial- und steuerrechtlichen Vorschriften einzuhalten, insbesondere auch sämtliche diesbezüglichen Zahlungen sach- und fristgerecht zu leisten. Der Entleiher kann von dem Verleiher jederzeit die Vorlage von Bescheinigungen über die Abführung der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnsteuer für die überlassenen Leiharbeitnehmer an die zuständigen Einzugsstellen bzw. das Finanzamt verlangen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Arbeitnehmerüberlassungsvereinbarung für den Zensus 2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40547
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.adecco.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.randstad.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.manpower.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Etwaige Angaben zum Wert des jeweiligen Auftrags (ohne MwSt.) erfolgen jeweils gestützt auf § 39 Abs. 6 Nrn. 3 u./o. 4 der Vergabeverordnung (VgV) nicht. Die Angaben unter V.2.2) ("Angaben zu den Angeboten") bzw. V.2.3) ("Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs") erklären sich über § 21 Abs. 4 Nr. 1 VgV bzw. über die Ausgestaltung als Mehr-Partner-Rahmenvereinbarung, d.h. ein etwaiger Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern ist nicht gegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Landesamt für Statistik.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der Zentralen Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen [GWB]). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Zentralen Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die Zentrale Vergabestelle dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer Südbayern zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die Zentrale Vergabestelle geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Zentrale Vergabestelle.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern, Maximilianstraße 39, 80538 München, Telefon-Nr.: +49 [gelöscht], Fax-Nr.: +49 [gelöscht], E-Mail: [gelöscht] zu richten. Hinweise der Vergabekammer Südbayern im Internet: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Hinweis: Die Zentrale Vergabestelle ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.