Übernahme, Beförderung und Vermarktung / Verwertung von Altpapier im Landkreis Landshut Referenznummer der Bekanntmachung: LH02 - Altpapier
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-landshut.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Beförderung und Vermarktung / Verwertung von Altpapier im Landkreis Landshut
Containergestellung, Übernahme, Beförderung und Vermarktung / Verwertung von Altpapier
Landshut, Landkreis
• Gestellung einer Übergabestelle für Altpapier aus dem Holsystem,
• Gestellung von momentan 109 Umleerbehältern mit ca. 7,5 m³ Volumen oder anderen Behälter mit ausreichend Volumen für Altpapier an aktuell 33 Sammelstellen,
• Gestellung von zwei Abrollpresscontainer an der Reststoffdeponie Spitzlberg,
• Übernahme und Abfuhr des Altpapiers an den Sammelstellen,
• Übernahme des Altpapiers aus dem Holsystem,
• ordnungsgemäße Verwertung bzw. Vermarktung des übernommenen Altpapiers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84030
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Geisenhausen
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84144
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
Postleitzahl: 84036
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landkreis-landshut.de