Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Neubau Grund- und Mittelschule in Windischeschenbach"
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Windischeschenbach
NUTS-Code: DE237 Neustadt a. d. Waldnaab
Postleitzahl: 92670
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://windischeschenbach.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weng, OT. Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Neubau Grund- und Mittelschule in Windischeschenbach"
Die bestehende Grund- und Mittelschule der Stadt Windischeschenbach entspricht nicht mehr dem gegenwärtigen Bedarf und den aktuellen Anforderungen. Ursprünglich für 950 Schüler konzipiert, liegt der aktuelle Bedarf bei 250 Schülern. Deshalb wurde eine Studie in Auftrag gegeben, in der die Vor- und Nachteile für Umbau, Teilneubau und Neubau gegenübergestellt wurden. Anhand einer Reihe von wirtschaftlichen, funktionalen und Nachhaltigkeits-Kriterien, bezogen nicht nur auf die Errichtung, sondern auf den gesamten Lebenszyklus der Anlage kam die Studie zu dem Ergebnis, dass ein kompletter Neubau die beste Lösung ist.
Nach einer öffentlichen Diskussion und einem Bürgerentscheid, der sehr knapp gegen einen Erhalt und für einen Neubau ausging fasste die Mehrheit des Stadtrates den Beschluss für eine Neubaulösung, die durch einen Architektenwettbewerb ermittelt werden soll. Dies ermöglicht auch das Eingehen auf zeitgemäße pädagogische Konzepte und deren räumliche Umsetzung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterien:
- Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
- Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist bereits mit der Bewerbung (Formblatt IV.7.1) abzugeben.
.
Auswahlkriterien (folgende Kriterien werden geprüft und in die Matrix zum Auswahlverfahren eingetragen.
Die Bewerber, welche die Kriterien erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Aus den zugelassenen Bewerbern werden die Büros ausgelost, welche zur Teilnahme an dem Wettbewerb aufgefordert werden):
- rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt IV.7) und dazugehöriger Bewerberbogen (Formblatt IV.7.1)
- Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Bewerberbogen, Formblatt IV.7.1, ausreichend)
- Nachweis Referenz Neubau (HZ III §34 HOAI, mind. LPH 2 nach 2013, unabhängig von Größe und Kosten (Formblatt III-10b))
- Nachweis Referenz (HZ III §39 HOAI, mind. LPH 2 nach 2013, unabhängig von Größe und Kosten (Formblatt III-10b))
Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.
Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, nach 2013 erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt III-10a). Es werden gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt:
Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
- bei Bewerbergemeinschaft ist das entsprechende Formblatt "Formblatt III.9 Erklärung der Bewerbergemeinschaft" auszufüllen
.
Eignungskriterien:
Nachzuweisen ist eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten mit den Deckungssummen von mind. 3 Mio. Euro für Personenschäden und über 1,5 Mio. Euro für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für Landschaftsarchitekten in Höhe von 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mind. das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
- Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, Fertigstellung LPH 8 nach 2013, erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt III-10a). Es werden gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen darzustellen.
- Nachweis Referenz: Neubau (HZ III § 34 HOAI, LPH 2-5) unabhängig von Größe und Kosten (Formblatt III-10b)
- Nachweis Referenz (HZ III §39 HOAI, LPH 2-5) unabhängig von Größe und Kosten (Formblatt III-10b)
Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden. Werden mehr als 3 Projekte näher dargestellt und eingereicht, werden nur die ersten 3 berücksichtigt.
- Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mind. 2 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar) verfügen.
- Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und - bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil - die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
- Obige Nachweise ggf. durch Eignungsleihe nach §47 VgV. Die Eignungskriterien sind zur Verhandlung nachzuweisen. Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.
Die Zusammenarbeit von Architekten mit Landschaftsarchitekten (Mitverfasser) ist zwingend erforderlich. Ebenfalls zugelassen sind Einzelbewerber die beide Qualifikationen vorweisen können. Die Durchführung des Wettbewerbsverfahrens erfolgt nach VgV 2016 sowie RPW 2013.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten:
- Architektonische und räumliche Gestaltung
- Erschließung
- Freianlagen
- Umsetzung des pädagogischen Konzeptes
- Erfüllung des Raumprogramms und der Funktionalität, Sicherheit
- Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit in Bau und Betrieb
Die Wettbewerbssumme beträgt 80.000,00€ netto, als Preise folgendermaßen aufgeteilt:
1.Preis 32.000,00€
2.Preis 20.000,00€
3.Preis 12.000,00€
Anerkennungen 16.000,00€
Sofern mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet.
.
Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 BA: 1 Arbeitsnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
.
Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
.
Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften.
.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven
Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl
unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
.
Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 01.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zur RPW einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird der 1. Preis des Wettbewerbs mit mindestens 40% gewichtet.
In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Planung des Schulgebäudes in den Leistungsphasen 1 bis 4 und nach Genehmigung und Förderzusage der Leistungsphase 5 nach HOAI 2021 § 35 Gebäudeplanung und § 40 Freianlagen vorgesehen.
Die Ausloberin behält sich vor, in weiteren Stufen die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
.
Zeitschiene:
Ausgabe der Unterlagen: 31.05.2022
Rückfragenfrist: 29.06.2022
Kolloquium/ Modellversand: 07.07.2022
Rückfragenbeantwortung: 14.07.2022
Abgabe der Planunterlagen: 05.10.2022
Abgabe des Modells: 18.10.2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weng, OT. Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de