Generalsanierung Gymnasium Donauwörth BA 2 - 09 Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: FB 12
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Gymnasium Donauwörth BA 2 - 09 Trockenbauarbeiten
Wandverkleidungen, Deckenverkleidungen, Trockenputz, Einschubtreppe
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
2.185 m² abgehängte Decke, Q3, Akustiklochung1.900 m Schattenfuge145 St Revisionsöffnungen200 St Deckenauslässe160 St Deckenausschnitte620 m² Vorsatzschale, Q3195 St Rundausschnitte85 St Halbsäulenverkleidung192m Vorhangschiene260 m² Wandverkleidung mit eingebauten Sitznischen50 m² Trockenputz, Q325 m F90 Brandschott40m Verkofferungen Deckenbereich18 m² Zwischensparrendämmung, Klimamembran10 m² Trockenbauwand, Q3, 25 cm30 m² Trockenbauwand Q3, 15 cm1 St RWA-Fenster1 St Einschubtreppe mit Geländer
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Rötz
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 92444
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.