Generalsanierung und Erweiterung Gartenhallenbad Leipheim|300-05 Erdbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 300-05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung und Erweiterung Gartenhallenbad Leipheim|300-05 Erdbauarbeiten
Das Gartenhallenbad Leipheim wurde zu Beginn der 70er Jahre erbaut und ist seitdem weitgehend unverändert in Betrieb. In den Jahren 1997-1999 sowie 2002 gab es Teilsanierungen bzw. Erweiterungen (Sauna, Kleinkinderbereich).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Aushub der Baugrube zur Erweiterung des Gartenhallenbades Leipheim mit unterschieldichen Niveaus, Gesamtaushubkubatur ca. 11.000 m³, Transport des Aushubmaterials auf bauseits gestellten Lagerplatz am Areal Pro (Distanz ≥ 3 km), Bildung von Haufwerken zur Beprobung am Areal Pro Einbau Bodenaustausch 50 cm stark vollflächig in Baugrube – Kubatur ca. 2.000 m³, Abdecken der Böschungen mit Folie Hinweis: Alle im Zuge des folgenden Bauablaufes mit den ausführenden Firmen zu koordinierenden Erdarbeiten wie zB Hinterfüllungen, Fundamentgräben, Rohr- Kabelgräben sowie Oberbodenauftrag etc. sind im LV Rohbau – Baumeister angeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Leipheim
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89340
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.