T 2220 Gutenbergstraße
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: D7026
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86156
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uk-augsburg.de
Adresse des Beschafferprofils: www.staatsanzeiger-eservices.de
Abschnitt II: Gegenstand
T 2220 Gutenbergstraße
Die Maßnahme betrifft das Universitätsklinikum Augsburg in der angemieteten Bürofläche in der Gutenbergstraße 7 in 86356 Neusäß. Das Universitätsklinikum Augsburg beabsichtigt, diese Büroflächen neu zu möblieren.
Das Mietobjekt ist ab 01.08.2022 bezugsfertig und umfasst rund 260 Arbeitsplätze und 280 Seminarplätze.
Universitätsklinikum Augsburg, Stenglinstr. 2, 86156 Augsburg
Der Gesamtauftrag wird nur an einen Auftragnehmer vergeben, da eine losweise Vergabe nicht möglich ist. Der Auftraggeber strebt einen Liefertermin im September 2022 an, die Bieter sind aufgefordert voraussichtliche Liefertermine für die angebotenen Produkte anzugeben.
Die Leistungsbeschreibungen gelten für die unter Ziff.2 angegebene Einrichtung.
Der Auftraggeber ist aufgefordert zur Kalkulation und zur Berechnung die in Anlage 2 (Preisblatt zum Projekt Orientierung und Beschilderung) gestellte Tabelle zur Verfügung zu stellen. Der Angebotspreis muss sämtliche Leistungen nach der Leistungsbeschreibung und die vereinbarten Ausführungsstandards beinhalten, insbesondere die Lieferung, Übereignung und
Aufstellung der Büromöbel.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag der Ausschreibung und endet am 31.12.2022.
Für Nachlieferungen sind die angebotenen Stückpreise bis 31.12.2023 bindend zu kalkulieren und auch bei kleineren Stückzahl-Abrufen einzuhalten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=244057
Es ist ein aktueller Handelsregisterauszug, nicht älter als 3 Monate, in Kopie oder ein entsprechender Firmenregisterauszug vorzulegen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=244057
Es ist eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden in Höhe von 3.000.000,- EUR und einer Deckungssumme für Vermögensschäden von 500.000,- EUR je Schadensfall bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens vor Vertragsschluss abzuschließen und nachzuweisen. Die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens (nicht ausreichend: Versicherungsmakler) erfüllt werden, welche mit dieser den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=244057
Für die Auftragsvergabe können nur Bieter berücksichtigt werden, die ihre Fachkunde, Zuverlässigkeit sowie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen, bzw. nachgewiesen haben und nicht nach §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Die verlangten Angaben und Unterlagen sind innerhalb der Angebotsfrist beizubringen.
Zur Erfüllung der Leistung muss während der Ausführungszeit durchgängig von Montag bis Freitag von 8.00 – 16.00 Uhr außer an den in Bayern und Augsburg gesetzlichen Feiertagen ein Projektleiter bzw. Ansprechpartner zur Verfügung gestellt werden.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=244057
Abschnitt IV: Verfahren
nicht zuslässig
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bieterfragen sind ausschließlich über die Vergabeplattform und so rechtzeitig zustellen, dass dem Auftraggeber eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, im Vergabeverfahren nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rügen sind an die in dieser Bekanntmachung angegebenen Kontaktdaten zu richten.
Das Universitätsklinikum Augsburg wird schriftlich mitteilen, ob einer Rüge abgeholfen wird.