Mobile robotische Bildgebung und Navigation in der Neurochirurgie
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.ukr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mobile robotische Bildgebung und Navigation in der Neurochirurgie
Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Anschaffung eines robotischen Systems bestehend aus einem robotischen, intraoperativen Röntgen-Gerät mit Conebeam-CT-Technologie und einem robotischen Arm für spinale und craniale operative Eingriffe.
Regensburg
Das Universitätsklinikum Regensburg beabsichtigt die Anschaffung eines robotisches Systems bestehend aus einem robotischen, intraoperativen Röntgen-Gerät mit Conebeam-CT-Technologie und einem robotischen Arm für spinale und craniale operative Eingriffe.
Das mobile robotische Röntgen-Gerät fährt autonom zu gespeicherten Park- und Scanpositionen – direkt gesteuert vom Operationsfeld aus. Präoperativ geplante und mit Informationen / Objekten angereicherte Datensätze können integriert und mittels intraoperativer Bildgebung zur Registrierung des Patienten verwendet werden. Der robotische Arm erlaubt die automatisierte, intraoperative Umsetzung der prä-operativen Planung in den OP-Situs. So werden zum Beispiel Position und Orientierung der Pedikelschrauben bei spinalen Eingriffen oder, cranial, die Trajektorien für navigierte Hirnbiopsien oder Katheter/Elektroden-Implantationen automatisch vom Roboter, entsprechend der präoperativen Planung, eingenommen und geführt. Der robotische Arm ist mit der beantragten robotischen Bildgebung voll kompatibel, wodurch intraoperative Bildgebung, Referenzierung mit dem präoperativen Plan, Umsetzung der geplanten Trajektorien und die Evaluation bzw. Korrektur des Plans in einem Zeit-effizienten, harmonisch abgestimmten Workflow erfolgen kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensangaben mit Handelsregisterauszug; Eigenerklärung Bewerbergemeinschaft; Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Liste aller mit ihm im Sinne des § 15 Aktiengesetz (direkt oder analog)
verbundenen Unternehmen oder Eigenerklärung des Bewerbers, dass solche Unternehmensverbindungen nicht bestehen.
Eigenerklärung in Bezug auf Artikel 5K) Absatz 1 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands.
Eigenerklärung zum Versicherungsschutz, Vorlage Jahresabschlüsse;
Betriebshaftpflichtversicherung mit den Deckungssummen von 1,0 Mio. EUR für Vermögensschäden sowie für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit
(1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung
oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Ab-satz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt
unberührt.
3. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB ein
Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags wird dieser in die Akte des Auftraggebers als Vergabestelle aufgenommen. Je-der
Bewerber muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Teilnahmeantrag mit allen Bestandteilen von den anderen Verfahrensbeteiligten
bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse eines jeden Bewerbers, schon in seinen Teilnahmeunter-lagen auf wichtige
Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Ein-sicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Unterlagen
entsprechend kenntlich zu machen (z.B. durch Beifügung einer weiteren Ausfertigung des Teilnahmeantrags, in dem Geheimnisse, insbesondere
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse geschwärzt sind).