Los 1: Büromaterial Los 2: Kopierpapier Los 3: Hängehefter Referenznummer der Bekanntmachung: Verg_EU-009_22
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80802
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Los 1: Büromaterial Los 2: Kopierpapier Los 3: Hängehefter
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen, die Belieferung von Büromaterial (Los 1), Kopierpapier (Los 2) sowie Hängehefter (Los 3).
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.05.2022 und endet für das erste Jahr am 30.04.2023. Es besteht eine 3-malige Verlängerungsoption um je ein Jahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 30.04.2026, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor Ablauf der o.g. Frist.
Büromaterial
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und
auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen die Belieferung
von Büromaterial (Los 1).
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.05.2022 und endet für das erste Jahr am 30.04.2023. Es besteht eine 3-
malige Verlängerungsoption um je ein Jahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 30.04.2026, ohne
dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor
Ablauf der o.g. Frist.
Kopierpapier
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und
auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen die Belieferung
von Kopierpapier (Los 2).
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.05.2022 und endet für das erste Jahr am 30.04.2023. Es besteht eine 3-
malige Verlängerungsoption um je ein Jahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 30.04.2026, ohne
dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor
Ablauf der o.g. Frist.
Hängehefter
München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Das Studentenwerk München beabsichtigt im eigenen Namen für seine Betriebsstellen sowie im Namen und
auf Rechnung des Trägervereins Studentische Eltern-Kind-Initiativen für dessen Kinderkrippen die Belieferung
von Hängehefter (Los 3).
Der Leistungszeitraum beginnt am 01.05.2022 und endet für das erste Jahr am 30.04.2023. Es besteht eine 3-
malige Verlängerungsoption um je ein Jahr, wenn nicht spätestens 6 Monate vor Vertragsende gekündigt wird.
Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 30.04.2026, ohne
dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das in den Vergabeunterlagen genannte Gesamtkontingent je Los erreicht ist, auch vor
Ablauf der o.g. Frist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung für das Studentenwerk München / Los 1 - Büromaterial
Ort: Taufkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung für das Studentenwerk München / Los 2 - Kopierpapier
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung für das Studentenwerk München / Los 3 - Hängehefter
Ort: Hausach
NUTS-Code: DE134 Ortenaukreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung-oberbayern.de
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von10Kalendertagen
gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt
werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt
des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die
Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder
elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist
beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim
betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ort: München
Land: Deutschland