Schreinerarbeiten Inneneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: INVP-072-2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.agkamed.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Schreinerarbeiten Inneneinrichtung
Schreinerarbeiten Inneneinrichtung
Wohnbauprojekt GRWS - Haus 4 und 5 Marienberger Straße 45 83024 Rosenheim Haus 4 und Haus 5
Die GRWS GmbH errichtet in der Marienberger Straße, Rosenheim eine Wohnanlage mit 40 Wohnungen und 68 Apartments sowie eine Tiefgarage. Die Apartments, die sich auf die jeweils 4geschossigen (E + 3) Häuser 4 und 5
verteilen, werden durch das RoMed Klinikum Rosenheim als Personalwohnungen genutzt. Die vorliegende Leistungsbeschreibung umfasst die Herstellung, Lieferung und Montage der Inneneinrichtung der Apartments. Die Konfiguration der Apartments (44 in Haus 4 und 24 in Haus 5) unterscheiden sich je Gebäude im Wesentlichen durch die Lage der Bäder.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Garzon Butor zrt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Szekesfehervar
NUTS-Code: HU211 Fejér
Postleitzahl: 8000
Land: Ungarn
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0YD3YY9F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen über dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.