Empfangs- und Wachdienstleistungen im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am Dienstort München Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000180
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]81
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Empfangs- und Wachdienstleistungen im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege am Dienstort München
Für den im Gebäude am Haidenauplatz 1-5 in 81667 München mietweise untergebrachten Dienstsitz ist die Sicherheitsdienstleistung des Empfangs- und Wachdienstes im Rahmen einer EU-weiten Ausschreibung zu vergeben.
München
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Durchführung des Sicherheitsdienstes (Empfangs- und Wachdienst) in den angemieteten Flächen des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege im Gebäude Haidenauplatz 1 in 81667 München
Zweimalige Verlängerungsoption für den Auftraggeber um jeweils ein Jahr. Die maximale Laufzeit des Vertragsbeträgt demnach 5 Jahre:
— Verlängerungsoption 1: 1.11.2025 bis 31.10.2026;
— Verlängerungsoption 2: 1.11.2026 bis 31.10.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Erlaubnis nach § 34a GewO, Zertifizierung nach DIN 77200 oder nachweislich gleichwertige organisatorische Maßnahmen im Unternehmen.
Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Mindestversicherungssummen (Personenschäden 5.000.000 €; Sachschäden, Umweltschäden und Vermögensschäden 5.000.000 €; für das Abhandenkommen bewachter Sachen 2.500.000 €; Obhut- und Bearbeitungsschäden 2.500.000 €; Schäden aus Schlüsselverlust einschließlich Folgeschäden 300.000 € und einschließlich elektronischer Schlüssel und Schließkarten; Schäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen 100.000 €; jeweils mindestens 2-fach jahresmaximiert) bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird; im Übrigen werden nur Eigenerklärungen gefordert (Eigenerklärungen im Sinne von § 48 VgV i. V. m. § 128 GWB, Erklärung, dass kein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden ist (Weiterführung der Geschäfte durch Insolvenzverwalter — § 22 InsO), Angaben zur Bieterstruktur, Erklärung der Bietergemeinschaft, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen, Geheimhaltungsvereinbarung, Datenschutzvereinbarung, Vertraulichkeitserklärung, Gewerbezentralregister, Scientology-Schutzerklärung, Erklärung russische Unternehmen im Sinne von Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ).
DIN 77200 oder nachweislich vergleichbarer Organisation.
Angabe von mindestens 3 geeigneten Referenzen (sie gelten als geeignet, wenn sie folgende Anforderungen erfüllen: Benennung Ansprechpartner, Sicherheitsdienstleistung in einer öffentlichen Einrichtung, Auftragswert mindestens [Betrag gelöscht] EUR zzgl. USt. pro Jahr, Auftragserbringung entsprechend den Anforderungen der DIN77200 oder nachweislich vergleichbarer Organisation, Ausführung der Leistung liegt zumindest teilweise innerhalb der Kalenderjahre 2020 bis 2022); Angabe von Art und Umfang der Leistungen, die an Unterauftragnehmer/innen übertragen werden sollen und namentliche Benennung der Unterauftragnehmer/innen spätestens vor Zuschlagserteilung.
Abschnitt IV: Verfahren
Keine Bieter zugelassen; Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt im Vergabeportal der „Deutschen eVergabe" nach dem 4-Augen-Prinzip.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle 3 bis 5 Jahre.
Zu III)
Unternehmen, die sich in den vergangenen zwölf Monaten mit einem Angebot oder einem Teilnahmeantrag an einer unserer Ausschreibungen beteiligt und Unterlagen i. S. d. § 48 Abs. 1 VgV eingereicht hatten, von denen sie jetzt annehmen, diese seien immer noch zutreffend und gültig, können anstelle einer erneuten Vorlage auf diese Unterlagen, die genau zu bezeichnen sind, verweisen.
Sofern ein sich bewerbendes Unternehmen präqualifiziert ist, ist der Nachweis der Präqualifikation ausreichend.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fragen zu Rechtsbehelfen bitten wir an das E-Mail-Postfach [gelöscht] zu richten.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]81
Internet-Adresse: http://stmgp.bayern.de