Gebäudereinigung Welzenbachstraße 12 Referenznummer der Bekanntmachung: VGSt1-5-2022-0012
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.muenchen.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.muenchen.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung Welzenbachstraße 12
Gebäudereinigung Welzenbachstraße 12 und weitere Objekte
München
Deutschland
Unterhalts- und Glasreinigung für die städtischen Objekte Objekt A: Welzenbachstraße 12 ,Grundschule Objekt B: Nanga-Parbat-Straße 105, Kindertagesstätte Objekt C: Alfred-Drexel-Straße 25, Kindertagesstätte Unterhaltsreinigung 11.883 m² Glasreinigung 3.062 m²
Abschnitt IV: Verfahren
Aufgrund folgender organisatorischer und terminlicher Rahmenbedingungen kann die Angebotsfrist von 30 Tagen nicht eingehalten werden:
aufgrund der Corona-Pandemie und der dadurch ausgelösten zusätzlichen nicht vorhersehbaren Beschaffungsvorgänge und Personalabordnungen konnten einzelne Verfahren nicht zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt begonnen werden. Um den vorgesehenen bzw. erforderlichen Leistungsbeginn nicht zu gefährden, ist eine Verkürzung der Angebotsfrist erforderlich.
Es wird deshalb ein Beschleunigtes Offenes Verfahren mit einer Angebotsfrist von 15 Tagen gemäß § 15 Abs. 3 VgV gewählt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gebäudereinigung Welzenbachstraße 12
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neutraubling
NUTS-Code: DE23 Oberpfalz
Postleitzahl: 93073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]5
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.