VolP-TK-System Referenznummer der Bekanntmachung: K1-116-07-21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE252 Erlangen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
VolP-TK-System
Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ist die zentrale Fachbehörde des Freistaats Bayern für Lebensmittelsicherheit, Gesundheit, Veterinärwesen und Arbeitsschutz/Produktsicherheit.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ziel dieser Ausschreibung ist die Beschaffung, die Installation, die Implementierung sowie den Service und Support eines VoIP-Telekommunikations-Systems inklusive Applikationen - kurz VoIP-TK-System oder VoIP-TKS.Die bisherigen TK-Anlagen inkl. aller angebundenen Endgeräte oder Endgeräteanschlüsse sollen durch ein modernes und den heutigen Standards entsprechendes Voice over IP Telekommunikations-System mit angebundenen Applikationen ersetzt werden.Der Auftaggeber wählt hierzu einen on premise Systemarchitektur- und Lösungsansatz. Das System soll eine hochverfügbare on premise Enterprise VoIP-Lösung mit angebundenen Applikationen und Mehrwertdiensten zu einer hochverfügbaren und hochskalierbaren Plattform in einem Gesamtsystem vereinen. Die Leistungserbringung beginnt ab dem Zuschlag und entsprechend der weiteren Definition lt. Projektvertrag (Anlage B1) und der Leistungsbeschreibung (Anlage B2) .
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wörthsee
NUTS-Code: DE21L Starnberg
Postleitzahl: 82237
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.