Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Dorferneuerung Neukirchen - Neuordnung des Schulareals" Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-078219
Bekanntmachung der Wettbewerbsergebnisse
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neukirchen
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92259
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-neukirchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit Ideenteil und vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Dorferneuerung Neukirchen - Neuordnung des Schulareals"
Auf Flurnummer 517/0 Gem. Neukirchen befindet sich die bisherige Grundschule, die noch in Betrieb ist,
aber dem heutigen Bedarf nicht mehr entspricht. Eine im Jahr 2017 erstellte Machbarkeitsstudie mit einer
überschlägigen Kostenermittlung hatte zum Ergebnis, dass ein Neubau günstiger zu erstellen ist als eine
Generalsanierung mit Teilneubau. Deshalb will sie der Schulverband Neukirchen Etzelwang durch einen
Neubau ersetzen. Für den Neubau stehen neben dem Bestandsgrundstück mit Zufahrt und Sportanlagen
weitere, bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen zur Verfügung. Konzeptabhängig ist auch der Erhalt, bzw.
Teilerhalt mit Sanierung möglich oder die Umnutzung in Gemeinschaftsräume und Wohnungen.
Im Fall eines Neubaus sollen die bestehenden Gebäude so lange erhalten bleiben, bis die neue Grundschule
bezogen werden kann.
Neben dem Neubau der Grundschule soll eine Mehrzweckhalle zur gemeinschaftlichen Nutzung zusammen mit
einer Kleinsporthalle geschaffen werden.
Die Gemeinde Neukirchen nimmt die Schulerneuerung zum Anlass, im Rahmen der Dorferneuerung das
Schulareal und das angrenzende Gebiet städtebaulich neu zu ordnen. Das Wettbewerbsergebnis wird
Bestandteil des zukünftigen Dorferneuerungskonzeptes Neukirchen. Dabei sollen auf dem bisherigen
Schulgelände und/oder auf Flächen nordwestlich der Grasberger Straße im Rahmen des städtebaulichen
Ideenteils Möglichkeiten einer zeitgemäßen und zukunftsfähigen Wohnnutzung aufgezeigt werden.
Der Wettbewerb als Grundlage der städtebaulichen Neuordnung wird durch das Amt für Ländliche Entwicklung
der Oberpfalz als Vorhaben in der Dorferneuerung gefördert.
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Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts
entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 01.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13
zu den RPW einen der
Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu ein Verhandlungsverfahren
nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Der Auftraggeber behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner
des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen
Preisträgern zu verhandeln. Bei Verhandlungen mit allen Preisträgern wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit
mindestens 40% gewichtet.
In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Planung
der Schulgebäude und der Mehrzweckhalle in den Leistungsphasen 1 bis 4 und nach Genehmigung und
Förderzusage der Leistungsphase 5 nach HOAI 2021 § 35 Gebäudeplanung und § 40 Freianlagen vorgesehen.
Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten
beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das
Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten:
- Städtebauliches Konzept
- Erschließung
- Freianlagen
- Architektonische und räumliche Gestaltung
- Umsetzung des pädagogischen Konzeptes
- Erfüllung des Raumprogramms und der Funktionalität, Sicherheit
- Wirtschaftlichkeit in Bau und Betrieb
Abschnitt V: Wettbewerbsergebnisse
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10823
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de