Ausschreibung Gebäudereinigung - Gemeinde Pullach i. Isartal - Freizeitbad Pullach Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/0117
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pullach i. Isartal
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pullach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung Gebäudereinigung - Gemeinde Pullach i. Isartal - Freizeitbad Pullach
Die Gemeinde Pullach i. Isartal benötigt die Unterhaltsreinigung (UR) sowie die Intensivreinigung (IR) und Tageskraftleistungen (TK) für ihr Freizeitbad. Die Ausschreibung umfasst folgendes Objekt für die Leistungserbringung:
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Pullach i. Isartal benötigt die Unterhaltsreinigung (UR) sowie die Intensivreinigung (IR) und Tageskraftleistungen (TK) für ihr Freizeitbad.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Unterföhring
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85774
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die nicht bekanntgegeben werden, da die Formularfelder aber einen Eintrag erfordern, wurde [Betrag gelöscht] EUR/[Betrag gelöscht] EUR eingetragen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.