Neubau eines Proben- und Werkstattzentrums für das Staatsschauspielhaus München Referenznummer der Bekanntmachung: 22E0172
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau eines Proben- und Werkstattzentrums für das Staatsschauspielhaus München
Planung und Bau PWZ - Totalunternehmerleistung
München
Neubau eines Proben- und Werkstättenzentrums für das Bayerische Staatsschauspiel in München, auf dem staatlichen Grundstück Hohenlindener Straße 5, 81677 München (Fl.st. 505, 506/23, 506/27, Gemarkung Berg am Laim)
Der Freistaat Bayern beabsichtigt im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München auf dem vorgenannten Grundstück den Neubau eines Proben- und Werkstättenzentrums für das Bayerische Staatsschauspiel München.
Das Bayerische Staatsschauspiel ist eines der größten Sprechtheater im deutschsprachigen Raum und bespielt mit dem Residenztheater, dem Cuvilliés-Theater und dem Marstall am Marstallplatz drei Spielstätten im Repertoirebetrieb - mit zahlreichen Neuproduktionen in jeder Spielzeit. Im Neubau des Proben- und Werkstättenzentrums sollen die bisher an verschiedenen Standorten im Münchner Stadtgebiet untergebrachten Theaterproduktionswerkstätten und drei Probebühnen nach zeitgemäßen Arbeits- und Produktionsstandards hinsichtlich Funktionalität und Logistik zusammengeführt werden.
Die bisherigen Überlegungen sehen auf dem Baugrundstück einen kompakten rechtwinkligen Baukörper an der Nord- und Ostseite des Grundstücks Hohenlindener Straße 5 vor.
Für die Maßnahme ist das Staatliche Bauamt Regensburg als Baudienststelle des Landes nach Art.73 BayBO in Amtshilfe für das Staatliche Bauamt München 1 tätig.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang des Angebotes umfasst die komplette Planung des Proben- und Werkstättenzentrums mit allen zugehörigen Genehmigungserfordernissen sowie die zur Errichtung des Proben- und Werkstättenzentrums notwendigen Bauleistungen aller Gebäude und der gesamten Außenanlagen inkl. der Verkehrsanlagen und der Erschließung des Baugrundstückes.
Die geforderte Leistung wird in Form einer funktionalen Leistungsbeschreibung mit den dazugehörigen Anlagen beschrieben. Eine Mengenermittlung wird nicht zur Verfügung gestellt.
Bieter bzw. Bietergemeinschaften, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden und daraufhin ein vollständiges und den Angebotsbedingungen entsprechendes wertbares Angebot abgeben, erhalten eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro brutto. Sofern ein unvollständiges oder ein nicht wertungsfähiges Angebot eingereicht wird, erfolgt keine, auch keine teilweise Entschädigung. Die Auszahlung erfolgt binnen einem Monat nach Auftragsvergabe.
Der Anspruch auf die gesamte Entschädigung entfällt, wenn der Bieter / die Bietergemeinschaft den Zuschlag erhält oder sein Angebot zurückgezogen hat. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
Mindestanzahl Bewerber 3
Keine Höchstbegrenzung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=226020
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/226020
siehe Auftragsunterlagen
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/226020
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93053
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]9