Generalsanierung Gymnasium Donauwörth BA 2 - 08 Innenputz und WDVS Referenznummer der Bekanntmachung: FB 12
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung Gymnasium Donauwörth BA 2 - 08 Innenputz und WDVS
Innenputzarbeiten und Anbringung eines Wärmedämmverbundsystems
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- 1500 m² Bauteilschutz mit Folie
- 900 m² Fassadenflächen prüfen und reinigen
- 400m² Entfernen von Farbanstrich
- 150 m² Lösen bestehende Putzflächen
- 900 m² Tiefengrund für WDVS
- 880 m² Wärmedämmung MW WLG 040, d=220mm
- 20 m² Wärmedämmung MW WLG 040, d=60-80mm
- 900 m² Armierung und Putz
- 90 m² Bauwerksabdichtung mit 2k-Dickbeschichtung
- 90 m² Perimeterdämmung, d=220mm
- 160 m Abschlussprofil Sockel
- 165 m Anschluss an Fensterelemente
- 260m Anarbeiten an Fensterbleche
- 145 m² Putzträgerplatte für Sonnenschutzverblendung
- 265 m Abtropfprofile
- 150 m Wandschlitze bis 30/15 cm schließen
- 1.550 m² Putzhaftvermittler
- 1.550 m² Innenwand-Gipsputz Q3 geglättet, d=15mm
- 335 m Alu-Eckschiene
- 280m Putzabschlussprofil
- 650m Anarbeiten an Bestandsputz
- 150 m Kantenausbesserung Bestandsputz
- 54 m 3-seitig Sturz verputzen
25m PVC-Dehnfugenprofil
2000 m² vollflächig verspachteln
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder EEE: Angaben über die Eintragung
in einem Berufs- oder Handelsregister (je nach Rechtsvorschrift des Staates, in dem das Unternehmen
niedergelassen ist), alternative Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind zugelassen. Der
Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise zur Erlaubnis der
Berufsausübung, durch den Bieter nachweisen zu lassen (§ 6b Abs. 2 VOB/A-EU). Eignungsnachweise, die
durch Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
(EEE) eingereicht werden, werden durch den Auftraggeber zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den
Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die Zertifizierung/
EEE nicht alle vom Auftraggeber geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind die fehlenden Nachweise/
Erklärungen dem Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber kann den Bieter jederzeit auffordern, zur
Bestätigung der Angaben die entsprechenden Unterlagen einzureichen.
Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die
nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1) Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und
andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils
bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen;
2) dass wegen einer Straftat nach § 6 e Abs. 1 Nr. 1 bis 10 EU VOB/A keine Person, deren Verhalten nach §
6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen
keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist;
3) dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
zur Sozialversicherung nachgekommen ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit der Betrieb beitragspflichtig ist),
eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine
Freistellungsbescheinigung nach § 48 b EStG vorzulegen;
4) dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder
arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat;
5) dass das Unternehmen weder zahlungsunfähig ist, noch über das Vermögen des Unternehmens ein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, noch die Eröffnung
eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist und sich das Unternehmen nicht im
Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat;
6) dass das Unternehmen bzw. eine Person, deren Verhalten nach § 6e Abs. 3 EU VOB/A dem Unternehmen
zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die
Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird;
7) dass das Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen
aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs
bezwecken oder bewirken;
8) dass das Unternehmen oder deren nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nicht wegen eines
Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Geldbuße
von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden ist/sind und/ oder nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten
oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen belegt worden ist. Ab einer Auftragssumme von 30 000
EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug
aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150 a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern;
9) dass er Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist. Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, ist eine
qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers
mit Angabe der Lohnsummen vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Eigenerklärungen
durch entsprechende Nachweise belegen zu lassen (§ 6b Abs. 2 EU VOB/A). Macht ein Bieter von der
Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 VOB/A-EU) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung die entsprechende
Verpflichtungserklärung des Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem
Angebot vorlegen. Sämtliche vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch
die entsprechenden Nachweise zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen
Eignung in Anspruch genommen wird, mit dem Angebot einzureichen.
Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Für die Präqualifizierung bzw. die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung (EEE) gelten die unter III.1.1) genannten Bedingungen.
Gem. Eigenerklärung zur Eignung (124), Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die
nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben:
1) dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen erbracht wurden (Referenzen). Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, sind 3 Referenznachweise mit mindestens folgenden Angaben vorzulegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe
der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur
Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer);ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung;
2) dass die für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls das
Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren
jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem
technischen Leitungspersonal anzugeben;
3) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben
beabsichtigt. Der Auftraggeber behält sich vor die Verpflichtungserklärung der benannten Unterauftragsnehmer
in schriftlicher Form sowie die unter Ziffer III.1.1), III.1.2) und III.1.3) aufgeführten Eignungsnachweise, für
jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern. Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 6d Abs. 1 EU
VOB/A) Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung die entsprechende Verpflichtungserklärung des
Unternehmens, dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche
vorgenannten Eigenerklärungen, und auf Anforderung des Auftraggebers auch die entsprechenden Nachweise
zum Beleg der Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen
wird, mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Für die
Präqualifizierung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) und Bietergemeinschaften gelten die
unter III.1.1) genannten Bedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es dürfen keine Besucher bei der Angebotsöffnung anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Vergabeunterlagen sowie ggf. notwendige Änderungen, Ergänzungen und Antworten auf Bieterfragen
stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen Zugang neben dem unter I.3 genannten Link auch
unter: www.donau-ries.de/ausschreibungen zur Verfügung. Die Angebote können ausschließlich elektronisch
abgegeben werden. Es wird empfohlen, sich über die Ansicht der Vergabeunterlagen über den Button „am
Verfahren teilnehmen“ oder direkt unter der in I.1 genannten Internetadresse kostenlos zu registrieren. Sie
werden dann über Änderungen, Ergänzungen und Antworten zu Bieterfragen automatisch informiert. Bis
zur Registrierung müssen sich Bieter selbständig über den aktuellen Stand des Vergabeverfahrens auf dem
Laufenden halten (Holschuld). Spätestens für die elektron. Angebotsabgabe ist eine Registrierung zwingend
notwendig.
2) Um Fragen und Antworten, die sich aus den Vergabeunterlagen ergeben, rechtzeitig vor Angebotsabgabe
allen Bewerbern zur Verfügung zu stellen, besteht die Möglichkeit zur Fragestellung über das Vergabeportal im
Bereich „Nachrichten“ bis zum 09.05.2022. Die eingegangenen Fragen und Antworten finden Sie wie unter VI.3)
1. beschrieben spätestens 6 Kalendertage vor Angebotsöffnung im Bereich „Vergabeunterlagen“.
3) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Veröffentlichung
maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird
und der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig, verändert
oder mit weiteren Angaben wiedergegeben wird
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.