EC 2022 - Rahmenvereinbarungen Cateringdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: EC 18.1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
EC 2022 - Rahmenvereinbarungen Cateringdienstleistungen
Gegenstand des Vergabeverfahrens sind zwei Rahmenvereinbarungen über Cateringdienstleistungen für die internationale Sportveranstaltung European Championships 2022 in München.
Die Bieter können einen Kombinationsrabatt anbieten. Der Zuschlag wird auf die Loskombination erteilt, wenn bei einer Gesamtbetrachtung die Vergabe auf die Loskombination wirtschaftlicher ist als die Einzelvergabe. Dies ist der Fall, wenn der kumulierte Gesamtpreis eines Bieters für beide Lose nach Abzug des Kombinationsrabatts niedriger ist als die Summe der jeweils niedrigsten Einzelgesamtpreise
Innenstadt
An den folgenden Locations sollen folgende Leistungen erbracht werden:
a) Königsplatz
VIP-Catering
Catering Athleten Lounge Klettern (optional)
Catering Athleten Lounge Beach Volleyball (optional)
Media & Broadcaster Catering
Ausstattung von Büros
b) Odeonsplatz & Wittelsbacherplatz
Crew & Volunteer Catering
Lunchbags
Ausstattung von Büros
Olympia-Regattaanlage
An der Olympia-Regattaanlage sollen folgende Leistungen erbracht werden:
VIP Catering
Crew Catering
Athletes & Coaches Lunch
Volunteer Catering
Athleten Lounge Rudern und Kanu (optional)
Media & Broadcast Catering
Lunch Bags (optional)
Ausstattung von Büros
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 42 VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
2) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
3) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
4) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
5) Angabe zur Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt L 124)
1) Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung oder über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall (siehe Vergabeunterlagen - Formblatt Erklärung zu den Mindestanforderungen der Eignung)
Nachweis über Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Die Bieter haben eine Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit Ihrem Angebot einzureichen. Die Versicherung muss folgende Mindestdeckungssummen je Schadensfall aufweisen:
EUR 5.000.000,00 pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
EUR 5.000.000,00 für Umwelthaftpflichtschäden
Ein-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Deckungserweiterungen (mindestens):
EUR 1.000.000,00 für Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
EUR 1.000.000,00 für Bearbeitungs- und Tätigkeitsschäden auf fremden Grundstücken
Zwei-fach maximiert für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres
Alternativ genügt für den Fall, dass der Bieter zum Zeitpunkt seines Angebotes keine Versicherung in der verlangten Höhe abgeschlossen hat, eine Eigenerklärung, dass eine entsprechende Versicherbarkeit oder eine Versicherungsoption nach oben genannten Bedingungen im Fall der Erteilung des Auftrags besteht und der Bieter diese Versicherung im Auftragsfall abschließen wird.
Benennung vergleichbarerer Referenzen
Hinsichtlich der Referenzen gilt die folgende Mindestanforderung:
Der Bieter kann mindestens eine Referenz aus den letzten 5 Jahren (Stichtag: Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote) vorweisen, die nach Art und Umfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar ist.
Die Referenz bzw. die Referenzen müssen, um als vergleichbar zu gelten, mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
Los 1 – „Innenstadt“
• Catering Bankett / VIP-Bereich mit mindestens 200 Personen täglich für die Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen bei vergleichbaren Veranstaltungen mit vergleichbaren Leistungen (Leistungsbereich 1)
• Crew- / Volunteer- / Athleten-Catering mit mindestens 400 Personen täglich für die Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen bei vergleichbaren Veranstaltungen mit vergleichbaren Leistungen (Leistungsbereich 2)
Los 2 – „Olympia-Regattaanlage“
• Catering Bankett / VIP-Bereich mit mindestens 115 Personen täglich für die Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen bei vergleichbaren Veranstaltungen mit vergleichbaren Leistungen (Leistungsbereich 1)
• Crew- / Volunteer- / Athleten-Catering mit mindestens 400 Personen täglich für die Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen bei vergleichbaren Veranstaltungen mit vergleichbaren Leistungen (Leistungsbereich 2)
Die vom Bieter benannten Referenzen dürfen die zwei Leistungsbereiche auch kumulativ abdecken. Die zwei Leistungsbereiche müssen also nicht durch eine einzige Referenz, sondern können auch durch mehrere Referenzen zusammen abgedeckt werden. Erforderlich bleibt gleichwohl, dass der Bieter für beide Leistungsbereiche Referenzen vorweisen kann.
Beispiel: Der Bieter benennt zwei Referenzen aus zwei unterschiedlichen Veranstaltungen. Die erste Referenz deckt dabei den Leistungsbereich 1 ab, die zweite Referenz den Leistungsbereich 2. Die zwei Leistungsbereiche werden so kumulativ abgedeckt und der Bieter erfüllt die Mindestanforderung.
Zudem muss durch die einzelnen Referenzen der jeweilige Leistungsbereich im Hinblick auf die geforderte Personenzahl sowie die geforderte Dauer vollständig abgedeckt werden. Ein Bieter kann also beispielsweise zwei einzelne Referenzen für jeweils einen der beiden Leistungsbereiche vorlegen. Diese Referenzen werden dann kumulativ gewertet. Er kann aber nicht für einen Leistungsbereich mehrere Referenzen benennen und kumulieren, um die Anforderung bezüglich eines Leistungsbereichs zu erfüllen.
Beispiel: Für den Leistungsbereich 2 muss der Bieter im Los 2 eine Referenz über Crew- / Volunteer- / Athleten-Catering mit mindestens 400 Personen täglich für die Dauer von mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen bei vergleichbaren Veranstaltungen mit vergleichbaren Leistungen vorweisen. Hierfür kann der Bieter nicht beispielsweise eine Referenz über ein Catering mit 300 Personen täglich und eine weitere Referenz über ein Catering mit 100 Personen täglich benennen. Vielmehr ist insoweit eine einzige Referenz mit mindestens 400 Personen täglich vorzuweisen.
Der Bieter kann unbeschränkt viele Referenzen benennen. Die Referenzen müssen solche des Unternehmens sein. Persönliche Referenzen von Mitarbeitern etc. sind nicht ausreichend.
Abschnitt IV: Verfahren
München
Nach Ablauf der Angebotsfrist werden die im elektronischen Angebotstresor eingegangenen Angebote durch mindestens zwei Vertreter des Auftraggebers gemeinsam geöffnet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Angabe unter Ziffer IV.1.3) ("Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer") bezieht sich auf das jeweilige Los. In den einzelnen Losen werden die Rahmenvereinbarungen also jeweils nur mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer / Bieter abgeschossen. Gleichwohl können in den unterschiedlichen Losen auch unterschiedliche Bieter zum Zuge kommen.
2. Die Höchstabnahmemengen für die einzelnen Lose werden wie folgt verbindlich festgelegt:
Los 1: 660.000 € netto
Los 2: 855.000 € netto
Die vorgenannten Mengen sind als Höchstabnahmemengen verbindlich. Die Rahmenvereinbarungen in den einzelnen Losen enden jeweils, sobald diese Höchstabnahmemengen erreicht sind. Die bereits abgerufenen Einzelaufträge bestehen bis zum Erreichen der Höchstabnahmemengen fort. Die Bestimmung des § 132 GWB bleibt unberührt.
Mindestabnahmemengen bestehen nicht. Die Höchstabnahmemengen müssen also nicht zwingend vom Auftraggeber voll ausgeschöpft werden. Dem Auftragnehmer wird nur die Leistung vergütet, die vom Auftraggeber durch einen Einzelabruf beauftragt, vom Auftragnehmer erbracht und vom Auftraggeber abgenommen wurden.
3. Hinsichtlich der Wertung von Kombinationsrabatten ist auf das Formblatt "Angebot eines Kombinationsrabatts" zu verweisen.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.