Subskription von Zoom-Lizenzen Referenznummer der Bekanntmachung: 43/202204
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goethe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Subskription von Zoom-Lizenzen
Subskription von Zoom-Enterprise-Lizenzen, Zoom-Rooms-Lizenzen und Zoom-Events-Lizenzen
Eine detaillierte Beschreibung der geforderten Leistung ist der Anlage A "Leistungsbeschreibung" zu entnehmen.
Goethe-Institut e.V. - Zentrale Oskar-von-Miller-Ring 18 80333 München An den Goethe-Instituten weltweit
Das Goethe-Institut nutzt die Webkonferenz-Software "Zoom" zur Durchführung von Sprachkursen und Publikumsveranstaltungen. Dafür werden für die Mitarbeiter*innen Zoom-Lizenzen benötigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung wird anhand der Angaben in folgenden Anlagen bewertet:
1. Anlage B2 Basisinformationen Unternehmen nebst Unternehmensdarstellung
2. Anlage B3 Bietergemeinschaftserklärung
3. Anlage B4 Erklärung Eignungsleihe
4. Anlage B5 Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Straftaten gem. § 123 Abs. 1 und 3 GWB
5. Anlage B6 Eigenerklärung über Nichtvorliegen von Straftaten gem. § 123 Abs. 4 GWB
6. Anlage B7 Eigenerklärung gem. § 124 ABS. 1 NR. 2 GWB
Die Eignung wird aufgrund folgender zwingend vorausgesetzten Eignungskriterien bewertet:
1. Nachweis einer Zertifizierung zum "Zoom Certified Integrator"
2. Geforderte Mindestqualifikationen an die Mitarbeiter:
a) Deutschkenntnisse fließend in Wort und Schrift
b) Berufserfahrung in der eingesetzten Position mindestens 2 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHXRGKP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mindestens 15 Kalendertage vergangen sind.
Vergabeverstöße sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB grundsätzlich innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53133
Land: Deutschland