Rahmenvereinbarung Bestandsräumung im Tierseuchenfall Referenznummer der Bekanntmachung: 2022OKR000001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erlangen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 91058
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Bestandsräumung im Tierseuchenfall
In Vorbereitung auf entsprechende Situationen soll, neben weiterer Vorsorge, für das Töten von Geflügel und Klauentieren ein Rahmenvertrag geschlossen werden, der sicherstellt, dass im Tierseuchenfall die technischen und personellen Kapazitäten zur Verfügung stehen, um die Tierseuche effektiv zu bekämpfen. Hiermit soll eine möglichst schnelle und effektive Tötung von Geflügel- und Klauentierbeständen nach den Vorschriften der VERORDNUNG (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016 zu Tierseuchen und zur Änderung und Aufhebung einiger Rechtsakte im Bereich der Tiergesundheit („Tiergesundheitsrecht“) i. V. m. der Delegierten Verordnung (EU) 2020/ 687 der Kommission vom 17. Dezember 2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Vorschriften für die Prävention und Bekämpfung bestimmter gelisteter Seuchen in der jeweils geltenden Fassung und dem Tiergesundheitsgesetz vom 1. November 2018 in der jeweils geltenden Fassung gewährleistet werden.
Geflügel
Tötung von Geflügel
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres die Kündigung gegenüber dem Auftragnehmer erklärt.
Eine Verlängerung über den 30.09.2026 hinaus erfolgt nicht.
Klauentiere
Tötung von Klauentieren
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber bis zum 31.12. des jeweiligen Vorjahres die Kündigung gegenüber dem Auftragnehmer erklärt.
Eine Verlängerung über den 30.09.2026 hinaus erfolgt nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• eine Auflistung der durchgeführten unterstützenden Dienstleistungen im Tierseuchenfall im Zeitraum der letzten drei Jahre (2019 bis heute), einschließlich der dabei angewandten Tötungsverfahren, der jeweiligen Tierart, der Tierzahl unter Angabe von Name und Adresse eines Ansprechpartners der jeweiligen Referenz gem. Anlage 4 zum Leistungsverzeichnis
• Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz mit Leistungen, die Gegenstand der Ausschreibung sind, für den Zeitraum der letzten drei Jahre (2019 bis heute) gem. Anlage 5 zum Leistungsverzeichnis
1. Betäubungs- und Tötungsmethoden:
• eine Auflistung der geplanten Verfahren zur Betäubung und Tötung mit Angaben zu den Tötungskapazitäten innerhalb von 24 Stunden, jeweils getrennt für die einzelnen Tierarten und unter Berücksichtigung möglicher Kombinationen der Verfahren
• eine Aufstellung der vorhandenen Gerätschaften zur Betäubung und Tötung (inkl. detaillierter Beschreibung) sowie die aktuellen Standardarbeitsanweisungen gem. Art. 6 Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 für alle geplanten Betäubungs- und Tötungsverfahren
• eine aktuelle Personalliste mit den entsprechenden Sachkundenachweise gem. § 4 Abs. 1a Tierschutzgesetz für alle Personen, welche für die Durchführung der unter Ziffer II. und/oder Ziffer III. des Leistungsverzeichnisses aufgeführten Tätigkeiten vorgesehen sind
• Sachkundenachweis gem. § 4 Abs. 1a Tierschutzgesetz für den für die Bestandsräumung vor Ort hauptverantwortlichen Vertreter des Auftragnehmers
2. Reinigung und Dekontamination:
• eine Aufstellung inkl. detaillierter Beschreibung der vorhandenen Gerätschaften bzgl. geeigneter Desinfektionsmittel und Dekontaminationsschleusen (für Personen und Fahrzeuge) in einer für den Einsatz vor Ort erforderlichen Anzahl und Größe
• Vorlage von aktuellen Standardarbeitsanweisungen zu den im Tierseuchenfall eingesetzten Dekontaminationsmaßnahmen, die den Empfehlungen des Friedrich-Loeffler-Instituts über Mittel und Verfahren für die Durchführung einer tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen Desinfektion entsprechen
• eine aktuelle Personalliste inkl. der Schulungsnachweise bzgl. geschultem Personal in ausreichender Anzahl, das ständig abrufbereit ist, um Auf-/Abbau und Betrieb der Dekontaminationsschleusen vor Ort ohne zeitlichen Verzug gewährleisten zu können
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]