Ersatzneubau 7-gruppiger Kindergarten in Waldershof
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldershof
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95679
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.waldershof.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.staatsanzeiger-eservices.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzneubau 7-gruppiger Kindergarten in Waldershof
Der Auftrag umfasst die Objektplanungsleistungen des Leistungsbildes Gebäude und Innenräume nach § 33 ff HOAI in Verbindung mit Anlage 10 HOAI, Leistungsphasen 1-9 für den Ersatzneubau eines 7-gruppigen Kindergartens in Waldershof.
95679 Waldershof
Die Stadt Waldershof beabsichtigt den Ersatzneubau des Kindergartens in Waldershof. Der 7-gruppige Kindergarten umfasst 3 Kinderkrippengruppen und 4 Kindergartengruppen. Das Grundstück zur Errichtung des Ersatzneubaus ist bereits festgelegt. Nutzungsbeginn des Ersatzneubaus ist für November 2024 vorgesehen. Für die Maßnahme ist vorgesehen Fördermittel zu beantragen. Die Begleitung im Zuwendungsverfahren wird gewünscht. Die Vergleichsberechnung zur Wirtschaftlichkeit ist noch zu erbringen.
Stufe 1 - LPH 1-2
Stufe 2 - LPH 3-4
Stufe 3 - LPH 5-7
Stufe 4 - LPH 8-9
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, zunächst für die Stufe 1. Es ist beabsichtigt, weitere Stufen zu beauftragen. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung der Stufen 2-4 besteht jedoch nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95444
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe,
- der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Waldershof
Postleitzahl: 95679
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]