Rahmenvertrag für die Gewässerstrukturkartierung sowie Überprüfung der Angaben zur Durchgängigkeit an Querbauwerken ausgewählter Strecken der Fließgewässer 1., 2. und 3. Ordnung Bayerns, die gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berichtspflichtig sind Referenznummer der Bekanntmachung: 2021000496
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 86179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lfu.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für die Gewässerstrukturkartierung sowie Überprüfung der Angaben zur Durchgängigkeit an Querbauwerken ausgewählter Strecken der Fließgewässer 1., 2. und 3. Ordnung Bayerns, die gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) berichtspflichtig sind
Die Gewässerstruktur und die Durchgängigkeit an Querbauwerken aller WRRL-berichtspflichtigen Fließgewässer (ohne die künstlichen Flusswasserkörper) wurden Ende 2014 bis Anfang 2018 erstmalig bayernweit standardisiert mit fachlich und bezüglich IT aktualisierten Methoden erhoben. In Bayern werden umfangreiche Maßnahmen zur Verbesserung der hydromorphologischen Bedingungen an den Fließgewässern geplant und ausgeführt. Die für Fließgewässer charakteristischen dynamischen Prozesse (beispielsweise bei Hochwasserereignissen) sorgen zudem für morphologische Veränderungen.
Die Gewässerstrukturkartierung (GSK) ist fortzuschreiben, um Entwicklungen sowie Erfolge von Maßnahmen fachlich dokumentieren, evaluieren und kommunizieren zu können. Jährlich sollen Fließgewässerstrecken nach Bedarf erhoben und bewertet werden. Dabei legt das LfU den Bedarf in Abstimmung mit den Wasserwirtschaftsämtern fest. Vertragsgegenstand dieser Ausschreibung ist der Rahmenvertrag mit Laufzeit bis Ende 2023 für jährliche Beauftragungen. Es sind drei Abrufe jeweils im dritten Quartal der Jahre 2021, 2022 und 2023 geplant. Die Laufzeit der dritten Beauftragung erstreckt sich gegebenenfalls ins Jahr 2024. Die Vergabe der Leistungen erfolgt in zwei regional abgegrenzten Losen: Los 1 „Strecken der Donau und Gewässerstrecken nördlich der Donau“, Los 2 „Gewässerstrecken südlich der Donau“.
Strecken der Donau und Gewässerstrecken nördlich der Donau
Strecken der Donau und Gewässerstrecken nördlich der Donau
Gewässerstrecken südlich der Donau
Gewässerstrecken südlich der Donau
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Bei dem vorangegangenen offenen Verfahren sind keine Angebote eingegangen. Das Verfahren wurde gem. § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
Wenn keine Angebote eingegangen sind und die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags nicht grundlegend geändert werden, kann gem. § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV im Anschluss ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchgeführt werden. Hierbei gibt es keine Vorgaben zum Teilnehmerkreis. Der öffentliche Auftraggeber kann nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmen, welche Unternehmen in das Verhandlungsverfahren einbezogen werden sollen.
Es wurde daher eine Markterkundung durchgeführt, um zu klären, ob die Leistung zu den ursprünglichen Bedingungen, also ohne grundlegende Änderungen, am Markt verfügbar ist. Dies wurde bestätigt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Strecken der Donau und Gewässerstrecken nördlich der Donau
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gewässerstrecken südlich der Donau
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vertragsverhältnis für Los 1 und 2 beginnt mit Zuschlagserteilung und endet am 31.12.2023 bzw. bei Erreichen der jeweiligen Obergrenze. Die Obergrenze für die Rahmenverträge beträgt pro Kartiersaison
für Los 1 – 16.000 Kartierabschnitte (100-m-Abschnitte), also 1.600 km,
für Los 2 – 14.000 Kartierabschnitte (100-m-Abschnitte), also 1.400 km.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, Dienststelle Hof, Referat Z4, Hans-Högn-Straße 12, 95030 Hof, Telefax 0 92 81 18 00 45 19, E-Mail: [gelöscht], zu rügen; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen.
Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden.
Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.