Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DEA51 Bochum, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stmgp.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern
Gegenstand des zu vergebenden Auftrags sind Labordienstleistungen für das vom Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP), durchgeführte PCR-Pooltestprojekt an den Grund- und Förderschulen in Bayern.
Siehe II.2.4
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 1
Bayern (Amberg Süd)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie be-schlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in ei-nem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rückstellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines not-wendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 1: Sammelstelle 1; Amberg Süd; 488 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
.
Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Ausschreibung von Labordienstleistungen zur Durchführung von PCR-Pooltests zum Nachweis von SARS-CoV-2 an Grund- und Förderschulen in Bayern - Los 2
Bayern (Aschaffenburg)
Der Bayerische Ministerrat hat am 06.07.2021 im Zusammenhang mit der Bekämpfung der COVID-19- Pandemie beschlossen, das StMGP mit der Einführung und Organisation von PCR-Pooltests in Grund- und Förderschulen für das erste Schulhalbjahr 2021/22 zu beauftragen. Bei dem angewandten Testkonzept handelt es sich um ein altersadäquates, kind- und schulformgerechtes, sicheres und nachhaltiges Konzept zur Durchführung und Auswertung von PCR-Pooltests. Die Kinder einer Klasse geben die Speichelproben durch „Einspeicheln“ eines Tupfers selbst ab. Dabei geben die Kinder zwei Proben ab, eine für die Pool-Testung und eine für die sog. Rückstellprobe. Die Proben für die Pool-Testung werden in einem Gefäß gesammelt und im Labor mit der PCR-Methode auf SARS-CoV-2 untersucht. Die Rückstellproben werden gleichzeitig mit den Pool-Proben zu den Laboren gebracht, so dass sie sich im Fall einer positiven Pool-Probe bereits im Labor befinden und unmittelbar im Anschluss analysiert werden können. Die Auswertung der Tests (Pool-Probe und Rück-stellprobe bei Bedarf) erfolgt durch mehrere Labore, die in ihrer Gesamtheit die notwendigen Testungen für alle bayeri-schen Schulen mit Primarstufe durchführen. Die Anlieferung der Proben erfolgt in der Regel über Transportfahrten der jeweiligen Landkreise/kreisfreien Städte an sog. Sammelstellen, wo diese von den jeweiligen Labordienstleistern entge-gengenommen und zum eigenen Laborstandort verbracht werden um dort die Testungen durchzuführen. In Ausnahmefällen, (wenn der Auftragnehmer eines Loses seinen Laborstandort in unmittelbarer Nähe einer Sammelstelle haben sollte), ist im Ermessen des Auftraggebers auch eine direkte Anlieferung der Proben zum Laborstandort vorstellbar.
Zur Deckung des unmittelbaren und dringlichen Bedarfs an Labordienstleistungen infolge des Ministerratsbeschlusses und der seit Sommer 2021 steigenden Infektionszahlen hat das StMGP Übergangsaufträge vergeben, welche durch die vorliegende Ausschreibung abgelöst werden sollen.
Der Auftrag für die jeweils ausgeschriebenen Einzellose umfasst hinsichtlich des Leistungsumfangs der jeweiligen Auftragnehmer:
1. Die für die Analyse der PCR-Pool-Tests nebst Auswertung der Rückstellproben notwendigen Leistungen sowie die Übermittlung der Testergebnisse der Pool-Tests an die jeweils betroffene Schulleitung bzw. den oder die im Vor-feld benannten Ansprechpartner sowie die Erziehungsberechtigten bis 19:00 Uhr am Tag der Probengewinnung und Mitteilung der Testergebnisse der Rückstellproben bis spätestens 6:00 Uhr am Folgetag. Im Falle eines notwendigen Wechselunterrichts ist das Ergebnis des Pool Tests bis spätestens um 6:00 Uhr des Folgetages und das Ergebnis der Rückstellprobe bis spätestens 12:00 Uhr des Folgetages zu übermitteln.
2. Die Labore nutzen zur Ergebnis- bzw. Befundübermittlung eine vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte digitale Schnittstelle.
3. Die Beschaffung der Abnahmematerialien (z.B. Abstrichtupfer, Zentrifugenröhrchen, Abstrichtupfer im Röhr-chen, Kreuzbodenbeutel, Transportboxen, Verschlussclips) erfolgt NICHT durch die jeweiligen Auftragnehmer, sondern diese Materialien werden durch den Auftraggeber beigestellt. Die jeweiligen Auftragnehmer übernehmen jedoch die Kommissionierung und Auslieferung der Testmaterialien an die ihnen jeweils zugewiesenen Schulen einer Sammelstelle. Hierfür benötigen die jeweiligen Auftragnehmer entsprechende Lagerkapazitäten.
4. Die Kommunikation mit den Schulstandorten zur Abstimmung der Belieferung mit Testmaterialien.
5. Der Transport der Proben von der Sammelstelle des beauftragten Loses zu dem eigenen Labor.
6. Übermittlung der testbezogenen Daten für die wissenschaftliche Begleitung des Projekts und die Einspeisung der Daten in das hierfür vom Auftraggeber bereitgestellte System.
7. Die für die Analyse der Proben notwendigen Materialien beschafft jedes Labor selbst.
Los 2: Sammelstelle 2; Aschaffenburg; 420 Pools nebst entsprechender Anzahl Rückstellproben
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Auftraggeberseitig kann der Auftrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26. Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Abschnitt V: Auftragsvergabe
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Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das bestehende Logistikkonzept sieht vor, dass die jeweiligen Routenfahrerinnen und Routenfahrer die Tests (Pool-Tests nebst Rückstellproben) aller teilnehmenden ca. 3.300 Schulstandorte in Bayern zu insgesamt 23 Standor-ten/Sammelstellen verbringen und die Proben dort an den entsprechenden Auftragnehmer übergeben werden. Jede die-ser Sammelstellen ist ein Los im Rahmen der Projektrealisierung. Das Logistikkonzept ist so ausgelegt, dass in der Regel die Proben an den jeweiligen Sammelstellen in einem Zeitfenster zwischen 10:00 Uhr und ca. 14:00 Uhr angeliefert werden. Hierbei verteilt sich in zeitlicher Hinsicht die Anlieferung in der Regel ungleich über den gesamten Zeitraum.
Der Auftrag wird daher in 23 Losen vergeben, wobei jedes Los eine Sammelstelle des angewandten Logistikkonzepts ab-deckt. Die untenstehend genannte Anzahl der Pools bezieht sich auf die im Regelfall täglich auszuwertenden Pools, d. h. das voraussichtliche Abnahme-Volumen und stellt keine garantierte Abnahmemenge dar. Es handelt sich um Mittelwerte, von denen nach oben oder unten abgewichen werden kann. Die Auswertungen der Pool-Tests erfolgen in der Regel an 4 Tagen in der Woche (Mo., Di., Mi., Do).
Es müssen entsprechend ausreichende Kapazitäten zur Auflösung von positiven Poolproben mittels Rückstellprobenanalyse vorgehalten werden, sofern keine anderen Proben gem. §2.4 der Rahmenvereinbarung priorisiert werden müssen. Weitere Beratungen zu den für das Projekt vorgehaltenen Labor-Kapazitäten – insbesondere der Auflösung von positiven Pools – erfolgen im Rahmen des Verhandlungsverfahrens.
Die Zuschlagserteilung ist für Ende Juli 2022 vorgesehen. Der Grundvertrag läuft bis zu den Herbstferien 2022 (28. Okto-ber 2022) mit der auftraggeberseitigen Option, den Vertrag bis zu den Weihnachtsferien 2022 (23. Dezember 2022), den Winterferien 2023 (17. Februar 2023), den Osterferien 2023 (31. März 2023), den Pfingstferien 2023 (26.Mai 2023) und den Sommerferien (28. Juli 2023) zu verlängern.
Die Ausübung der Verlängerungsoptionen steht unter dem Vorbehalt der Fortführung des Testprojekts und der Verfüg-barkeit der notwendigen Haushaltsmittel. Derzeit kann nicht abgesehen werden, bis zu welchem Zeitpunkt und in wel-chem Umfang es pandemiebedingt erforderlich bleiben wird, Schülerinnen und Schüler regelmäßig zu testen, um die Durchführung von Präsenzunterricht zu gewährleisten.
Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag endet bzw. die Zeiträume der Leistungserbringung nach entsprechender Entscheidung des Gesetzgebers anzupassen sind. Die Zuschlagserteilung steht zudem unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der Haushaltsmittel.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
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Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
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Fragen zu Rechtsbehelfen bitten wir an das E-Mail-Postfach [gelöscht] zu richten.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntma-chung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunter-lagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegen-über dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.
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Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0999
Internet-Adresse: http://stmgp.bayern.de