Klimaquartier Schweinfurt Modellvorhaben Klimaanpassung im Wohnungsbau Referenznummer der Bekanntmachung: A314.1
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schweinfurt
NUTS-Code: DE262 Schweinfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97421
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schweinfurt.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
NUTS-Code: DEG05 Weimar, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://umbaustadt.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Klimaquartier Schweinfurt Modellvorhaben Klimaanpassung im Wohnungsbau
Anlass und Zweck des Wettbewerbs
Vom Bayerischen Staatministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wurde Ende 2019 das Modellvorhaben Klimaanpassung im Wohnungsbau ausgelobt. Die Stadt Schweinfurt hat sich in Verbindung mit der in 2026 stattfinden Landesgartenschau mit der Konversionsfläche Kessler Field Süd für dieses Vorhaben beworben und wurde als eine von zehn Projektträgern ausgewählt.
Das Modellvorhaben wird darüber hinaus von einem Forschungsteam der Technischen Universität München begleitet, das die Umsetzung von Modellvorhaben hinsichtlich der urbanen Klimaanpassung (Adaption) und dem Klimaschutz (Mitigation) im Wohnungsbau untersucht.
Zur Vorbereitung der ausgeschriebenen Objektplanung wurde im Jahr 2021 ein städtebaulicher Realisierungswettbewerb durchgeführt. Der Siegerentwurf von Baumschlager Eberle Architekten; SCHIRMER I Architekten + Stadtplaner GmbH; PLANSTATT SENNER GmbH ist nun Grundlage aller weiteren Planungen für diesen Bereich.
Der hochbauliche und freiraumplanerische Wettbewerb befasst sich mit einem ca. 7.230 qm großen Teilbereichs des Klimadorfs. Die zentrale Aufgabenstellung entspricht der ursprünglichen Ausschreibung des Modellvorhabens vom Dezember 2019. Zusammengefasst werden im Rahmen von Modellprojekten "die besten Vorschläge für klimaangepasstes und gleichwohl möglichst wirtschaftliches Bauen" gesucht (Quelle stmb, 16.01.2020).
Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau mehrerer Wohngebäude mit den dazugehörigen Freianlagen für einen Teilbereich des Klimaquartiers auf dem ehemaligen Kessler Field in Schweinfurt. Das Wettbewerbsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 7.230 qm und beinhaltet eine Bruttogrundfläche von ca. 8.000 qm.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bewerbergemeinschaften aus Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen. Zugelassen sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt:in (für die Gebäudeplanung) bzw. Landschaftsarchitekt:in (für die Freianlagenplanung) befugt sind. Stadtplaner:innen und Innenarchitekt:innen sind nur als Mitverfassende in Bewerbungsgemeinschaft mit Architekt:innen und Landschaftsarchitekt:innen zugelassen. Es wird die Kooperation mit Fachplaner:innen für Energiekonzepte empfohlen.
Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt:in bzw. Landschaftsarchitekt:in, wer über einen Hochschulabschluss, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der 2013/55/EU entspricht.
Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortliche:r Berufsangehörige:r benannt ist, die in ihrer Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürlichen Personen gestellt werden. Bewerbungsgemeinschaften, bei welchen mindestens ein Mitglied (je Objektplanung) die Anforderungen erfüllt, die an natürliche und juristische Personen gestellt werden.
Die Anforderungen an die Bewerbungsgemeinschaften gelten unter folgenden Umständen als erfüllt, wenn die Bildung einer Bewerbungsgemeinschaft im Fall der Angebotsbearbeitung erklärt ist, wenn alle Mitglieder aufgeführt sind und die bevollmächtigte Vertretung bezeichnet ist, wenn ausgeführt wird, dass die bevollmächtigte Vertretung die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbungsgemeinschaften wird im Hinblick auf die Berücksichtigung von Berufsanfänger:innen und kleineren Büros hingewiesen.
Die Bewerbungsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung eine bevollmächtigte Vertretung zu
benennen. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein.
Architekten und / oder Landschaftsarchitekten (in Teilnehmergemeinschaft)
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht lässt alle Arbeiten zur Beurteilung zu, die
- termingemäß eingegangen und rechtskräftig unterschrieben sind.
- den wesentlichen formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.
- keinen absichtlichen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen lassen.
- in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
Bindende inhaltliche Vorgaben, deren Nichteinhaltung zum Ausschluss führt, werden nicht festgesetzt. Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht. Die Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten sind zu protokollieren.
Das Preisgericht wird bei der Bewertung und Beurteilung der Arbeiten die folgenden Kriterien anwenden (die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar):
- Modellhaftigkeit und Innovationsgehalt des Gesamtprojekts
- Gestalterische Qualität der Gebäude und Freiräume
- Erfüllung des Programms und der funktionalen Anforderungen an Gebäude und Freiräume
- Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Bau- und Unterhaltskosten
- Nachhaltigkeit des Gebäude- und Freiraumkonzepts
Als Wettbewerbssumme stehen [Betrag gelöscht] Euro netto zur Verfügung, die wie folgt aufgeteilt wird:
Jedes Teilnehmerteam erhält nach Abgabe eines zur Bewertung zugelassenen Wettbewerbsbeitrags eine Aufwandsentschädigung in Höhe von [Betrag gelöscht] Euro netto.
Es stehen [Betrag gelöscht] Euro netto für Preise und Anerkennungen zur Verfügung. Das Preisgeld wird wie folgt aufgeteilt:
1. Preis: (40%) 32.000
2. Preis: (25%) 20.000
3. Preis: (15%) 12.000
Anerkennungen: (20%) 16.000
Das Preisgericht ist berechtigt, die Preisgeldsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Sofern Wettbewerbsteilnehmende für die Aufwandsentschädigung oder für mit Preisen bzw. mit Anerkennungen ausgezeichnete Arbeiten MwSt. abführen, wird ihnen diese anteilig vergütet. Bei der Auszahlung an ausländische Preisträger:innen wird die Mehrwertsteuer von 19 % von der Ausloberin einbehalten und in Deutschland abgeführt, bei in Deutschland lebenden Preisträger:innen wird die Mehrwertsteuer ausgezahlt.
Siehe IV.3.1.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitere Bearbeitung
Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts eine:n der Preisträger:innen mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Er wird hierzu ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen.
Die Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinnerteam und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträger:innen oder gleich mit allen Preisträger:innen zu verhandeln.
Bei Verhandlungen mit allen Preisträger:innen wird das Ergebnis des Wettbewerbs mit 50 % gewichtet.
Gegenstand der im Verhandlungsverfahren zu vergebenden Aufträge sind die Leistungen:
- Objektplanung Gebäude gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 1
- Objektplanung Freianlagen gemäß HOAI Teil 3, Abschnitt 2,
Jeweils stufenweise Beauftragung aller Grundleistungen der Leistungsphasen 1 - 9, zunächst nur Stufen 1+2 mit LPH 1 bis 3 und 4 bis 5 nach HOAI § 34 und § 39. Besondere Leistungen werden im Rahmen dieses Verfahrens nicht abverlangt.
Die Beauftragung und Realisierung ist in Zeit und Umfang von der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel abhängig. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung sowie mit weiteren Leistungen / Stufen besteht nicht.
Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus.
Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen.
Der AG weist darauf hin, dass ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Es gelten die Bestimmungen über den Werkvertrag nach BGB. Der Vertrag wird nach dem HAV-KOM Objektplanung mit Anlagen AVB und ZVB geschlossen.
Es erfolgt die getrennte Beauftragung Gebäude und Freianlagen. Das jeweilige Vertragsmuster kann den Vergabeunterlagen entnommen werden. Handelt es sich bei den Preisträger:innen um einen Zusammenschluss der Disziplinen Architektur und Landschaftsarchitektur oder um eine Bietergemeinschaft, müssen diese auch als Bietergemeinschaft am Verhandlungsverfahren teilnehmen. In diesem Falle sind zu erklären:
- Erklärung zur Rechtsform;
- Angabe der vollständigen Unternehmensbezeichnung durch jedes Mitglied;
- Benennung einer bevollmächtigten Vertretung;
- Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung durch jedes Mitglied,
Nach Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt in Zuständigkeit der Liegenschaftsverwaltung ein weiteres Verfahren zur Grundstücksvergabe an einen Investor mit der Vorgabe, das Wettbewerbsergebnis umzusetzen und den bereits abgeschlossenen Planungsauftrag zu übernehmen (Vertragspartnerwechsel).
Verhandlungsverfahren
Eine Beurteilungskommission aus Vertreter:innen der Ausloberin führt ein Gespräch anhand eines Katalogs über die Zuschlagskriterien mit einer Wertungswichtung der einzelnen Kriterien. Nach dem Abschluss des Wettbewerbs wird den Teilnehmenden fristgerecht der Tag für das Verhandlungsverfahren bekanntgegeben und der Katalog mit den Zuschlagskriterien bereitgestellt. Der Auftrag wird an eine:n Bieter:in oder eine Bietergemeinschaft vergeben, der/die alle Eignungskriterien fristgerecht nachgewiesen hat und der/die höchste Bewertung bei den Zuschlagskriterien und Wichtung im Verhandlungsverfahren erreicht.
Für die Auftragserteilung sind folgende Kriterien maßgeblich
- Wettbewerbsergebnis (50 %)
- Entwicklungspotential Wettbewerb (10 %)
- Qualitäts- und Leistungsmerkmale, Methodik, Sicherung zu Kosten, Termine: (20 %)
- Leistungsfähigkeit, Kapazitäten / Präsenz: (10 %)
- Angebot: (10 %)
Angaben im Verhandlungsverfahren
Um für das Verhandlungsverfahren zugelassen zu werden, müssen (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) innerhalb einer angemessenen Frist folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:
Für das Verhandlungsverfahren (nach dem Abschluss des Wettbewerbs) bitten wir innerhalb einer angemessenen Frist um Auskunft zu nachfolgenden Eignungskriterien:
Hinweis: es handelt sich nicht um Mindest- oder Ausschlusskriterien sondern um eine Grundlage für die zu führende Auftragsverhandlung.
Die Angaben zu Punkt 1 und 2 sind getrennt nach den zutreffenden Planungsdisziplinen Gebäude /
Freianlage abzugeben.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1.1. Der Bewerber / die Bietergemeinschaft muss zum Zeitpunkt der Bewerbung eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Versicherer nachweisen, deren Deckungssumme für Personenschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige und Sachschäden mindestens [Betrag gelöscht] EUR beträgt. Es sind mind. 2 Schadensfälle je Jahr abzudecken (2-fache Maximierung im Versicherungsjahr). Eine projektbezogene Aufstockung im Auftragsfall kann akzeptiert werden, eine Bestätigung ist schriftlich vorzulegen/zu erklären. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmenserforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
1.2. Erklärung über den jährl. Umsatz des Bewerbers/der Bietergemeinschaft in EUR brutto der, bezogen auf die gegenständliche Dienstleistung
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1. Erklärung, aus der die Beschäftigtenzahl des Bewerbers / der Bietergemeinschaft und die Zahl der Führungskräfte ersichtlich ist.
2.2. Angabe, ob und wenn ja welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen.
2.3. Angabe der Anzahl und der Qualifikation der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen des Bewerbers/der Bietergemeinschaft angehören oder nicht.
2.4. Namentliche Nennung des/der vorgesehenen Projektleiter:in mit mind. abgeschlossenem Architekturstudium, Stellvertreter:in und ein weiterer Mitarbeiter:in.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y3HRGUU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren gem. § 160 GWB nur auf Antrag ein. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1. der/die Antragstellende den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages
ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de