Tram+ VP205 Fassade Lagerhalle Drehgestelllager Referenznummer der Bekanntmachung: Tram+ VP205
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90429
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]8405
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vag.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tram+ VP205 Fassade Lagerhalle Drehgestelllager
Tram+ Erweiterung Abstellung Straßenbahn VP205 Fassade Lagerhalle Drehgestelllager
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Im Straßenbahn-Betriebshof der VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg ist eine Erweiterung der Abstellkapazitäten der Straßenbahnen geplant. Hierfür soll die bestehende Abstellhalle um einen Anbau in Stahlbetonbauweise erweitert werden (ca. 180 x 22 m). Durch die zusätzlich beschafften Straßenbahnzüge erhöht sich der Ersatzteilbedarf zur Instandhaltung. Zur Lagerung der zusätzlichen Ersatzteile und Drehgestelle müssen zwei weitere Bauwerke errichtet werden: eine Lagerhalle (ca. 19 x 21 m) und ein Drehgestelllager (ca. 27 x 11 m). Beide Bauwerke werden per Stahlkonstruktionen errichtet. Die Lagerhalle soll mit einer Polycarbonatfassade und einer isolierten Metallbaufassade versehen werden. Das Drehgestelllager erhält lediglich eine Fassadenkonstruktion als Witterungsschutz, da es ganzjährig unbeheizt betrieben wird. Die Fassadenarbeiten dieser zwei Bauwerke sind Leistungsumfang dieser Ausschreibung. Auftragsumfang: - Technische Bearbeitung mit Werk – und Montageplanung - Fassadenarbeiten Lagerhalle- Polycarbonatfassade- Iso-Metallbaufassade- Fassadenarbeiten Drehgestelllager
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind keine wirtschaftlichen Angebote eingegangen. Der Auftraggeber hebt das Verfahren auf und wechselt in ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb nach SektVO.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.