Flughafen München_2022-1003164_Trockenbau - Decken_Ausbau Siko T2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1003164
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 065-172342)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München-Flughafen
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85356
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Flughafen München_2022-1003164_Trockenbau - Decken_Ausbau Siko T2
Ausbau zentrale Sicherheitskontrolle Terminal 2 - VE 305 Trockenbau- Decken
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Ausbau zentrale Sicherheitskontrolle Terminal 2 - VE 305 Trockenbau- Decken
Dem Auftraggeber ist bewusst, dass es für einzelne Produkte und Materialien zu starken Preisanstiegen und auch zu Lieferengpässen gekommen ist. Nach einem ersten erheblichen Anstieg der Stoffpreise ist aktuell eine Entspannung zu beobachten.
Um den Umgang mit volatilen Preisen bei der Materialbeschaffung und auch Lieferengpässe im vorliegenden Vergabeverfahren sachgerecht zu behandeln, hat sich der Auftraggeber entschlossen, den Ablauf des Vergabeverfahrens anzupassen und die Erstangebote als indikative Angebote vorzusehen. Mit dem Erstangebot können die Bieter die Positionen des Leistungsverzeichnisses benennen, für die aus ihrer Sicht aufgrund der aktuellen Situation eine Flexibilisierung erforderlich ist. Mit dem indikativen Erstangebot haben die Bieter zugleich Ihre Verhandlungsangebote für eine derartige Flexibilisierung, z.B. eine Preisgleitklausel, einzureichen.
Der Auftraggeber wird mit allen Bietern, die ein indikatives Angebot eingereicht haben und für die kein zwingender Ausschlussgrund vorliegt, eine Aufklärung zu den Angebotsinhalten und insbesondere auch zu Verhandlungsangeboten führen. Der Auftraggeber wird unter Wahrung des Gleichbehandlungsgrundsatzes im Einzelfall entscheiden, ob Verhandlungsangebote aufgegriffen werden und/oder die Vergabeunterlagen entsprechend angepasst werden. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, einen eigenen Vorschlag für eine Preisgleitklausel oder eine Flexibilisierung der Lieferanforderungen in die Vergabeunterlagen aufzunehmen.
Aus dem Verfahrensschritt der indikativen Angebote können sich somit Anpassungen, Ergänzungen und Präzisierungen der Vergabeunterlagen ergeben.
Auf dieser Grundlage wird der Auftraggeber dann die Bieter auffordern, verbindliche Angebote innerhalb einer angemessenen Frist einzureichen.
Der Auftraggeber behält sich vor, nach § 15 Abs. 4 SektVO den Auftrag auf der Grundlage der verbindlichen Erstangebote ohne Eintritt in Verhandlungen über die verbindlichen Angebote zu vergeben.