Konzessionsvergabe „Betrieb eines Branchenbuchs" im einstufigen Verhandlungsverfahren Referenznummer der Bekanntmachung: Portal2022-01
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80469
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Konzessionsvergabe „Betrieb eines Branchenbuchs" im einstufigen Verhandlungsverfahren
Dieses einstufige Verhandlungsverfahren wird mit dem Ziel durchgeführt, einen Konzessionsnehmer zu finden, der auf Basis eines Konzessionsvertrages eigenverantwortlich den Betrieb eines Branchenbuchs vornimmt. Für eine detaillierte Beschreibung siehe Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
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Die Konzessionsgeberin ("KG") ist eine Tochtergesellschaft der Landeshauptstadt München und Nutzungsberechtigte an der Domain „muenchen.de“, deren Inhaberin die Landeshauptstadt München ist. Unter www.muenchen.de betreibt die Konzessionsgeberin das offizielle Stadtportal der Landeshauptstadt München (nachfolgend das „Online-Portal“).
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Ein Bereich dieses Online-Portals war das Branchenbuch, welches Nutzern u.a. die Abfrage von Informationen über Unternehmen, Geschäfte, gewerbliche Adressen usw. ermöglicht. Das Branchenbuch enthält sowohl kostenfreie Grundeinträge als auch kostenpflichtige Werbeeinträge von Anzeigenkunden. Der Vertrieb der kostenpflichtigen Branchenbucheinträge erfolgt vor allem über Handelsvertreter.
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Das Branchenbuch wird seit Ende November 2021 interimistisch durch einen privaten Betreiber als eigenständiges Branchenbuch in einem vom Erscheinungsbild des Online-Portals deutlich abgesetzten Design außerhalb des Online-Portals, aber auch – ebenfalls als eigenständiges Branchenbuch – unter zur Domain „muenchen.de“ gehörigen URLs betrieben. Die Inhalte des Branchenbuchs sowie die der Nutzung des Branchenbuchs zugrundeliegende Online-Plattform werden fortlaufend entsprechend den technischen Anforderungen und Neuerungen betrieben, weiterentwickelt, modernisiert und gepflegt. Der interimistische Konzessionsvertrag für den Betrieb des Branchenbuchs läuft zum 30.06.2022 aus, wobei eine dreimalige Verlängerungsoption zugunsten der Konzessionsgeberin bis längstens 31.12.2022 besteht.
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Vor diesem Hintergrund erfolgt dieses Vergabeverfahren mit dem Ziel, einen Konzessionsnehmer („KN“) zu finden, der auf Basis eines Konzessionsvertrages („KV“) eigenverantwortlich den Betrieb des Branchenbuchs vornimmt.
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Bei diesem Konzessionsmodell räumt die KG dem privaten Betreiber als Konzessionsnehmer durch Verpachtung der entsprechenden URLs das Recht ein, das Branchenbuch in eigener Verantwortung sowie in eigenem Namen und auf eigene Rechnung zu betreiben. Der Konzessionsnehmer würde dementsprechend über den Konzessionsvertrag verpflichtet, das Branchenbuch eigenverantwortlich zu betreiben; das Betriebsrisiko ginge in diesem Fall vollständig auf den privaten Betreiber über. Nach der aktuell vorgesehen Ausgestaltung ist der private Betreiber eigenverantwortlich für die Vermarktung sämtlicher Anzeigen und sonstiger Inhalte des Branchenbuchs zuständig. Die Erwirtschaftung der Investitionsaufwendungen und Kosten des Betreibers hängen daher von der tatsächlichen Nachfrage an kostenpflichtigen Anzeigen ab. Der private Betreiber ist mithin den Unwägbarkeiten des Marktes tatsächlich ausgesetzt. Für den Betrieb des Branchenbuchs erhält der Konzessionsnehmer keine Vergütung von der Konzessionsgeberin, sondern darf vielmehr die Einnahmen aus dem Anzeigengeschäft und der sonstigen kommerziellen Nutzung eigenständig verwerten. Der Konzessionsnehmer bezahlt eine marktübliche Pacht für die Nutzung der entsprechenden URLs.
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Bei dem Vertrag handelt es sich um eine Dienstleistungskonzession i.S.v. § 105 Abs. 1 Nr. 2 GWB, die aufgrund des zu erwartenden Vertragswertes (unter Berücksichtigung der gesamten Vertragslaufzeit) den Schwellenwert nach § 106 Abs. 2 Nr. 4 GWB i.V.m. Art. 8 Abs. 1 RL 2014/23/EU sowie Art. 1 der VO (EU) 2021/1951 von [Betrag gelöscht] EUR überschreitet. Die Konzessionsgeberin wendet daher für die Vergabe die Regelungen des 4. Abschnitts des GWB (soweit diese auf die Vergabe von Konzessionen Anwendung finden) und der KonzVgV an. Der Konzessionsvertrag ist als Anlage 1 Teil der Vergabeunterlage.
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Unterschiedliche Gerichtsverfahren befassen sich mit der Frage, ob das Branchenbuch in der vertragsgegenständlichen Form betrieben werden darf. Eine gerichtliche Entscheidung dazu gibt es bislang nicht. Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass die Veranstaltung des Branchenbuchs gemäß dieser Vereinbarung aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung als unzulässig angesehen wird, was zu einer außerordentlichen Beendigung des Konzessionsvertrags führen kann (vgl. Anlage 1 zur Vergabeunterlage, Ziffer 14.5).
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Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
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A: Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (EK-01-A)
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Nachzuweisen ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i. S. d. §§ 123 oder 124 GWB. Hierzu hat der Bieter unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ zu erklären, dass keiner der dort genannten Ausschlussgründe i. S. d. §§ 123, 124 GWB vorliegt. Die Erklärung ist zwingend von jedem Unternehmen einzureichen (vgl. bei bloßem Unterauftragnehmer allerdings Kapitel 2.2.2 der Vergabeunterlage).
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B: KMU-Erklärung (EK-02-A)
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Der Bieter hat Angaben zur Unternehmensgröße (Vorliegen eines Kleinstunternehmens, eines kleinen Unternehmens oder eines mittleren Unternehmens i.S.d. Empfehlung der Kommission vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen [ABl. L 124 vom 20.05.2003, S. 36]) unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „KMU-Erklärung“ vorzunehmen. Die Erklärung ist von jedem Unternehmen (außer einem bloßen Unterauftragnehmer) einzureichen.
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A: Liquiditätsnachweis (EK-03-A)
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Zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter seine Liqui-dität nachzuweisen, da er als Betreiber des Branchenbuchs die Vertriebsorganisation/Vertriebsmitarbeiter/ggf. Handelsvertreter vorfinanzieren muss, bis die (teilweise auch ratenweise) Zahlungen der Anzeigenkunden eingehen. Hierzu hat er einen
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- Liquiditätsnachweis des Unternehmens über mindestens [Betrag gelöscht] EUR (EK-03-A)
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vorzulegen. Dieser kann z.B. durch eine entsprechende Bankerklärung beigebracht werden, aus der sich auch ergibt, in welcher Weise die Liquidität sichergestellt ist (z.B. Kontokorrent, Betriebsdarlehen etc.).
Die Angaben und Nachweise sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Liquiditätsnachweis“ zu tätigen bzw. zu erbringen.
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B: Nachweis eines Lastschriftvolumens (EK-04-A)
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Außerdem hat der Bieter nachzuweisen, dass er über eine
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-Bankverbindung mit einer Lastschriftinkassovereinbarung und einem Lastschriftvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR ( EK-04-A)
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verfügt. Das Lastschriftvolumen in mindestens dieser Höhe ist erforderlich, weil viele Branchenbuchkunden monatlich im Wege des Lastschrifteinzugsverfahrens bezahlen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage einer entsprechenden Bankbestätigung.
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Die Angaben und Nachweise sind unter Verwendung der Anlage 5 Abschnitt „Lastschriftvolumen“ zu tätigen bzw. zu erbringen.
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A: Mindestanforderung an den Liquiditätsnachweis
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Liquiditätsnachweis des Unternehmens über mindestens [Betrag gelöscht] EUR
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B: Mindestanforderung an das zur Verfügung stehende Lastschriftvolumen
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Bankverbindung mit einer Lastschriftinkassovereinbarung und einem Lastschriftvolumen von mindestens [Betrag gelöscht] EUR
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A: Fachkräfte (EK-05-A)
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Um sicherzustellen, dass der Bieter über die erforderlichen personellen Mittel verfügt, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können, muss er Angaben zu den ihm zur Verfügung stehenden Fachkräften machen.
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Dementsprechend bestätigt der Bieter, dass ihm zum Zeitpunkt der Abgabe seines Angebots
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- mindestens zehn Vertriebsmitarbeiter oder Handelsvertreter für den Vertrieb/die Akquise von Marketingprodukten (wie etwa Anzeigen) im Onlinebereich zur Verfügung stehen. (EK-05-A)
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Die entsprechenden Angaben sind unter Verwendung von Anlage 5 Abschnitt „Fachkräfte“ vorzunehmen.
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B: Unternehmensreferenzen (EK-06-A – EK-08-A)
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Zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit wird vorausgesetzt, dass der Bieter über Erfahrungen im Zusammenhang mit den hier ausgeschriebenen Leistungen verfügt, welche durch die Darstellung von geeigneten Referenzen über bereits ausgeführte vergleichbare Leistungen nachzuweisen sind. Die dargestellten Referenzen müssen die umfassenden Erfahrungen des Bieters in Bezug auf die Ausführung von Leistungen der hier ausgeschriebenen Art belegen, d.h. hinsichtlich Aufgaben, Umfang und Anforderung dem hier beschriebenen Vergabegegenstand möglichst nahekommen, insbesondere im Hinblick auf die in der Leistungsbeschreibung ausgeführten Charakteristika der zu vergebenen Leistungen.
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Die KG behält sich vor, die angegebenen Referenzen auf Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sofern Angaben des Bieters vom AG nicht bestätigt werden sollten, behält sich die KG vor, den Bieter vom weiteren Verfahren aufgrund mangelnder Eignung gem. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB auszuschließen.
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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jedoch jeweils folgende Mindestzahl an Referenzen aus den letzten drei Jahren einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird):
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- Eine (1) Referenz für den Betrieb eines Online-Firmen-Verzeichnismediums in einem regional begrenzten Umfeld (bspw. Branchenbuch für eine Gemeinde, einen Landkreis oder ein Bundesland) mit mindestens 50.000 Firmeneinträgen (EK-06-A).
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- Eine (1) Referenz für den Bereich Führung von Handelsvertretern/Vertriebsmitarbeitern (EK-07-A).
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- Eine (1) Referenz für den Bereich SEO (Suchmaschinenoptimierung) (EK-08-A) eines Online-Firmen-Verzeichnismediums in einem regional begrenzten Umfeld.
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Eine Referenz kann grundsätzlich als Nachweis für mehrere Eignungskriterien herangezogen werden.
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A: Mindestanforderung an die zur Verfügung stehenden Fachkräfte
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Mindestens zehn Vertriebsmitarbeiter oder Handelsvertreter für den Vertrieb/die Akquise von Marketingprodukten (wie etwa Anzeigen) im Onlinebereich.
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B: Mindestanforderung an die Unternehmensreferenzen
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Der Bieter hat zum Nachweis seiner Erfahrungen jedoch jeweils folgende Mindestzahl an Referenzen aus den letzten drei Jahren einzureichen (= Mindestanforderung, bei deren Nichterfüllung der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen wird):
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- Eine (1) Referenz für den Betrieb eines Online-Firmen-Verzeichnismediums in einem regional begrenzten Umfeld (bspw. Branchenbuch für eine Gemeinde, einen Landkreis oder ein Bundesland) mit mindestens 50.000 Firmeneinträgen (EK-06-A).
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- Eine (1) Referenz für den Bereich Führung von Handelsvertretern/Vertriebsmitarbeitern (EK-07-A).
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- Eine (1) Referenz für den Bereich SEO (Suchmaschinenoptimierung) (EK-08-A) eines Online-Firmen-Verzeichnismediums in einem regional begrenzten Umfeld.
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Im Sinne des § 128 Abs. 2 GWB fordert die Konzessionsgeberin die Einhaltung der folgenden Ausführungsbedingungen, die als jeweils X-Kriterium bezeichnet sind (XK-##-A) und deren Nichteinhaltung Ausschlusskriterien darstellen (siehe auch Kapitel 3.3 der Vergabeunterlage sowie Anlage 6):
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Besondere Bedingung für die Auftragsausführung „Kunden aus München und Umgebung“ (XK-01-A)
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Besondere Bedingung für die Auftragsausführung „Software für den Online-Betrieb des Branchenbuchs“ (XK-02-A)
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Besondere Bedingung für die Auftragsausführung „Scientology Schutzerklärung“ (XK-03-A)
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Besondere Bedingung für die Auftragsausführung „Garantie Umsatzpacht“ (XK-04-A)
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Besondere Bedingung für die Auftragsausführung „Bindefrist/-verlängerung“ (XK-05-A)
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Besondere Bedingung für die Auftragsausführung „Russland-Sanktionen“ (XK-06-A)
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
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Die Konzessionsgeberin vergibt die Konzession im Wege eines Verfahrens nach § 12 KonzVgV. Die Auswahl des Wirtschaftsteilnehmers und dessen Beauftragung mit der hier ausgeschriebenen Leistung erfolgt einstufig im Verhandlungsverfahren (vgl. §§ 12 Abs. 1, Abs. 2 S. 2 KonzVgV, 119 Abs. 5 GWB). Nach § 12 Abs. 2 S. 1 KonzVgV kann das Verfahren zur Vergabe einer Konzession nach Wahl der Konzessionsgeberin ein- oder mehrstufig durchgeführt werden.
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Mit dieser EU-Konzessionsbekanntmachung werden alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer vom KG zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert.
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Die eingegangenen Angebote der Bieter werden auf Erfüllung der formalen Anforderungen und Nicht-vorliegen von Ausschlussgründen sowie inhaltlich geprüft und ausgewertet.
Es ist grundsätzlich beabsichtigt, dass die Konzessionsgeberin mit den Bietern, die mit ihren Erstangeboten auf den ersten drei (3) Plätzen liegen (soweit ausreichend wertbare Angebote vorhanden sind), eine Verhandlungsrunde durchführt, soweit er nicht bereits den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Erstangebot erteilt.
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In diesem Verhandlungstermin sollen die Bieter zunächst ihre Angebote präsentieren, bevor in die Verhandlungen eingetreten wird.
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Im Anschluss an die Verhandlungsrunde ist beabsichtigt, diejenigen Bieter, die an der Verhandlungsrunde teilgenommen haben, aufzufordern, ihr Erstangebot unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Verhandlungsrunde zu überarbeiten und ein überarbeitetes Angebot („Final-Angebot“) einzureichen.
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Die Konzessionsgeberin informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, gemäß § 134 GWB. Der Zuschlag wird frühestens zehn (10) Kalendertage nach Absendung der Information nach § 134 Abs. 1 Satz 1 und 2 GWB erteilt.
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Die Konzessionsgeberin beabsichtigt grundsätzlich, den Zuschlag auf das nach Abschluss dieser ersten Verhandlungsrunde eingereichte wirtschaftlichste Final-Angebot - ohne weitere Verhandlungen - zu erteilen.
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Abweichend von den grundsätzlich beabsichtigten Verhandlungen behält sich die Konzessionsgeberin je-doch ausdrücklich vor, den Auftrag im Einklang mit § 12 Abs. 2 S. 2 KonzVgV auf Grundlage der eingereichten Erstangebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen.
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Die Konzessionsgeberin behält sich zudem vor, abweichend von diesem geplanten grundsätzlichen Ablauf die Vergabeunterlagen nach der Verhandlungsrunde für die weitere Angebotsphase anzupassen und weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
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Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
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Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen wird ausdrücklich hingewiesen.
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Der Bewerber/Bieter hat etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung unter IV.2.2 genannten Frist gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
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Etwaige sonstige Verstöße gegen Vergabevorschriften haben Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnisnahme gegenüber der Auftraggeberin (bei der oben unter I.1 benannten Kontaktstelle) zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB).
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Hilft die Auftraggeberin dem gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht ab, kann der Bewerber/Bieter innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, einen Antrag auf Einleitung eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
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Bei Nichteinhaltung der vorgenannten Fristen ist der Bewerber/Bieter mit seiner Rüge präkludiert und ein etwaiger darauf gestützter Nachprüfungsantrag unzulässig.
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