U6 Verlängerung nach Martinsried Referenznummer der Bekanntmachung: VE 3010
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fürstenfeldbruck
NUTS-Code: DE21C Fürstenfeldbruck
Postleitzahl: 82256
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
U6 Verlängerung nach Martinsried
Neubau Bahnhof Martinsried mit Streckentunnel inkl. Erdbau und Gleisbau, Pumpwerk und Umbau der bestehenden Abstellanlage
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Das neu zu errichtende Bauwerk der U6 Verlängerung umfasst den Neubau eines U-Bahntunnels, welcher den Streckentunnel inklusive einer Abstellanlage für zwei Züge, den Bahnhof Martinsried, die Notausgangsbauwerke und das Pumpwerk beinhaltet. Der Abschnitt erstreckt sich über eine Länge von ca. 972 m.
Das Baugebiet befindet sich am Stadtrand von München. Das Projektgebiet gliedert sich in drei Bereiche. Westlich der Straße Am Klopferspitz befinden sich nördlich und südlich des geplanten U-Bahnhofs das Lehr- und Forschungsareal der Ludwig-Maximilians-Universität, des Max-Planck-Instituts und des Innovations- und Gründerzentrums für Biotechnologie. Östlich angrenzend liegen im Süden ein Bannwald sowie im Norden ein Biotop, die die Stadt München von der Gemeinde Planegg abgrenzen. Im Osten an der Elisabeth-Stoeber-Straße liegt das Klinikum Großhadern.
Die Ausschreibung beinhaltet die originären Rohbauarbeiten nach Gewerken strukturiert. Im Einzelnen sind ohne Anspruch auf Vollständigkeit auszuführen (die abschließende Auflistung ist den Auftragsunterlagen zu entnehmen):
• Stahlbetonarbeiten
• Spezialtiefbauarbeiten/Baugrubensicherung
• Erdarbeiten
• Entsorgung von Boden
• Straßenbau
• Spartenmaßnahmen
• Gleisbau, Stromschiene und Feste Fahrbahn
• Anschluss des Tunnels an den Bestand inkl. Abbruch
• Wasserhaltung
• Vermessung
• Planungsleistungen (Tragwerksplanung und Objektplanung)
• Kampfmittelsondierung
Vor dem Beginn der ausgeschriebenen Leistung werden im Projektgebiet Fällungen von Bäumen und Sträuchern im Auftrag des AG durchgeführt. Dabei werden auch die Wurzelstockrodungen durchgeführt, sowie Schutzzäune für Gehölze und Amphibien errichtet.
Im Wesentlichen werden zeitgleich zu den Leistungen des AN Ausführungsarbeiten von Dritten innerhalb der Vertragsstrecke durchgeführt.
Die einzelnen vom AN geforderten Leistungen und die maßgeblichen Schnittstellen zu anderen Gewerken ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
zu II.2.7): Die Angaben zur Vertragslaufzeit sind als vorläufige Annahmen des Auftraggebers anzusehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung gemäß Auftragsunterlagen
Der für die folgenden Eignungskriterien anzusetzende Zeitraum wird von einschließlich 2011 bis zur Angebotsabgabe festgelegt. Die verlangten Angaben zu den in diesem Zeitraum im Wesentlichen erbrachten Referenzleistungen hinsichtlich der Herstellkosten bzw. anrechenbaren Kosten und ggf. eine Bestätigung durch den Referenzgeber sind je Referenz zwingend auf dem Formblatt KFB V 7a anzugeben. Eine Nichtnutzung des Formblatts führt zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Mindestvoraussetzung ist, dass mindestens eine Referenz je Eignungskriterium vorgelegt wird, die die angegebenen Anforderungen erfüllt. Es können maximal zwei Referenzen je Eignungskriterium vorgelegt werden. Die beiden Referenzen zusammen müssen alle angegebenen Anforderungen erfüllen.
Bis zur Angebotsabgabe müssen die Referenzleistungen im Wesentlichen abgeschlossen sein. D.h. für die erbrachten Leistungen müssen Abschlagszahlungen in Höhe von mind. 80% der Auftragssumme erbracht worden sein.
Neben den ausdrücklich abgefragten Angaben werden darüber hinaus Angaben erwartet zu Bezeichnung und Standort des Referenzprojekts mit Angaben der Netto-Baukosten, einer Kurzbeschreibung der Art und des Umfangs der erbrachten Leistungen sowie einer Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung. Ebenso anzugeben ist, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie Angabe des Eigenleistungsanteils. Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistung erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistung erbracht wurden. Ggf. ist eine Bestätigung durch den Referenzgeber anzugeben und/oder wird auf Verlangen nachgefordert.
1. Eignungskriterium – Bohrpfahlwand
• Herstellkosten der Referenzleistung von mind. 2,0 Mio. € (netto)
• Referenz umfasst Herstellung einer überschnittenen Bohrpfahlwand
• Referenz umfasst Herstellung von Bohrpfählen im Lockergestein
• Referenz umfasst Herstellung von Bohrpfählen mit Einsatz einer Verrohrung
• Referenz umfasst Herstellung von Bohrpfählen mit Einbindetiefe von mind. 3,0 m im Grundwasser
• Referenz umfasst Herstellung von Bohrpfählen mit einer Bohrtiefe von mind. 20 m
2. Eignungskriterium – Feste Fahrbahn
• Herstellkosten der Referenzleistung von mind. 1,0 Mio. € (netto)
• Referenz umfasst Herstellung von Festen Fahrbahnen in Betonbauweise
• Referenz umfasst Herstellung eines Masse-Feder-Systems für Verkehrsanlagen im Tunnel
3. Eignungskriterium – Rohbauarbeiten Tunnel (unterirdisch)
• Herstellkosten der Referenzleistung von mind. 20,0 Mio. € (netto)
• Referenz umfasst Herstellung eines unterirdischen Bahnhofbauwerks in offener Bauweise oder vergleichbarer Bauweise (z.B. Deckelbauweise)
• Referenz umfasst rohbaurelevante Leistungen (z.B. Durchbrüche, Kabelschutzrohre, Einbauteile) der Technischen Ausrüstung (z.B. Spannungsanlagen, Hebeanlagen, Fahrtreppen)
4. Eignungskriterium – Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke für Verkehrsanlagen
• Anrechenbare Kosten der Referenzleistung (für ein Projekt) von mind. 20,0 Mio. € (netto)
• Referenz umfasst die Bearbeitung der LPh. 4 (Genehmigungsplanung) gem. der jeweils gültigen HOAI
• Referenz umfasst die Bearbeitung der LPh. 5 (Ausführungsplanung) gem. der jeweils gültigen HOAI
• Referenz umfasst Planungsleistungen für ein Ingenieurbauwerk unter Berücksichtigung von Bauen im Grundwasser
• Referenz umfasst Planungsleistungen für ein Ingenieurbauwerk unter Berücksichtigung von Bauen im Lockergestein
• Referenz umfasst Planungsleistungen temporärer Hilfskonstruktion wie z.B. Verbauten, Bodenverbesserungen, temporäre Sicherungsmaßnahmen, oder gleichwertig.
5. Eignungskriterium – Herstellung einfach gekrümmter Oberflächen und Sichtbetonbauteile aus Ortbeton
• Herstellkosten der Referenzleistung von mind. 10,0 Mio. € (netto)
• Referenz umfasst die Herstellung von Stahlbetonbauteilen mit mind. einfach gekrümmten Oberflächen (mind. 500 m²) in Ortbetonbauweise
• Referenz umfasst die Herstellung von Stahlbetonbauteilen mit Sichtbetonklasse 3 oder höher (mind. 250 m²) in Ortbetonbauweise
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Das Mindestkriterium zur Eignung ist ein Gesamtumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019 + 2020 + 2021) von jeweils mind. 50,0 Mio € (netto); dies gilt nicht hinsichtlich der Erbringung der Planungsleistungen
sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 20.05.2022 über die Vergabeplattform eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.