Generalsanierung der Angrüner Mittelschule - Bauabschnitt 2a Abbrucharbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Abbach
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-abbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Angrüner Mittelschule - Bauabschnitt 2a Abbrucharbeiten
Abbruch- und Rückbauarbeiten im Bereich der Angrüner Mittelschule umfassend die Gebäude des BA 2a. Die Arbeiten umfassen die Fassade, den Gebäudeinnen und Außenbereich.
Abbruch- und Rückbauarbeiten im Bereich der Angrüner Mittelschule umfassend die Gebäude des BA 2a. Die Arbeiten umfassen die Fassade, den Gebäudeinnen und Außenbereich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingungen gem. Auftragsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Elektronische Angebotseröffnung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Es gelten die einschlägigen Regularien der Vergabeordnung, des GWB, der VOB etc. U.a. gilt.:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig gem. § 160 Abs. 3 GWB soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.