Projekt "Michaelsberg" in Bamberg - Leitungsbau Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-BSB-038/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projekt "Michaelsberg" in Bamberg - Leitungsbau
Die Maßnahme befindet sich im historischen Altortbereich mit einem sehr beengten Baubereich.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Wasserleitungs-, Nahwärmeleitungsbauarbeiten und Kabelleitungstiefbauarbeiten Wesentliche Baumengen:Asphalt- bzw. Pflasteraufbruch 2.000 m2Rohrgrabenaushub 5.100 m3Leitungsgrabenverbau 3.750 m2Füllmaterial einbauen 5.100 m3Kanalrohre GFK DN 700 16 mKanalrohre GFK DN 600 76 mKanalrohre GFK DN 500 194 mKanalrohre GFK DN 450 8 mKanalrohre Stz DN 300 8 mKanalrohre Stz DN 250 14 mKanalschachtbauwerke 14 StWasserleitungsgussrohre DN 300, bauseits gestellt 400 mWasserleitungsrohre PE DA 160, bauseits gestellt 340 mGasmitteldruckrohrleitung PE DA 160, bauseits gestellt 270 mGasniederdruckrohrleitung PE DA 160, bauseits gestellt 125 mKabelschutzrohre PE DA 160 1540 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Passau
NUTS-Code: DE222 Passau, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94032
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.